BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig
(15 x gelesen)BGH-Urteil - Klauseln zu Negativzinsen unzulässig
Die Europäische Zentralbank (EZB) führte in der Niedrigzinsphase Mitte 2014 erstmals den Negativzins ein. Damit mussten Kreditinstitute für überschüssiges Kapital, das sie kurzfristig dort parkten, Strafzinsen zahlen; in der Spitze betrug der Zinssatz 0,5 Prozent. Diese Verwahrentgelte - so wurden die Kosten umschrieben - gaben zahlreiche Banken an ihre Kunden weiter. Zunächst einmal galt die Regelung einzig für Geschäftskunden oder Privatkunden mit hohen Einlagen, später traf es dann immer mehr Neukunden. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen ab und die Geldinstitute erhoben auch keine Verwahrentgelte mehr.
Verbraucherzentralen bekamen zum Teil Recht
Das Erheben von Verwahrentgelten hielten Verbraucherzentralen für rechtswidrig und verklagten mehrere Banken und Sparkassen. Vom Bundesgerichtshof (BGH) bekamen sie nun zum Teil Recht (Az. ZR 102/24 u.a.). Der BGH entschied nämlich, dass für Gelder, die auf Tagesgeld- oder Sparkonten liegen, grundsätzlich keine Negativzinsen berechnet werden dürfen und erklärte entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis für unzulässig. Negativzinsen bei Spar- und Tagesgeldkonten würden dem Vertragszweck, sprich Sparen, "diametral entgegenstehen", so der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs und Vorsitzender des 11. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger.
Zweck de
Kommt es wegen Corona zur Bargeldabschaffung?
(5805 x gelesen)Kommt es wegen Corona zur Bargeldabschaffung?
Wegen der aktuellen Corona-Hysterie mehren sich die Stimmen von Seiten der Politik, das Bargeld abzuschaffen. Schritt für Schritt wird leise und zum jetzigen Zeitpunkt beinahe unauffällig, immer mehr auf bargeldloses Zahlen umgestellt. Viele Bürger sind sich der Gefahren nicht bewusst, die eine Abschaffung des Bargeldes mit sich bringt.
Auch Verbrechensbekämpfung ist nur ein Vorwand
Mit dem Argument „eine Bargeldabschaffung diene doch der Sicherheit der Allgemeinheit“ wird das Ganze positiv dargestellt. Denn damit könnten Verbrechen bekämpft und Geldwäsche eingedämmt werden. Aber diese Aussage ist blanker Unsinn! Untersuchungen zeigen, dass sich professionelle Geldwäsche, genau wie die internationale Terrorfinanzierung, längst auf elektronischen Wegen vollzieht. Die Kriminalität in Sachen Bargeldgeschäft ist vergleichsweise gering. Ähnlich verhält es sich auch mit der Schwarzarbeit, die angeblich durch Abschaffung der Geldscheine und Münzen stark reduziert werden könnte.
Die wahren Gründe der Bargeldverbotspläne
Eine Bekämpfung der Kriminalität ist nicht der wahre Grund für die Pläne eines Bargeldverbotes. Es stellt sich nun die Frage: worum geht es dann tatsächlich? Allen voran nützt es der Industrie. Diese erhält bei elektronischer Zahlung wesentlich mehr Daten über den Kunden und kann somit die
News rund um das Thema Immobilie
(6340 x gelesen)News rund um das Thema Immobilie
Bekommen Immobilienkäufer bald Geld fürs Geldleihen?
Mit der jüngsten Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) ist das noch vor kurzem Unvorstellbare weiter in den Bereich des Möglichen gerückt: Negativzinsen auf Immobilienfinanzierungen. Anders ausgedrückt: Geld bekommen, wenn man sich Geld leiht. In Dänemark muss man bei einigen Banken bereits weniger zurückzahlen, als man aufgenommen hat. Auch deutsche Banken fahren unter Umständen günstiger damit, Geld gegen Negativzinsen zu verleihen, als die Liquidität bei der EZB zu parken und dafür Strafzinsen zu entrichten.
Die meisten Experten halten Negativzinsen auf Großdarlehen wie Immobilienfinanzierungen jedoch weiterhin in der Breite für unwahrscheinlich. Nullzinsen könnten in den kommenden Jahren aber auf die Kunden zukommen, auch wenn einige Banken derzeit Mindestzinsen (im positiven Bereich) für ihr Kreditgeschäft definieren. In der Konsumfinanzierung hingegen gibt es auch hierzulande schon Kredite mit Negativzins – die Kunden müssen nur 99,6 Prozent der geliehenen Summe zurückzahlen.
Immobilienpreise steigen ungebremst weiter
Gut für Immobilienbesitzer, schlecht für Kaufinteressenten und Mieter: Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, findet die Preisrallye auf den deutschen Immobilienmärkten einstweilen kein Ende. In den sieben größten Metropolen (
Strafzins für alle Kunden
(11719 x gelesen)Strafzins für alle Kunden
Seit 15. März 2017 verlangt der Online-Broker Flatex 0,4 Prozent Strafzins für all seine Kunden. Wie ich in meinen Blogartikeln bereits mehrfach erwähnt habe, berechnen Banken, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt noch, einzig vermögenden Kunden extra Gebühren - meist ab Einlagen über € 500.000. Aber viele Kreditinstitute haben schon fertige Pläne in der Schublade, um auch bei kleineren Vermögen die Hand aufzuhalten.
Strafzins der EZB an Kunden weitergeben
Flatex erklärt diesen Schritt mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Eine Abschaffung der Zinsen soll das „Parken“ von Barvermögen unattraktiv machen. Damit erhofft sich die EZB einen steigenden Konsum und eine daraus resultierende nachhaltige Ankurbelung der Wirtschaft. Gegenwärtig entrichten die Kreditinstitute 0,4 Prozent Negativzinsen für Kapital, das sie bei den Landeszentralbanken einlagern. Banken und Broker müssen also dafür zahlen, um Kundengelder sicher zu verwahren. Deshalb stellt der Online-Broker seinen Kunden ab dem Stichtag generell ebenfalls 0,4 Prozent in Rechnung, die dann quartalsweise abgerechnet werden. „Andere Anbieter verstecken die Kosten in Gebühren - wir sind maximal transparent“, erklärt Frank Niehage, Flatex Vorstandschef, diesen Schritt in einer Pressemitteilung.
Negative Effekte nicht erwartet
Flatex erwarte dabei