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Gerichtsurteil - versuchter Mord wegen SMS beim Autofahren

Der Unfall ereignete sich auf der Bundesstrasse B295 nahe dem baden-württembergischen Renningen am 17. August 2014. Auf gerader Strecke wurden zwei Radfahrer von einer jungen Frau angefahren. Einer starb, der andere überlebte schwer verletzt.

Unfallursache SMS

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat die Fahrerin eine SMS in ihrem Smartphone geschrieben und war somit für die Zeitdauer von mindestens neun Sekunden abgelenkt. In dieser Zeit hätte der Zusammenstoß verhindert werden können. Anstatt den Opfern zu helfen, beging sie Fahrerflucht.

Urteil: fahrlässige Tötung und versuchter Mord

Die vorsitzende Richterin der Jugendkammer am Landgericht Stuttgart verurteilte die junge Frau daher wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und wegen versuchten Mordes wegen unterlassener Hilfeleistung (Aktenzeichen: 2 KLS 71 Js 78596/14) zu zwei Jahre auf Bewährung. Die Täterin muss außerdem 250 Arbeitsstunden in einer Sozialeinrichtung ableisten. Ein Fahrverbot von 33 Monaten wurde verhängt und sie muss sich psychotherapeutisch behandeln lassen.

Reifeverzögerung sorgt für Verurteilung nach Jugendstrafrecht

Zum Tatzeitpunkt war die Angeklagte 19 Jahre alt. Aufgrund ihrer kindlich-naiven Persönlichkeitsstruktur und einer starken Reifeverzögerung wurde sie von der Richterin nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Ihre Reue und ein Teilgeständnis wirkten sich zudem strafmildernd aus.

Kein Handy beim Autofahren

Hand aufs Herz – wer von uns hat nicht schon brenzlige Situationen erlebt, wenn bei Autofahren das Handy klingt oder eine SMS kommt? Die Aufmerksamkeit ist nicht mehr auf den Straßenverkehr gerichtet und in Sekunden oder Sekundenbruchteilen entstehen gefährliche Situationen für den Fahrer selbst oder andere Personen. Meistens geht alles gut, aber eben nur meistens.

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