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Nov 27 2017

Teure Restschuldversicherungen

Das Grundprinzip der Restschuldversicherung klingt einleuchtend – der Darlehensnehmer sichert Risiken wie Tod, unverschuldete Arbeitslosigkeit oder auch Krankheit mit einer Police ab, wenn er infolge dessen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Sie wird im Kreditvertrag an das Kreditinstitut abgetreten. Tritt der Leistungsfall ein, tilgt die Versicherung die noch offene Restschuld des Darlehens bzw. zahlt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die fälligen Raten. Im Regelfall wird dabei der Beitrag der Restschuldversicherung als Einmalbetrag erhoben und in die Kreditsumme mit eingerechnet. Die monatliche Darlehensrate beinhaltet somit den Beitrag der Versicherung.

Verträge lückenhaft und überteuert

Mittlerweile ist diese Art Versicherungsvertrag jedoch in die negativen Schlagzeilen geraten. Das liegt einerseits am lückenhaften Schutz, denn der Versicherungsschutz tritt erst nach einer gewissen Wartezeit in Kraft, so sind zum Beispiel Unfallfolgen und bereits bekannte Vorerkrankungen im Regelfall in den ersten 24 Monaten von der Leistung ausgeschlossen. Zum anderen wird der hohe Beitrag kritisiert. Mit diesem Thema und vor allem mit der Höhe der Provision für vermittelte Restschuldversicherungen beschäftigte sich vor geraumer Zeit die Politik - allerdings ohne zählbares Ergebnis.

Bafin untersucht Höhe der Provision

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nahm sich dieser Sache an und veröffentlichte dazu eine Recherche, in der Informationen von 31 Banken und 30 Versicherungsgesellschaften eingingen. Laut der Untersuchung wird die Vermutung bestätigt, dass die Provisionszahlungen der Versicherer an die Kreditinstitute teilweise mehr als 50 Prozent der vom Kunden geleisteten Versicherungsprämie ausmachen. 12 der befragten Banken erhielten weniger als die Hälfte des Kundenbeitrages, weitere 12 erhielten 50 Prozent und 7 sogar mehr als diesen Satz.

Beitragsunterschiede von fast 600 Prozent

Daraufhin forderte die Bafin bei den Gesellschaften eine Musterberechnung an. Das Ergebnis ist, gelinde gesagt, bemerkenswert. Denn das günstigste und das teuerste Angebot liegen fast 600 Prozent auseinander! In ihrer Analyse schreibt die Finanzaufsicht, dass der Barwert der Vertriebs- und Abschlusskosten des teuersten Tarifes fast 85 Prozent der Versicherungsprämie ausmachen. Bei Gruppenverträgen der Restschuldversicherungen fungiert die Bank gleichzeitig als Vermittler und Versicherungsnehmer des Vertrages. Der Kunde ist dabei die versicherte Person und zahlt den Beitrag an die Versicherungsgesellschaft. Im Gegenzug zahlt der Versicherer den Provisionsbetrag an die Bank.

Lukrativer Anreiz für Kreditinstitute

Fazit der Bafin-Studie: „Die festgestellten Provisonshöhen sind vor diesem Hintergrund ein lukrativer Anreiz für Kreditinstitute, möglichst viele Restschuldversicherungen mit einer möglichst hohen Prämie zu verkaufen.“ Aus den für die Untersuchung ausgewerteten Vertragsdokumenten geht zwar hervor, dass dem Kunden die Option bliebe, ob im Darlehensvertrag überhaupt eine Restschuldversicherung eingeschlossen werden soll. Aber die Bafin schreibt weiter: „Die Untersuchung legt jedoch nahe, dass in Einzelfällen bonitätsschwächere Kunden ein Darlehen nur bei Abschluss einer Restschuldversicherung erhalten und damit der Abschluss der Versicherung in einem derartigen Fall obligatorisch ist.“

Benötigen Sie eine Restschuldversicherung?

Auch wenn der Bankberater Sie dazu drängt, prüfen Sie bei einem Darlehensabschluss, ob Sie eine Restschuldversicherung benötigen. Das Todesfallrisiko lässt sich wesentlich einfacher und auch günstiger mit einer Risikolebensversicherung abdecken. Hierzu kann auch ein bereits bestehender Vertrag als Sicherheit verwendet werden. Beantworten Sie sich dabei selbst die Frage: Stellt die Kreditbelastung eine unzumutbare finanzielle Überforderung bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit dar? Wenn ja, prüfen Sie verschiedene Angebote oder fragen bestenfalls gleich ihren Versicherungsmakler.

 

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