Ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder trifft den Nerv der Zeit, wenn es um die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungen geht. Denn laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) werden rund die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland kieferorthopädisch behandelt. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nehmen dafür jedes Jahr über € 1 Milliarde aus ihrem Topf.
Kostenübernahme nur bei schweren Fehlstellungen
Die Krankenkassen übernehmen bei Behandlungen dieser Art im Rahmen der Grundversorgung nur 80 Prozent der Kosten und das auch nur bei schweren Fehlstellungen. Bei einer leichten bzw. sehr leichten Verformung – hier spricht man von der Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 1 und 2 – besteht keine medizinische Notwendigkeit einer Korrektur und wird somit durch die GKV als nicht behandlungsbedürftig eingestuft. In schweren Fällen (KIG 3 bis 5) übernehmen die Kassen die Kosten nur für die Grundversorgung. Für höhere Standards, wie etwa farblose Bögen, innen liegende Zahnspangen und Kunststoff-Brackets muss in die eigene Tasche gegriffen werden.
Private Zahnzusatzversicherung übernimmt Kosten
Abhilfe des Problems schafft eine private Zahnzusatzversicherung. Diese leistet bereits bei leichten Fehlstellungen und springt auch bei hochwertigeren Behandlungen ein. Allerdings ist vor Abschluss eines Vertrages zu prüfen, welche Leistungsdetails versichert sind. Die Angebote für kieferorthopädische Behandlungen liegen bei einer Erstattung zwischen 50 und 100 Prozent. Einige Tarife unterscheiden auch zwischen dem Grad der Fehlstellung, d.h. es werden in KIG 1 und 2 andere Beträge erstattet, als in 3 bis 5. Ebenfalls sind in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit Leistungsbegrenzungen üblich.
Weitere wichtige Punkte sind: die Übernahme sonstiger zahnärztlicher Eingriffe, anfallende Kosten einer Zahnprophylaxe, sowie eine professionelle Zahnreinigung beim Tragen einer Zahnspange (hier wird die eigene Reinigung durch Bögen und Brackets deutlich erschwert).
Abschluss mit drei Jahren empfohlen
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist bereits für Kinder ab einem Alter von drei Jahren empfehlenswert, weil das Milchzahngebiss meist schon komplett ausgebildet ist. Kieferorthopädische Maßnahmen finden in der Regel ab dem 9. Lebensjahr statt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kiefer noch nicht vollständig ausgeprägt und es sind auch noch nicht alle Zähne vorhanden. Jedoch unterstützt das natürliche Wachstum des Kiefers die KFO-Maßnahme und kann somit eine effizientere Behandlung bewirken. Erste Untersuchungen durch einen Kieferorthopäden finden meist schon vor der Einschulung statt. Seit dem Jahr 2016 enthält das neue U-Heft mit den Punkten U7a, U8 und U9 eine Aufforderung zur zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung. Die U7a liegt zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat.
70 Prozent aller Eltern kommen zu spät
Was vielen Eltern nicht bewusst ist: Sollte der Zahnarzt bei einer Untersuchung eine Fehlstellung diagnostiziert oder auch nur den Verdacht dazu geäußert haben und dokumentiert er das in der Patientenakte, so ist es für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu spät. Das Prinzip Versicherung bedeutet, dass nur Risiken abgedeckt werden, die in Zukunft auftreten, aber aktuell noch nicht bekannt sind. Laut meinen Erfahrungswerten beträgt die Ablehnungsquote bei Anfragen zu einer Zahnzusatzversicherung für Kinder 70 Prozent, da die Diagnose bereits aktenkundig war.