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Rechtsschutzversicherung – Schadenbeispiele

Auf Grund zunehmender Rechtsstreitigkeiten sowie wachsender Anwalts- und Gerichtskosten gewinnt die Rechtsschutzversicherung immer mehr an Bedeutung. 12 Millionen Gerichtsprozesse im Jahr sprechen eine deutliche Sprache – lesen Sie dazu folgenden Blogartikel. Durch einen Vertrag dieser Art lassen sich die Bereiche Privat, Beruf, Verkehr, Haus und Grund, sowie Streitigkeiten des Vermieters mit dem Mieter absichern. Anbei drei Schadensbeispiele, die mit Genehmigung des Versicherers KS/AUXILIA veröffentlicht werden dürfen:

1) Plötzlich ist alles anders

Jochen T. geht es gerade richtig gut. Vor einem Jahr hat er seine große Liebe geheiratet und nun erwarten die beiden ihr erstes Kind. Die Wohnsituation ist dafür auch schon geklärt, da sie sich mit Unterstützung der nun werdenden Großeltern ein Haus kaufen konnten. Natürlich ist immer noch ein satter Kredit abzubezahlen, aber so ganz schlecht verdienen Jochen T. und seine Frau nicht. So sind die Raten auch dann kein Problem, wenn einer der beiden nach der Geburt des Kindes nur noch in Teilzeit arbeiten wird.
Doch leider bleibt es nicht so schön. Jochen T.s Arbeitgeber hat sich möglicherweise übernommen und es gehen Gerüchte um, dass die Firma in Schieflage geraten ist. Nach ein paar Tagen der Ungewissheit erhalten Jochen T. und viele seiner Kollegen eine betriebsbedingte Kündigung. Die Firma werde nur noch in sehr verkleinertem Maße weiter geführt. Betriebsbedingte Kündigungen ließen sich nicht vermeiden.
Für Jochen T. verändert sich damit plötzlich fast alles. Was, wenn er nicht bald eine neue Arbeitsstelle findet? Der Kredit muss abbezahlt werden, das Kind ist unterwegs und das Haus ist nun auch noch da! Wenn er nun nur weiter weg einen Job findet?! Jochen T. ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung, der AUXILIA an und fragt um Rat. Dort erklärt man ihm, dass der Arbeitgeber die Sozialauswahl korrekt zu treffen habe. Da wird Jochen T. hellhörig. Ein jüngerer Kollege, der auch noch nicht lange in der Firma ist, hat keine Kündigung erhalten.
Jochen T. geht zu dem von der AUXILIA empfohlenen Spezialisten für Arbeitsrecht. Dieser reicht Kündigungsschutzklage ein. Und siehe da, es stellt sich heraus, dass eigentlich der jüngere Kollege hätte gekündigt werden müssen. Jochen T. kann seinen Job behalten. Trotz Prozessgewinns muss Jochen T. jedoch seinen Anwalt selbst bezahlen, da eine Kostenerstattung durch den Gegner in arbeitsgerichtlichen Verfahren in 1. Instanz grundsätzlich nicht stattfindet.
Die Kosten in Höhe von fast 2.000,- EUR trägt die AUXILIA.

Hintergrund:
Der Fall ist über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz versichert. Arbeits-Rechtsschutz für Arbeitnehmer ist in allen Produkten enthalten, die den Berufs-Bereich beinhalten.

2) Ein Ausflug mit verheerenden Folgen

Ein schöner Tag sollte es werden. Familie L. macht einen Ausflug zum Reitturnier eines nahe gelegenen Reitclubs. Die dreijährige Tochter ist auch dabei. Pferde liebt sie über alles. Begeistert schaut sie mit ihren Eltern die Pferde an und darf auch ein paar füttern. Danach wird wieder dem Turnier zugeschaut. Unbemerkt stiehlt sich die Kleine davon und findet nach kurzem einen offenen Pferdeanhänger mit einem Pferd darin. Die Kleine geht in den Anhänger, um das Pferd zu streicheln. Das Pferd erschrickt ob dieser plötzlichen Berührungen von hinten und tritt aus. Es erwischt die Kleine am Kopf. Herbeieilende Zeugen rufen sofort den Notarzt. In der Klinik wird schnell der Verdacht auf bleibende körperliche und geistige Schäden gestellt. Nach einiger Zeit des Hoffens und Bangens folgt die traurige Gewissheit: Die kleine Tochter wird dauerhaft auf Betreuung angewiesen sein.
Obwohl die Eltern kaum Kraft dafür finden, müssen sie sich aufgrund der intensiven, dauerhaft nötigen Betreuung auch mit den finanziellen Folgen beschäftigen. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen für ihre kleine Tochter. Sie wollen nicht akzeptieren, dass ein kleines Kind ungehindert in einen offenen Pferdeanhänger mit einem darin stehenden, unbeaufsichtigten Pferd gehen kann.
Der Anwalt macht Ansprüche gegen den Pferdehalter und den Reitclub geltend. Familie L. bekommt in 1. Instanz im Hinblick auf den Pferdehalter recht. Beim Reitclub sieht das Gericht keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, da der Pferdeanhänger abseits und nicht auf dem Gelände des Clubs stand.
Die Sache geht in die Berufung, weil der Pferdehalter das Urteil nicht hinnehmen will. Nachdem das Urteil in 2. Instanz bestätigt wird, legt der Pferdehalter auch noch Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Doch auch dort wird das Urteil bestätigt. Nach über 5 Jahren sind Kosten in Höhe von fast 50.000,- € angefallen, die durch die AUXILIA Rechtsschutzversicherung der Familie L. übernommen werden. Teilweise müssen diese Kosten zwar vom Pferdehalter erstattet werden, aber Familie L. hätte bei dieser Höhe schon nicht in Vorleistung treten können.

Hintergrund:
Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.

3) Wuchernde Pflanzen in Nachbars Garten

Markus D. lebt mit seiner Familie in einem schönen Reihenhaus und entkommt so bei gemütlichen Stunden auf der Terrasse dem Stress des Alltags. In Nachbars Garten gedeihen die Pflanzen sehr gut – so gut, dass einige Zweige schon ganz erheblich auf sein Grundstück reichen. Auch einige Wurzeln sind über die Grenze gewachsen und umschlingen bereits einen Teil des Zaunsockels. Markus D. hat seinen Nachbarn schon mehrfach darauf angesprochen. Doch dieser redet nur von seinen wunderbaren Blüten, die keinen Rückschnitt der Wurzeln und Zweige vertragen würden.
Das stört Markus D., allerdings möchte er deswegen keinen großen Streit anzetteln. Wenn er zu Hause ist, will er lieber seine Ruhe und ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft haben. Es ist zum Verzweifeln. Wegen der Wurzeln an seinem Zaunsockel muss er jetzt aber wirklich etwas unternehmen. Markus D. ruft bei seiner AUXILIA-Rechtsschutzversicherung an und bittet um Rat. Sofort werden ihm verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die telefonische Mediation klingt für ihn besonders interessant. Dabei setzt sich ein ausgebildeter Mediator mit Markus D. und anschließend mit seinem Nachbarn in Verbindung. Er vermittelt zwischen den Parteien, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Der Nachbar sieht nach dem Gespräch mit dem Mediator ein, dass ein Rückschnitt seiner Pflanzen nötig ist. Er hat jedoch Angst um die Blütenpracht. Mit Hilfe des Mediators einigt man sich darauf, dass der Rückschnitt möglichst pflanzenschonend zum Teil nach der Blüte und zu einem weiteren Teil im Herbst erfolgt. Markus D. ist erleichtert, dass dieses leidige Problem endlich aus der Welt ist und er keinen langwierigen sowie nervenaufreibenden Gerichtsprozess anstoßen muss.

Hintergrund:
Der Fall ist über den Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter für gemietete / selbst bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuser im Inland versichert. Die Mediation ist eine Leistungserweiterung gegenüber dem üblichen Umfang der Kostenerstattung des § 5 ARB. Sie ist im PremiumService der KS/AUXILIA enthalten.

 

 

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