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Nov 10 2020

Tierkrankenversicherung

Es passiert schneller als man denkt - beim Herumtoben verdreht sich der Familienhund sein Bein und das Kreuzband reißt. Die notwendige Operation schlägt bei einfachem Gebührensatz der tierärztlichen Gebührenordnung mit rund € 1.500 zu Buche. Handelt es sich jedoch um einen komplizierten Eingriff, kann der Tierarzt auch den zwei- bis dreifachen Satz der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung stellen. So verwandelt sich ein Tierarztbesuch schnell in ein kostspieliges Unterfangen.

Fast die Hälfte der Hunde operiert

Wie eine Untersuchung im Auftrag der Gothaer Versicherung aus dem Jahr 2018 belegt, mussten hierzulande fast die Hälfte (42 Prozent) aller Hundebesitzer ihren Hund schon einmal operieren lassen. Bei 48 Prozent der befragten Hundehalter lagen dabei die Kosten bei über € 500, sechs Prozent mussten sogar mehr als € 2.000 für eine Operation bezahlen. Aufgrund dessen, denken nunmehr 78 Prozent der an der Studie teilgenommenen Personen darüber nach, wie sie im Ernstfall die Tierarztkosten schultern können - jeder Vierte fürchtetet sich sogar vor finanziellen Schwierigkeiten.

Weitere laufende Kosten

Weiter brachte die Befragung hervor, dass rund 47 Prozent der Hundebesitzer, neben ungeplanten Operationen, zwei- bis dreimal pro Jahr mit ihrem Vierbeiner zum Tierarzt gehen. Sie zahlen dabei Behandlungsgebühren zwischen € 100 und € 500. "Eine entsprechende Versicherung federt in solchen Fällen den finanziellen Aufwand für die Halter erheblich ab", so Stephan Schinnenburg, Vertriebsvorstand der Deutschen Familienversicherung.

Sparen für Notfälle?

Allerdings besteht die Möglichkeit für den Fall der Fälle auch Geld auf die Seite zu legen. Dieses Modell hat aber seine Tücken, weiß Franziska Obert, Pressesprecherin der Agila Haustierversicherung: "Nehmen wir an, jemand legt monatlich € 50 auf ein Sparkonto zur Seite, dann müsste er fünf Jahre lang sparen, um eine notwendige Operation seines Hundes von € 3.000 beispielsweise am Kreuzband, inklusive Diagnostik, Medikamenten und Nachbehandlung, bezahlen zu können." Zudem ist die Versuchung doch relativ groß, zwischendrin für andere Dinge an das Konto zu gehen.

Leistungen der Tierkrankenversicherung

Eine Tier-OP- oder Tierkrankenversicherung ist die bessere Alternative. Wie aber unterscheiden sich die Verträge? Wie der Name schon aussagt, leistet die OP-Versicherung ausschließlich bei Eingriffen. Die Tierkrankenversicherung dagegen greift auch bei Krankheiten, wie etwa bei der Diabetes-Erkrankung einer Katze. Ebenfalls werden Kosten für Vorsorgebehandlungen übernommen, dazu zählen Entwurmung, Impfung, Zecken- und Flohprophylaxe sowie auch Zahnsteinentfernung.

Je jünger, desto günstiger

Da wie beim Menschen, mit zunehmenden Alter die Gefahr gesundheitlicher Gebrechen ansteigen, verändert sich auch der zu zahlende Beitrag. "Je jünger das Tier, desto günstiger ist die Prämie", äußert dazu Stefan Endlicher von der Abteilung Vertriebssteuerung bei der Helvetia. "Im Umkehrschluss kann eine spätere Beantragung aufgrund des Tieralters oder möglicher Vorerkrankungen zu Prämienzuschlägen führen. So ist zum Beispiel die Annahme ab einem Alter von zehn Jahren anfragepflichtig, ab einem Alter von vier Jahren ist eine Gesundheitsuntersuchung des Tieres obligatorisch", erklärt der Experte.

Verschiedene Altersbegrenzungen

Die GHV und Agila versichern Hunde jeweils bis zum achten Geburtstag, Katzen bis zum zehnten. Bei der DFV sind Hunde und Katzen bis zum Ende ihres neunten Lebensjahres versicherbar. Allerdings werden Tiere mit Vorerkrankungen oder Tiere, die bereits mehrere OPs hinter sich haben von den Versicherern im Regelfall nicht angenommen.

Ausschlüsse beachten

"Bevor man eine Krankenversicherung für den Vierbeiner abschließt, sollte man sich genau über die Bedingungen informieren, insbesondere was die Höhe der jährlichen Versicherungssummen sowie mögliche Ausschlüsse angeht", empfiehlt Franziska Obert weiter. So sind häufig rassespezifische Erkrankungen, wie z.B. die der Atemwege beim Mops, ausgeschlossen. Auch Pflegezubehör, Fahrtkosten, Diätfuttermittel oder Prothesen werden nicht von jeder Gesellschaft übernommen. Frau Obert weiter: "Tierbesitzer sollten zudem darauf achten, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte die Versicherung abrechnet, ob es eine Selbstbeteiligung gibt und wie die Abwicklung eingereichter Rechnungen abläuft."

Leistungsbegrenzungen

Ebenfalls müssen Wartezeiten und mögliche Höchstgrenzen beachtet werden. Gerade in den günstigeren Tarifvarianten sind die Leistungen meist gedeckelt - für Heilbehandlungen und Operationen auf etwa € 2.500 - dies gilt ebenso für Vorsorgemaßnahmen wie Wurmkuren. Wer sein Haustier in den Urlaub mitnehmen möchte, sollte im Vorfeld prüfen, ob der Versicherungsschutz Auslandsaufenthalte einschließt, und wenn ja für welche Dauer. "Über alle angebotenen Deckungsvarianten hinweg bietet Agila über die Tierkrankenversicherung weltweiten Auslandsschutz für bis zu zwölf Monate", berichtet Franziska Obert. Identisch verläuft es bei der Helvetia. In der GHV sind Hunde und Katzen je nach Tarif zwischen zwei und 24 Monate abgedeckt.

Aktuell rund zwei Prozent der Katzen und Hunde krankenversichert

In Deutschland werden etwa 14 Millionen Katzen und 9 Millionen Hunde als Haustiere gehalten. Nach Branchenschätzungen sind davon rund ein bis drei Prozent krankenversichert. Die Gothaer-Studie brachte hervor, dass 83 Prozent der Teilnehmer, trotz vieler Vorteile, keine Krankenversicherung für ihr Tier abgeschlossen haben. Ursächlich dafür ist mit Sicherheit der Kostenfaktor. Denn während eine Tier-OP-Versicherung beispielsweise für Hunde mit rund € 15 bis 20 zu haben ist, liegt die Tierkrankenversicherung bei ca. € 40 und mehr, je nach Leistungsumfang. Andererseits sind u.U. die hohen Tierarztkosten in der Finanzplanung nicht einkalkuliert.

 

 

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