Ist ein überfluteter Lichtschacht ein Fall für die Elementarversicherung?
Sammelt sich Regenwasser auf dem gefliesten Absatz der Kellertreppe einer Immobilie oder in einem Lichtschacht vor dem Kellerfenster bzw. fließt Wasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller integrierte Garage, so liegt keine "Überflutung von Grund und Boden" vor. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt handelt es sich damit auch nicht um einen bedingungsgemäßen Versicherungsfall im Rahmen einer Elementarschadenversicherung.
Der Fall
Über vier Lichtschächte, die innerhalb der gepflasterten Außenanlage (Terrasse und Eingangsbereich) liegen, trat Wasser in die Kellerräume einer Immobilie ein. Der Hauseigentümer nahm daraufhin seine Elementarschadenversicherung in Anspruch. Der Versicherer lehnte jedoch die Regulierung ab. Der Geschädigte beschritt daraufhin den juristischen Weg, da er sich im Recht sah. Doch weder in erster noch in zweiter Instanz hatte er Erfolg, verhandelt wurde vor dem Landgericht Darmstadt (4 O 301/20).
Anfechtung ohne Erfolg
Dennoch focht er auch das Urteil der zweiten Instanz an. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies ihn aber mit Beschluss vom 13. Januar 2025 (12 U 30/24) darauf hin, dass es die Absicht hege, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückzuweisen.
Definition von Überschwemmung
Im Rahmen der Elementarversicherung wird der Begriff Überschwemmung, so das Gericht in sein
Schäden durch Naturgefahren und Aktienbesitz in Deutschland
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Schäden durch Naturgefahren auch 2024 auf hohem Niveau
Vor allem infolge der Hochwasser im Mai und Juni lag die Summe der Schäden durch Sturm, Hagel und Überschwemmung 2024 erneut über der Fünf-Milliarden-Marke. Wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte, sank die Gesamtzahl gegenüber 2023 zwar um rund € 100 Millionen auf € 5,5 Milliarden.
Eine besorgniserregende Tendenz zeigt sich aber bei den Elementarschäden wie Überschwemmungen, die nach € 300 Millionen und € 1,0 Milliarde in den beiden Vorjahren nunmehr auf € 2,5 Milliarden gestiegen sind. Davon gehen circa zwei Milliarden auf das Juni-Hochwasser zurück, das vor allem in Bayern und Baden-Württemberg wütete. Gegen die wachsende Überschwemmungsgefahr ist nur etwa jedes zweite Gebäude in Deutschland mit einem Elementarschutz versichert.
Unterdurchschnittlich fiel dagegen der Naturgefahrenbedingte Schaden in der Kfz-Versicherung aus: Mit rund € einer Milliarde lag er etwa eine Viertelmilliarde unter dem Schnitt der Vorjahre. Das dürfte sich indes nicht in den Beiträgen bemerkbar machen, denn an anderen Fronten ringen die Kfz-Versicherer mit immensen Kostensteigerungen.
In der Mittelschicht angekommen: Aktienbesitz in Deutschland
Rund 12,1 Millionen Aktionäre gibt es laut Deutschem Aktieninstitut hierzulande, 2015 waren es lediglich gut 9 Millionen. Dass sich nur Menschen mit hohem Einkommen ein Börsenengagement leisten k1y1z2
Wie man Häuser richtig auf Hochwasser vorbereiten kann
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Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 08.04.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Wie fein die Unterschiede manchmal sein können, zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin aus dem Juli 2019. Darin geht es um eine Sturmflut an der Ostsee in der Nähe von Rostock im Januar 2017. Sturmtief Axel drückte damals Wasser in die Warnow, die anschließend überlief und das Haus einer Frau beschädigte, 16 Kilometer von der Ostseeküste entfernt. Der Gebäudeversicherer wollte den Schaden von rund € 13.500 nicht erstatten, obwohl die Kundin gegen Elementarschäden versichert war. Sturmfluten seien nicht mit abgedeckt, so das Argument. Das sahen das Kammergericht und seine Vorgängerinstanzen anders. Das Gebiet um das Haus herum sei nicht mehr direkt durch die Sturmflut, sondern durch den Badewanneneffekt in der Warnow unter Wasser geraten. Und damit sei der Schaden abgedeckt.
Am teuersten sind Elementarschäden
Fälle wie dieser suchen regelmäßig Hausbesitzer in Deutschland heim. Flüsse treten über Ufer, Wolkenbrüche lösen Schlamm und lassen ihn in die Täler rauschen, Grundwasser drückt nach oben und flutet Keller. Im Extremfall verwandeln sich beschauliche Flüsschen in reißende Ströme, die Städte verwüsten – wie im Somm
Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift
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Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.
Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher und erklärt das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn. An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“
Spezielle Klausel
In solchen Schadenfällen vor der Haustür greift nämlich eine spezielle Klausel, die inzwischen jede Hausrat