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Mai 23 2020

Der Steuerüberwachungsstaat kommt

Eine junge Angestellte, die gerade Mutter geworden war, gab bei der Steuererklärung für das Jahr 2018 zwar das Elterngeld an, vergaß aber das vor der Entbindung bezogene Krankengeld aufzuführen. Außerdem fehlte das Honorar für einen geleisteten Vortrag. Viele denken sicher das ist nicht schlimm, weil das vom Finanzamt eh keiner mitbekommt – aber weit gefehlt.

Vielzahl von Zuträgern

Der dargestellte Fall ist konstruiert, hätte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Nachfragen geführt, da die deutschen Bürger immer intensiver vom Fiskus digital durchleuchtet werden. Ein komplexes Netz von Zuträgern informiert die Behörde, ohne eigenes Zutun des Steuerzahlers, über eine Vielzahl von relevanten Daten. So reicht etwa die Deutsche Rentenversicherung Daten zur gesetzlichen Rente oder Übergangsgelder weiter, Arbeitgeber informieren über Lohn und Gehalt, Fondsgesellschaften und Banken über Kapitalerträge. „Wer glaubt, er könne noch etwas verheimlichen, bekommt schnell Ärger“, erläutert der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro, Sprecher es Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. „Wir nähern uns mit der neuen Technik immer mehr einem Steuerüberwachungsstaat.“

Steueridentifikationsnummer ist der Hauptgrund

Die Basis des Kontrollnetzes gründet auf der Mitte 2008 eingeführten Steueridentifikationsnummer. Durch sie entstand für den Fiskus ein Kontrollinstrument (über seine Bürger) in puncto Steuerehrlichkeit und ermöglichte damit eine digitale Überwachung der finanziellen Transaktionen und Erwerbsquellen.Ob Sie nun ihrer Hausbank einen neuen Freistellungsauftrag erteilen oder Krankengeld beantragen, ohne Angabe ihrer Nummer geht nichts mehr. Die Verwaltung dieses 11-stelligen Zahlencodes, der jeden Einwohner hierzulande zweifelsfrei identifiziert, obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Die persönliche Steueridentifikationsnummer gilt ein Leben lang und wird erst 20 Jahre nach dem Tod gelöscht.

Datenschutz tritt hinter staatlichem Interesse zurück

Neben dem Finanzamt haben auch andere Behörden Zugriff auf steuerlich relevante Angaben, sofern diese mit dem Einkommensteuerrecht in Einklang zu bringen sind. Mittels Kontenabfrage bei inländischen Kreditinstituten informieren sich so Arbeits- und Sozialämter, BaföG-Stellen und Gerichtsvollzieher über Vermögenswerte von Leistungsempfängern. Der Datenschutz des einzelnen Bürgers wird damit außer Kraft gesetzt und stellt sich rechtlich hinter dem staatlichen Interesse lückenloser Besteuerung. Auch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ändert daran nichts.

Digitales Datennetz nicht fehlerfrei

Im digitalen Datennetz treten immer wieder Fehler auf. Beispielhaft ist der Fall einer Angestellten, die an Krebs erkrankte und mehrere Jahre arbeitsunfähig war. Anfang 2013 wurde sie schließlich rückwirkend zum Herbst 2012 verrentet. Bis zur Rentengenehmigung selbst erhielt sie Kranken- und Überbrückungsgeld – beides wurde nachträglich korrekt mit der Rente verrechnet. Doch kam mit dem Steuerbescheid 2012 dann die böse Überraschung, denn sie sollte Steuer nachzahlen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Finanzamt die kompletten Lohnersatzleistungen zusätzlich zur Rente angerechnet hatte. Die Frau verhielt sich vorschriftsmäßig und legte eine Bescheinigung über die Verrechnung der Beiträge bei. In diesem Fall übermittelte die Rentenkasse die Daten nicht korrekt an den Fiskus, da sich der zuständige Sachbearbeiter nur auf die Elektronik verlassen hatte.

In der Praxis wird BFH-Urteil häufig missachtet

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied mit einem Urteil vom 18. August 2011 (Az. VII B 9/11), dass Finanzämter elektronische Meldungen nur zur Kontrolle nutzen dürfen, um Angaben bezüglich  Steuererklärungen auf Richtig- und Vollständigkeit zu prüfen. Die Realität sieht allerdings anders aus, hier werden die Daten häufig ungeprüft übernommen, ohne den Steuerpflichtigen über die abgeänderten Zahlen zu informieren. Dabei sind Finanzbeamte dazu verpflichtet, Unklarheiten durch Rückfragen aus der Welt zu schaffen. Fehlerquellen gibt es viele; so werden etwa meldepflichtige Beträge doppelt, lückenhaft, im falschen Jahr oder gar nicht berücksichtigt. Irrtümer gibt es besonders bei jahresübergreifenden Zahlungen von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld. „Bei Korrekturmeldungen etwa des Arbeitgebers nach dem Jahreswechsel sollte man checken, dass die Daten korrekt beim Fiskus vorliegen“, mahnt Wolfgang Wawro.

Elster-Portal wird immer häufiger genutzt

Seit 1996 können Bürger ihre Steuererklärung komplett online über das Elster-Portal der Finanzverwaltung einreichen – was zuletzt auch mehr als 23 Millionen aller Steuerpflichtigen taten. „Die Online-Steuererklärung macht weniger Aufwand, spart Zeit und schont die Nerven“, so Thomas Kriesel, Steuerexperte des Digitalverbands Bitkom. „Das scheint immer mehr Steuerzahler zu überzeugen.“ Für Selbstständige und Arbeitnehmer mit gewerblichem Nebenjob ist die elektronische Übermittlung seit dem Jahr 2011 verpflichtend. Nur dem normalen Steuerzahler (ohne gewerbliche Einkünfte) ist es bis jetzt möglich, seine Steuererklärung in Papierform abzugeben. Aber wie lange noch?

Digitale Steuererklärung bringt großen Vorteil für Fiskus

Bei der Intensivierung der Steuererklärung in den vergangenen Jahren, richtete der Fiskus den Blick vor allem auf seinen eigenen Vorteil. Durch die beschlossene Schuldenbremse für die Landeshaushalte, gültig ab dem Jahr 2020, müssen die Steuerverwaltungen vermehrt Personal abbauen. Das führt dazu, dass der Sachbearbeiter verstärkt auf IT-Unterstützung setzt. Mittlerweile werden bereits gut 13 Prozent aller Arbeitnehmer-Steuerbescheide vollautomatisch erstellt, wobei das Computersystem die Angaben der Steuerzahler auf Plausibilität durchsucht und dabei Differenzen zum Standard bzw. zu überprüfende Risiken erkennt. Stichprobenartig werden Erklärungen auch ohne Auffälligkeiten kontrolliert. „Ähnlich wie in der Sicherheitskontrolle an den Flughäfen“, so Rauhöft. „Per Zufallsstichprobe muss der eine oder andere dort zum Sprengstofftest.“

Wer steht im Fokus?

Im Fokus der Finanzbehörden stehen Verdiener mit einem jährlichen Einkommen von über € 200.000. Bei unter € 75.000 liegt die Wahrscheinlichkeit einer Intensivprüfung gerade einmal bei zwei Prozent. Mit Rückfragen müssen auch Normalverdiener rechnen, deren Steuererklärung Abweichungen von der Norm enthält, beispielsweise wie ein seit Jahren defizitärer Nebenjob, erstmalige Abrechnung eines Arbeitszimmers, eine erhaltene Abfindung oder Kosten von mehr als € 2.500 für berufliche Fortbildungen. Zudem legt jede Oberfinanzdirektion stetig wechselnde Prüfszenarien fest, deren Inhalte allerdings nicht publiziert werden. Mit Sicherheit häufig dabei sind: Spitzenverdiener ohne Kapitalerträge, Verluste aus vermieteten Objekten und Mietverhältnisse mit nahen Verwandten.

 

 

 

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