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Sep 30 2015

Das Märchen der Lebensversicherer

Schenkt man dem Wehklagen der deutschen Lebensversicherer Glauben, steht die Branche vor dem Abgrund. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sie in eine schwierige Lage gebracht. Aus diesem Grund können den Versicherungskunden kaum noch Überschüsse gewehrt werden. Sogar die beim Abschluss zugesicherten Garantiezinsen werden in Frage gestellt. Soweit zur Theorie - der einzig richtige Punkt ist, dass der Kunde eine wesentlich geringere Auszahlung erhält als erwartet. Neuverträge sind mit Renditen kalkuliert, die teilweise unterhalb der Inflationsrate liegen. Fakt ist allerdings, dass es den deutschen Lebensversicherern sehr gut geht.

Gewaltige Überschüsse der Gesellschaften

Wer sich jedoch die reellen Zahlen ansieht, reibt sich verwundert in den Augen. Im Jahr 2013 wurden von deutschen Lebensversicherungsgesellschaften Überschüsse von € 17,7 Milliarden erzielt – bei einem Umsatz von rund € 90 Milliarden. Somit gehören die Versicherer zu den Wirtschaftsunternehmen mit den höchsten Gewinnmargen.

Kunden werden mit minimalen Zinsen abgespeist

Für neu abgeschlossene Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge erhalten Kunden seit dem 01.01.2015 nur noch einen Garantiezins von 1,25 %. Die Überschussbeteiligung laufender Verträge sinkt eklatant. Ich lege jedem, der einen derartigen Vertrag hat ans

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Juni 12 2015

Was sind Garantien und Einlagensicherungssysteme wert?

Regelmäßig gute Ranking-Ergebnisse der Vermögensverwalter

Jedes Jahr werden Banker zu den besten Vermögensverwaltern gekürt. Wirft man aber einen Blick hinter die Kulissen und analysiert deren Geschäftsmodelle, dann stellt man fest, dass es in der Praxis doch nicht so rosig aussieht. Fachzeitschriften lassen sich ihre Rankingergebnisse durch Inserate und Sonderdrucke der Ratingsieger in barer Münze bezahlen. Ein Vorgehen, das mittlerweile Normalität ist. Dem Leser wird damit eine neutrale sorgenfreie Auswahl des Vermögensverwalters oder Bankhauses suggeriert – aber niemand haftet, wenn etwas schief läuft.

Wert der Einlagensicherung der Privatbanken

Nach der Pleite der deutschen Tochter von Lehman-Brothers fällt das LG Berlin am 15.06.2010 folgendes Urteil (AZ. 10 O 360/09): „Für Bankkunden besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken“. Wie so ein Leistungsfall der gesetzlichen Einlagensicherung in der Realität aussieht, zeigt sich im Verfahren der „Phoenix Kapitaldienst GmbH“ – die Abwicklung zieht sich über Jahre hin und der Anleger erhält weder entgangene Gewinne ersetzt noch außergerichtliche Kosten erstattet.

Wie schaut es bei den Sparkassen aus?

Bereits seit Jahren übernimmt der Staat keine Haftung mehr bei den Sparkass

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