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    PKV-Vorurteile im Faktencheck - die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt - veröffentlicht am 23.11.2021 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Gute Leistungen, dafür aber im Alter unerschwinglich teuer und für Familien sowieso überflüssig - die Vorurteile gegenüber der privaten Krankenversicherung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Aber stimmen diese weit verbreiteten Stereotype wirklich? Hier kommen die Fakten zu fünf hartnäckigen Mythen.

    Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.

    Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln

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    Okt 27 2020

    Solidaritätszuschlagersparnis-Rechner

    Beim Solidaritätszuschlag, umgangssprachlich "Soli" genannt, handelt es sich um einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer, der 1991 ursprünglich befristet für ein Jahr eingeführt wurde. Dies geschah, um neben den Kosten der deutschen Einheit, auch verschiedene Mehrbelastungen aus dem Konflikt am Golf zu bewältigen und um die Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa finanziell zu unterstützen.  

    5,5 Prozent

    Nunmehr seit 1995 setzt man den Soli unbefristet ein, um die immensen Ausgaben für die deutsche Einheit zu bestreiten. 1998  wurde der Satz auf 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftssteuer festgelegt. Sein Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. So bedurfte das Solidaritätszuschlaggesetz auch keiner Zustimmung durch den Bundesrat (Art. 105. 3 GG).

    Für 90 Prozent fällt Soli weg

    Für rund 90 Prozent aller Zahlenden fällt ab dem Jahr 2021 der Soli weg, so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Die Freigrenze wurde von heute € 972 auf € 16.956 der Steuerzahlung angehoben. Dies führt dazu, dass bis zu einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von € 61.717 für Ledige künftig kein Soli mehr zu entrichten ist.

    Milderungszone

    Der neuen deutlich angehobenen Freigrenze schließt sich zusätzlich eine sog. Milderungszone an. Diese verhindert, dass sofort bei Überschre

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    Berufsunfähigkeitsversicherung – acht häufige Irrtümer

    In Deutschland gibt es 45 Millionen Erwerbstätige, aber lediglich 17 Millionen haben ihre Arbeitskraft durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert. Somit besitzen fast zwei Drittel keinen Schutz vor diesem existenziellen Risiko. Bleibt die Frage: Warum ist das so? Häufig liegt es an Irrtümern, anbei eine Auflistung der acht häufigsten:

    1) Staat/Krankenkasse leisten bei Berufsunfähigkeit

    Weder Staat noch Krankenkasse leisten ausreichend bei Berufsunfähigkeit. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht im Regelfall nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Es erhält derjenige die volle Leistung (rund 40 Prozent des Nettoeinkommens!), der drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Diese Verweisungsklausel ist jedoch nachteilig, da nicht geprüft wird, ob der jeweilige Arbeitnehmer auch tatsächlich in diesen Berufen unterkommt.

    Das Krankengeld der Krankenkassen fließt lediglich für 72 Wochen.

    2) Bei Tätigkeit im Büro kann nichts passieren

    Immer noch weit verbreitet ist die Annahme, dass kaufmännisch Tätige keinerlei Risiken ausgesetzt sind. Untersuchungen des Analysehauses Morgen & Morgen widerlegen jedoch diese Behauptung und ermitteln psychische Erkrankungen oder Nervenkrankheiten als die häufigsten Auslöser von Berufsunfähigkeit. Depressionen und

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    Homöopathie in der GKV, Feuergefährdung und Beschwerdequote bei Lebensversicherungen

    Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?

    Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.

    Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.

    Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und

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