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Berufsunfähigkeitsversicherung – acht häufige Irrtümer

In Deutschland gibt es 45 Millionen Erwerbstätige, aber lediglich 17 Millionen haben ihre Arbeitskraft durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Somit besitzen fast zwei Drittel keinen Schutz vor diesem existenziellen Risiko. Bleibt die Frage: Warum ist das so? Häufig liegt es an Irrtümern, anbei eine Auflistung der acht häufigsten:

1) Staat/Krankenkasse leisten bei Berufsunfähigkeit

Weder Staat noch Krankenkasse leisten ausreichend bei Berufsunfähigkeit. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht im Regelfall nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Es erhält derjenige die volle Leistung (rund 40 Prozent des Nettoeinkommens!), der drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Diese Verweisungsklausel ist jedoch nachteilig, da nicht geprüft wird, ob der jeweilige Arbeitnehmer auch tatsächlich in diesen Berufen unterkommt.

Das Krankengeld der Krankenkassen fließt lediglich für 72 Wochen.

2) Bei Tätigkeit im Büro kann nichts passieren

Immer noch weit verbreitet ist die Annahme, dass kaufmännisch Tätige keinerlei Risiken ausgesetzt sind. Untersuchungen des Analysehauses Morgen & Morgen widerlegen jedoch diese Behauptung und ermitteln psychische Erkrankungen oder Nervenkrankheiten als die häufigsten Auslöser von Berufsunfähigkeit. Depressionen und Burnout haben längst Einzug in den Büroalltag gehalten.

3) Bei Unfällen in der Freizeit zahlt die Versicherung nicht

Die Gefahr ein Unfall führe zur Berufsunfähigkeit wird deutlich überschätzt, denn nur bei etwa jedem zehnten Fall ist dies der Leistungsauslöser. Außerdem spielt es keine Rolle, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit im privaten oder beruflichen Umfeld liegt.

4) Schüler, Studenten und Hausfrauen können nicht versichert werden

Auch für Schüler, Studenten und Hausfrauen werden Verträge angeboten. Allgemein gilt die  Grundregel, möglichst frühzeitig einen Vertrag abzuschließen, da sich der Beitrag auch nach dem Eintrittsalter richtet. Jünger zu sein bietet auch den Vorteil bei detaillierten Fragen nach dem Gesundheitszustand, denn im Regelfall bestehen weniger gesundheitliche Probleme, die zu Annahmeerschwernissen oder gar zur Ablehnung des Antrages führen können. Bereits ab dem 10. Lebensjahr ist ein Abschluss möglich, bei einer späteren Berufstätigkeit ändert sich der zu zahlende Beitrag nicht.    

5) Unfall- und Krankenzusatzversicherung reichen aus

Eine Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, daher der Name. Wie bereits oben erwähnt, sind statistisch gesehen nur wenige Unfälle  Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Als Hauptursachen gelten viel mehr: Probleme der Psyche, Schäden am Bewegungsapparat (vorwiegend Rücken) Herz- und Kreislaufbeschwerden sowie Krebs. Bei all diesen Punkten leistet die Unfallversicherung nicht.

Wichtig zu wissen: Krankenzusatzversicherungen kommen lediglich für Behandlungs- und Krankenhauskosten auf.

6) Im Schadensfall leisten Versicherer eh nicht

Natürlich geht es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung im Schadensfall um hohe Beträge. Daher ist es verständlich, dass genau geprüft wird, ob die der Leistung zugrunde liegende Schädigung auch vorliegt. Laut einer Information des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden 79 Prozent aller Anträge auf Berufsunfähigkeit anerkannt.

Trotzdem ist es empfehlenswert eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, da man im Schadensfall bei Differenzen auf juristische Hilfe zurückgreifen kann.

7) Beitrag ist zu teuer

Ein guter BU-Vertrag hat seinen Preis, da der jeweilige Versicherer bei Eintritt des Leistungsfalles in den meisten Fällen eine hohe sechsstellige Summe erbringen muss. Der Beitrag hängt von verschiedenen Faktoren, wie Eintrittsalter (s. Punkt 4), Versicherungsdauer, gewünschte Rentenhöhe und vor allem der beruflichen Tätigkeit ab – da beispielsweise der Dachdecker mehr gefährdet ist als der Büroangestellte, so ist für erstgenannten der Beitrag entsprechend höher. Unter Umständen sind auch alternative Produkte, wie Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread Disease, funktionelle Invalidität oder Grundfähigkeitsversicherung eine Lösung - siehe Blogartikel: Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

8) Unwissenheit zur genauen Definition

Häufig herrscht Unklarheit darüber, wie man Berufsunfähigkeit genau definiert. In den aktuellen Bedingungswerken der Toptarife heißt es: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich mindestens 6 Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, zu mindestens 50 % nicht aus ausüben können wird.“
                                                                                                                                                            

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