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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Krankentagegeldversicherung - ein häufig unterschätztes Produkt

 

Für jeden Arbeitnehmer besteht bei Arbeitsunfähigkeit ein gesetzlicher Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Anschließend, d.h. ab dem 43. Tag, springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld - maximal siebzig Prozent vom Bruttogehalt bzw. nicht mehr als neunzig Prozent des Nettolohns, wobei der niedrigere Wert zählt. Es drohen finanzielle Einbußen, die bei längerer Krankheitsdauer schnell zu Buche schlagen können. Eine private Krankentagegeldversicherung (KTG) schützt davor.

 

Für Selbständige unverzichtbar

 

Selbständige und freiberufliche Tätige sind vom ersten Tag an auf sich selbst gestellt, denn sie haben keinen Arbeitgeber, der ihnen im Krankheitsfall eine Lohnfortzahlung leistet. Aber auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten besteht nicht immer Anspruch auf Krankengeld. Privat versicherte müssen ihren Vertrag dahingehend prüfen, ob und wenn ja in welcher Höhe dort ein KTG eingeschlossen ist und ggf. ergänzen. Ansonsten drohen bei allen genannten Gruppen schnell existenzbedrohende Gehaltseinbußen.

 

Kriterien für eine gute KTG

 

Fällt also ab der siebten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit rund ein Drittel des Bruttolohns weg, gerät der ein oder andere Betroffene schnell in eine finanzielle Schieflage. Daher ist es wichtig, dass der Versicherer die Zahlung unmittelbar aufnimmt. Desweiteren unterstützen gute Tarife am Ende der Arbeitsunfähigkeit eine Wiedereingliederung bei einem stufenweisen Einstieg in den Berufsalltag, um den Lohnausfall zu kompensieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Verzicht auf ein Kündigungsrecht durch den Versicherer.

 

Auch Kinder sind versichert

 

Aber nicht nur die eigene Arbeitsunfähigkeit kann zu Einkommenseinbußen führen, sondern auch die Erkrankung eines Kindes, sofern man in dieser Zeit der eigenen beruflichen Beschäftigung nicht nachkommen kann, da der Nachwuchs betreut werden muss. In einem derartigen Fall hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine fünftägige Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran springt ebenfalls die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld. Eine gute KTG leistet auch in diesem Falle.

 

Die richtige Höhe des Krankenhaustagegeldes

 

Die Aufgabe einer KTG besteht darin, die Einkommenslücke infolge einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern oder ganz auszugleichen, damit der Lebensstandard aufrechterhalten werden kann. So sollten generell die fixen Lebenshaltungskosten, darüber hinaus auch laufende Ausgaben für Rente-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung durch die Krankenversicherung abgedeckt sein. Dabei ist die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme individuell, aber es ist empfehlenswert bei laufenden Verträgen eine Anpassung vorzunehmen, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern.

 

Beispielrechnung

 

Wie bereits am Anfang des Artikels erwähnt, berechnet sich das Krankengeld, welches die gesetzliche Krankenkasse im Falle einer Erkrankung automatisch zahlt, aus 70 Prozent des letzten Bruttogehalts oder 90 Prozent vom Nettolohn. Das berechnungsfähige Bruttogehalt ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro (Stand 2020) eingeschränkt. Zusätzlich werden davon noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

 

Berechnungsbeispiel - vereinfachte Darstellung eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers:

Bruttoeinkommen                                            3.000 EUR

Nettoeinkommen                                              2.100 EUR

Krankengeld vor Sozialabgaben                      1.890 EUR

(70% vom Brutto, max. 90 % vom Netto     

Sozialabgaben                                                     228 EUR     

Krankengeldanspruch                                       1.661 EUR

Monatliche Einkommenslücke                              438 EUR

Empfehlung:  Tagessatz a. 15 EUR x 30 Tage = 450 EUR

 

Sie benötigen ein Angebot oder weitere Informationen? Dann kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer: 09232-70880.

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