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Sep 30 2015

Das Märchen der Lebensversicherer

Schenkt man dem Wehklagen der deutschen Lebensversicherer Glauben, steht die Branche vor dem Abgrund. Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sie in eine schwierige Lage gebracht. Aus diesem Grund können den Versicherungskunden kaum noch Überschüsse gewehrt werden. Sogar die beim Abschluss zugesicherten Garantiezinsen werden in Frage gestellt. Soweit zur Theorie - der einzig richtige Punkt ist, dass der Kunde eine wesentlich geringere Auszahlung erhält als erwartet. Neuverträge sind mit Renditen kalkuliert, die teilweise unterhalb der Inflationsrate liegen. Fakt ist allerdings, dass es den deutschen Lebensversicherern sehr gut geht.

Gewaltige Überschüsse der Gesellschaften

Wer sich jedoch die reellen Zahlen ansieht, reibt sich verwundert in den Augen. Im Jahr 2013 wurden von deutschen Lebensversicherungsgesellschaften Überschüsse von € 17,7 Milliarden erzielt – bei einem Umsatz von rund € 90 Milliarden. Somit gehören die Versicherer zu den Wirtschaftsunternehmen mit den höchsten Gewinnmargen.

Kunden werden mit minimalen Zinsen abgespeist

Für neu abgeschlossene Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge erhalten Kunden seit dem 01.01.2015 nur noch einen Garantiezins von 1,25 %. Die Überschussbeteiligung laufender Verträge sinkt eklatant. Ich lege jedem, der einen derartigen Vertrag hat ans Herz, die jährliche Wertmitteilung zu prüfen. Vergleichen Sie dabei die prognostizierte Ablaufleistung am Ende des Vertrages mit den hochgerechneten Zahlen, die Ihnen vor fünf, vor zehn Jahren und zum Beginn der Laufzeit genannt wurden. Eine Unterdeckung von einem Drittel ist nicht außergewöhnlich. Aber für viele wird die Höhe dieses Differenzbetrages erschreckend sein. Kann man hierauf seine Altersversorgung noch aufbauen?

Staatliche Unterstützung der Versicherer

Manch einer fragt sich gewiss an dieser Stelle, ob Versicherer so arbeiten dürfen und warum sich der Staat nicht einschaltet. Die Antwort ist einfach: Dieses Vorgehen ist legitim und die Regierung fördert die Anbieter. Private Anlageprodukte, wie Riester- und Rürupverträge, werden massiv subventioniert. Ebenfalls bezuschusst wird die betriebliche Altersvorsorge und der Löwenanteil bei Allianz, AXA, Ergo & Co. angelegt. Bereits seit rund 15 Jahren erfolgt hier eine massive staatliche Unterstützung und dem Bürger wird suggeriert, dass dies die richtige Form des Sparens für ihn ist. Gibt es verbindliche Qualitätsstandards der Produkte? – nein. Kostenbegrenzungen? – Genauso nein.

Tricks der Versicherer

Die Gesellschaften dürfen, übertrieben gesagt, machen was sie wollen. Beispiele gefällig?
Es werden € 5 Milliarden Verwaltungskosten berechnet, obwohl nur € 2 Milliarden anfallen. Den Kunden wird teils eine Lebenserwartung von mehr als 100 Jahren unterstellt, dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Höhe der Rentenzahlungen auf ein Minimum reduziert wird. Denn je länger der Zeitraum kalkuliert ist, für den ein gewisses Kapital reichen muss, desto geringer fällt die monatliche Rückzahlung aus. Riesige Mengen an Kundengeldern dürfen mit Buchhaltungstricks so verschoben werden. Dass der Versicherungsnehmer nicht mehr oder nur zum Teil daran beteiligt wird, ist alles völlig legal.

Lebensversicherungen sind legaler Betrug

Kennen Sie das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.:74047/83) vom April 1983? Im Jahr 1982 hat der Bund der Versicherten (BdV) in seiner Broschüre „Versicherung – ja, aber...“ folgendes zum Thema Lebensversicherung geschrieben: „Die Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein legaler Betrug. Diese Kapitallebensversicherung ist zu neunzig Prozent überhaupt keine Versicherung, sondern ein langfristiger Sparvertrag mit einer Rendite, die oft unter der Inflationsrate liegt und dann gleich Null ist. Mit den Geldern, die Lebensversicherte langfristig hingeben, verschaffen sich die Unternehmen aber inflationssichere Kapitalanlagen mit hohen Wertsteigerungen, an denen die Versicherten nur selten beteiligt werden. Und der Staat verschafft sich hier billige langfristige Kredite, sodass man Beiträge für Kapitallebensversicherungen in vielen Fällen auch als ´Steuer für Dumme`
bezeichnen kann...“ Gegen diese Aussage hat der Verband der Lebensversicherungsunternehmen geklagt. Diese Klage wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen. Das Urteil ist somit weiterhin rechtskräftig. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass zum damaligen Zeitpunkt die Renditen der Versicherungsprodukte weitaus höher waren und es noch keine Riesterreformen gab.

Auch die Medien spielen mit

Als Hauptargument der Versicherer gilt die Niedrigzinspolitik der EZB. Die Medien springen auf diesen Zug auf und somit befassen sich viele Artikel mit diesem Thema. Durch die fehlenden Zinsen ist jedoch die Altersvorsorge der Bürger gefährdet. Es stellt sich die Frage: Was verdienen Versicherer nun konkret mit ihren Anlagen? Das Geld ihrer Kunden hat sich im Jahr 2014 mit 4,63 Prozent netto, d.h. nach Abzug der Kapitalanlagekosten, verzinst. Im Vorjahr betrug dieser Wert 4,68 Prozent. Im Gegenzug wurde allerdings der Garantiezins in mehreren Schritten auf 1,25 Prozent reduziert. Was viele Versicherungsnehmer nicht wissen, diese Zinszusage bezieht sich nicht auf den kompletten Beitrag, sondern nur auf den sogenannten Sparanteil. Verwaltungskosten und der Beitragsanteil für den Todesfallschutz werden nicht verzinst. Somit besteht unterm Strich keine Zinsgarantie. Sie werden auch im Versicherungsschein keine detaillierten Angaben zu den kompletten Kosten und dem Beitragsanteil des Todesfallschutzes finden.

Wessen Brot ich ess, dessen Lied sing ich

Den Niedrigzins gibt es wirklich – aber nur für den Versicherungskunden. Denn die Gesellschaften erwirtschaften mit den ihnen anvertrauten Geldern beträchtliche Gewinne. Viele Gesetze und Vorschriften werden zugunsten der Versicherungsunternehmen gestrickt aus dem einfachen Grund, weil die Versicherer Deutschlands größte Gläubiger sind. Durch ihre Anlagephilosophie wurden und werden hohe Summen in staatliche Rentenpapiere investiert. Eine alte Weisheit besagt – „wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“. Als Beispiele sind hier nur die Zinszusatzreserve und das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) (Artikel) zu nennen. Beide Maßnahmen werden zu einer drastischen Reduzierung der Auszahlungssummen in den nächsten Jahren führen.

Aktionäre profitieren

Für Aktionäre gibt es den Niedrigzins an den Versicherungen nicht. Die Anteilseigner der Allianz und Münchner Rück, Mutterkonzern der Ergo-Gruppe, schütten in diesem Jahr Dividenden in nie da gewesener Höhe aus. Es wurde bereits angekündigt, dass diese mindestens auf gleichem Niveau bleiben sollen. Wenn es Gesellschaften tatsächlich schlecht ginge, würde anders geredet. Somit steht fest, wer Geld bei einer Versicherung anlegen möchte, sollte dies über Aktien der Gesellschaft tun.

 

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