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Muss ich im Urlaub für meinen Arbeitgeber erreichbar sein?

Für die meisten Arbeitnehmer ist der Sommerurlaub vorbei. Doch sicher gab es so manchen familiären Streit, weil jemand aus der Firma angerufen hat. Viele stellen sich daher die Frage, ob man im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein muss.

Arbeitsvertrag und Stellenbeschreibung prüfen

Sind Sie mit einem Diensthandy oder anderen technischen Arbeitsgeräten ausgestattet, mit denen Sie von unterwegs aus arbeiten können, sollte geprüft werden, ob im Arbeitsvertrag zur Erreichbarkeit eine Regelung getroffen wurde. Auch die Stellenbeschreibung kann darüber Aufschluss geben. Ist nichts schriftlich festgehalten, dürfen Sie das Handy zuhause lassen.

Verlust der urlaubsrechtlichen Erfüllungswirkung

Allerdings kann der Arbeitgeber von seinem Recht Gebrauch machen, dass der Arbeitnehmer während seines Urlaubs - wegen wichtiger Vorgänge - mittels mobiler IT-Mittel erreichbar sein muss. In solch einem Fall sind die erforderlichen Geräte mitzunehmen. Eine derartige Anweisung ist von Seiten des Arbeitgebers aber gut zu überlegen, denn sie kann zum Verlust der urlaubsrechtlichen Erfüllungswirkung führen. Als Folge davon wäre der Urlaub nicht abgegolten und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, entfallene Urlaubstage im nach hinein geltend zu machen.

Erreichbarkeit von Führungskräften

Rechtlich gilt auch für Manager keine andere Regelung. In der Praxis sind sie hingegen häufig freiwillig erreichbar. Es empfiehlt sich dafür eine Form der Kommunikation zu vereinbaren, wie etwa eine feste Uhrzeit am Tag, an der die Person kontaktiert werden kann. Natürlich sind Führungskräfte bestrebt, die Geschäfte während ihrer Abwesenheit am Laufen zu halten. Aber es ist ratsam im Vorfeld klare Regelungen zu treffen, sofern die Arbeit im Urlaub ein gewisses Maß übersteigt. Hier tut man gut daran, die im Urlaub getätigte Arbeitszeit detailliert aufzulisten, um zeitnah zu klären, wie im Anschluss verfahren wird. In solch einem Fall sollte das Recht greifen, die Tage zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen.

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