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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Kind aus Kfz befreit und dabei Auto beschädigt

Ein Vater bringt sein Kind zum  Auto, setzt es in den Kindersitz und schließt die Fahrertür. Aus ungeklärten Gründen verriegelt die Schließanlage plötzlich das Fahrzeug; der Autoschlüssel befindet sich im Wageninneren. Leider scheitert ein Versuch des Vaters dem Kind zu erklären wie das Auto entsperrt werden kann, stattdessen schaltet sich die Alarmanlage an. Um die Gefahrensituation zu entschärfen und seinen Nachwuchs aus dieser misslichen Lage zu befreien, schlägt der verzweifelte Vater eine Fensterscheibe ein - allerdings zieht diese Aktion zusätzlich die Fahrzeugtür in Mitleidenschaft - soweit der Fall.

Kaskoversicherer lehnt Schadenregulierung ab

Der zuständige Kaskoversicherer lehnt eine Schadenregulierung ab, da laut dem Versicherungsvertragsgesetz und den zugrunde liegenden Vertragsbedingungen der Versicherung vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht gedeckt sind. Aus Sicht der Gesellschaft greift in diesem konkreten Fall der Ausschluss, zumal der Vater die Scheibe mit voller Absicht einschlug.

Entscheidung der Versicherungsombudsfrau

Anstatt den juristischen Weg über ein Gericht einzuschlagen, landete dieser Fall auf dem Schreibtisch der Versicherungsombudsfrau - nähere Infos zu dieser Schlichtungsstelle finden Sie in folgendem Blogaritkel. Diese Instanz ordnete die Schadenregulierung durch den Versicherer an, da der Vorsatzausschluss bei einer notstandsähnlichen Situation nicht greift, sofern

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