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Schwarzgeld – Vorsicht bei der Vererbung

 

Noch nie wurde so viel Vermögen vererbt wie in der heutigen Zeit. Dabei gehen nach Expertenschätzungen jedes Jahr Werte bis zu € 400 Millionen an die nächste Generation über. Die Zahl der Fälle, bei denen unversteuerte Vermögen, also Schwarzgeld, zum Erbvolumen zählt, steigt. Lesen Sie hier was Erben zu diesem Thema wissen müssen und wie sie sich richtig verhalten.

 

Selbstanzeige erschwert

 

Selbstredend wollen viele Best Ager im Zuge einer Vermögensübertragung für klare Fronten sorgen. Allerdings werden dabei zahlreiche Steuersünder von den verschärften Regelungen bei einer Selbstanzeige ausgebremst, was wiederum zur Folge hat, dass steuerliche Probleme auf die Nachkommen übergehen. Das Risiko entdeckt zu werden, ist durch den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten stark angestiegen.

 

Erbe wird nach sechs Wochen rechtswirksam

 

In der Praxis entpuppen sich Nachlässe oftmals als Überraschungspaket, da die Erben häufig nicht über alle Zusammenhänge informiert sind. Für den Begünstigten ist es daher unumgänglich, sich einen Überblick über das Erbe und vor allem über steuerliche Ungereimtheiten zu verschaffen. Als problematisch gestaltet sich das kurze Zeitfenster, welches der Gesetzgeber dafür vorgibt. Wird das Erbe nicht innerhalb von sechs Wochen ausgeschlagen, so gilt es als rechtskräftig angenommen. Geht die Hinterlassenschaft aufgrund eines Todesfalles in der Familie an eine andere Person über, ist die Belastung noch höher, da zeitgleich noch weitere wichtige Dinge zu regeln sind.

 

Übernahme aller Rechte und Pflichten

 

Schlägt der Erbe den Nachlass nicht aus, gehen alle steuerlichen Pflichten und Rechte des Erblassers an ihn über. Im Regelfall ist er sogar verpflichtet, für die Steuersünden mit dem eigenen Vermögen zu haften. Zu den hinterzogenen Steuern werden außerdem noch Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent p.a. fällig.

 

Erben tragen Mitschuld

 

Erben sind gesetzlich verpflichtet unverzüglich zu handeln, sobald sie Kenntnis über unversteuerte Vermögenswerte erlangen. Denn nur durch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung entziehen sie sich einer Mitschuld. Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen, ist mit weiteren Sanktionen zu rechnen. Dazu zählen der Wegfall von Pensionsansprüchen bei Beamten, der Entzug der Approbation bei Ärzten oder auch der Verlust gewerberechtlicher Genehmigungen usw.

 

Schwarzgeld meist schwer erkennbar

 

Schwarzgeld lässt sich bei Erbangelegenheiten auf den ersten Blick in der Regel nur schwer erkennen. Denn logischerweise bleibt es im notariellen Testament meist unerwähnt und somit verschafft nur eine gründliche Prüfung Klarheit über dessen Existenz. Tipp: Prüfen Sie alle Bankunterlagen des Erblassers im steuerlich relevanten Zeitabschnitt.

 

Was tun, wenn Schwarzgeld auftaucht

 

Wird Schwarzgeld entdeckt, sind mehrere Punkte zu beachten und zügig umzusetzen. So besteht die erste Pflicht darin, eine Erbschaft-Steuererklärung abzugeben bzw. eine bereits eingereichte ggf. zu korrigieren. Gleichzeitig sind die Steuererklärungen des Erblassers zu berichtigen. Geschieht dies nicht, droht eine Kontrollmitteilung vom Finanzamt, das für die Erbschaftssteuer zuständig ist, an das Finanzamt des Erblassers.

 

Zehnjährige Verjährungsfrist

 

Im Falle einer Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wurde. Hat der Erblasser diese erst spät oder gar nicht abgegeben, kommt es zu einer Verlängerung bis zu dreizehn Jahre. Beachten Sie: Der Erbe begeht selbst dann eine Steuerhinterziehung, wenn die Steuererklärung des Erblassers berichtigt wird, dies aber zu spät geschieht.

 

Selbstanzeige kann sinnvoll sein

 

Eine erhöhte Vorsicht ist bei Erbengemeinschaften geboten, denn Erben können hier Entscheidungen prinzipiell nur gemeinsam treffen. Zeigt sich nur einer davon selbst an, so ist für die anderen Miterben die eigene strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich. Nur durch gemeinsames Handeln kann Straffreiheit für alle Beteiligten erreicht werden. Sollte sich der Verdacht auf Schwarzgeld erhärten, empfiehlt es sich unverzüglich einen Steuerexperten oder Juristen hinzuzuziehen, der Klarheit schafft und die notwendigen Maßnahmen einleitet. Zur Vermeidung unkalkulierbarer Risiken macht es in bestimmten Fällen Sinn, eine Nachlassverwaltung ins Leben zu rufen oder gar eine Nachlass-Insolvenz in die Wege zu leiten. Somit kann die Haftung der Erben begrenzt werden.

 

Arten von Schwarzgeld

 

Abschließend eine Auflistung der häufigsten Arten von Schwarzgeld

 

1) Bargeld

Große Mengen an Bargeld erweisen sich als problematisch. Der Fiskus hat die Möglichkeit einen aufwendigen Lebensstil, der nicht zu den Einkommensverhältnissen passt, zu hinterfragen und demzufolge eine Schätzung vornehmen. Eine nachträgliche Versteuerung zuzüglich Hinterziehungszinsen droht.

 

2) Geldanlagen

Als das Bankgeheimnis noch existierte, horteten viele Anleger Kapital auf ausländischen Depots und Konten. Für die Finanzbehörden liegt allerdings der Verdacht auf Schwarzgeld nahe, sofern ein Auslandsdepot besteht, jedoch nie Erträge gemeldet wurden.

 

3) Auslandsimmobilien

Bei Auslandsimmobilien wurde häufig im offiziellen Notarvertrag der Wert eines Feriendomizils zu niedrig angesetzt. Die Bezahlung des Differenzbetrages zwischen verbrieften und tatsächlichem Preis erfolgte dann mit Schwarzgeld. Eine andere, aber ebenfalls gängige Variante: es wurde ein Objekt zum Spottpreis gekauft und die Sanierung durch Schwarzarbeiter ausgeführt.

 

4)Stiftungen und Transfers zwischen Eheleuten

Trusts und Stiftungen erregen bei Steuerbehörden den Verdacht auf Steuerhinterziehung. Ebenfalls heikel gestalten sich Vermögenstransaktionen zwischen Eheleuten, auch auf Geschäftskonten. Schnell wird dabei der Transfer als anzeigepflichtige Schenkung gewertet.

 

 

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