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Regierung will gläsernen Bürger - Steuer-ID soll auch Krankendaten speichern

Der für seine umsichtigen Forderungen und Maßnahmen bekannte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will zukünftig den Krankenkassen Einblick in die Steuerdaten der freiwillig Versicherten gewähren, um die zu entrichtenden Beiträge exakt festlegen zu können. Die Bundesregierung geht noch einen Schritt weiter, sie will den gläsernen Bürger schaffen. Denn die  Steueridentifikationsnummer soll zur zentralen Behördennummer mit allen gespeicherten Personendaten mutieren, hierzu zählen beispielsweise auch die Patientendaten der Kassen. Wie lässt sich das mit dem Datenschutz vereinbaren?

Angebliche Vereinfachung der Bürokratie

Das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Horst Seehofer, legte den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG) vor. Begründet wird dieser Vorstoß mit der Zusammenführung aller Behördendaten und der Vereinfachung der Bürokratie: " Die Datenhaltung natürlicher Personen in der Bundesrepublik Deutschland ist entsprechend der staatlichen Strukturen und fachlichen Zuständigkeiten überwiegend dezentral organisiert", so der Gesetzentwurf. "Es ist schwer, der Bevölkerung zu vermitteln, dass sie beim Kontakt mit der Verwaltung für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben muss, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind".

Datenwirrwarr soll der Vergangenheit angehören

Das Vorliegen aktueller und wichtiger personenbezogenen Daten ist ein zentrales Anliegen. Aufgrund der jetzigen Datenverarbeitung kommt es jedoch zu Personenverwechslungen und deshalb würden "uneinheitliche personenbezogenen Daten in den verschiedenen Verwaltungsbereichen verwendet, auch wenn tatsächlich ein- und dieselbe natürliche Person betroffen ist." Somit erschwere man die Digitalisierung der Verwaltungsleistung erheblich.

Das neue Gesetz ist die Lösung

Verwaltungsverfahren gelten erst dann als nutzerfreundlich, wenn der Bürger weitestgehend von Nachweispflichten entlastet ist. Dafür müsse die Verwaltung in der Lage sein, sich Nachweise (wie etwa eine Geburtsurkunde) selbst auf digitalem Wege zu beschaffen. Der Gesetzentwurf sieht die Lösung des Problems in einer einzigen Identifikationsnummer. Die Basis dafür bildet die bisherige Steuer-ID, die ausbaufähig ist und auf die dann alle Behörden zugreifen können: "Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern werden öffentlichen Stellen, die diese zur Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt."

Der Bürger profitiert davon, angeblich

Dem Entwurf zufolge profitiert der Bürger daraus: "In der Interaktion mit der Verwaltung müssen Bürger regelmäßig grundlegende Daten, wie Adresse oder Familienstand, immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde, vorlegen. Diese Aufwände lassen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann. Statt die grundlegenden Daten zu einer Person an vielen dezentralen Stellen permanent aktuell halten zu müssen, würden die Basisdaten einer natürlichen Person zentral durch die Registermodernisierungsbehörde qualitätsgesichert." Es soll damit ein Datencockpit aufgebaut werden, das dem einzelnen Bürger eine zeitnahe Übersicht zwischen Behörden vorgenommener Datenübermittlungen ermöglicht.

Erfassung der Patientenakte

Der Entwurf sieht die vollständige Erfassung der Patientenakte unter der neuen Identifikationsnummer vor. "Damit werden die Krankenkassen in die Lage versetzt, die bei ihnen vorhandenen, anhand der Krankenversichertennummer geordneten Daten mit dem registerübergreifenden Identifikationsmerkmal zu verknüpfen. Es wird sichergestellt, dass auch die gesetzlichen Krankenkassen nach Einführung der registerübergreifenden Identifikationsnummer grundsätzlich in der Lage sind, in den gesetzlich bestimmten Fällen anhand dieser Nummer Daten mit anderen inländischen öffentlichen Stellen auszutauschen".

Datenschützer sind entrüstet

Trotz all der angeblichen Vorteile für die Bürger, verurteilen Datenschützer dieses Vorhaben auf das schärfste. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für Datenschutz, hält dieses Gesetz für verfassungswidrig: "Ein Personenkennzeichen, das in dieser Art sowohl bereichsübergreifend als auch einheitlich gestaltet ist, ist mit der Verfassung nicht vereinbar. Es schafft ein system-inhärentes, übermäßiges Risiko der Katalogisierung der Persönlichkeit und bietet, auch mit den im Gesetzentwurf geplanten Maßnahmen zur technischen Absicherung, keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch sowohl nach innen als auch nach außen."

Schwerwiegender Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung

Die Einführung eines zentralen Personenkennzeichens ist unweigerlich mit schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden. Damit bietet sich dem Staat ein einfaches Mittel, um übergreifend Daten einer natürlichen Person zusammenzuführen, die aus völlig unterschiedlichen Bereichen stammen. Die Schaffung eines derart absolut zuverlässigen, rasanten Systems zum Datenaustausch sei ein Umstand, der "wenigstens den Eindruck einer totalen Erfassbarkeit der Persönlichkeit hinterlässt." Eine zentrale Identifikationsnummer erhöhe das Risiko von Miss- oder Fehlgebrauch: "Ein System, das ein Personenkennzeichen verwendet, egal welcher Natur, ist also inhärent gefährlich", so das Urteil Kelbers.

Ist das Politik für Bürger?

Alle gewählten Volksvertreter im Bundestag leisteten folgenden Amtseid: "Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe." Aber wie lässt sich dieser Eid mit einem derartigen Vorhaben vereinbaren? Den Bürger zunehmend mehr zu gängeln und seine Grundrechte, wie beispielsweise das kürzlich verabschiedete Infektionsschutzgesetz, zu beschneiden, ist seit der aktuell ausgerufenen Coronapandemie an der Tagesordnung. Viele fühlen sich hilflos und glauben nichts dagegen tun zu können, aber es gibt Möglichkeiten. Senden Sie Mails an den zuständigen Minister, in der Sie ihre Sichtweise darstellen. Wenden Sie sich ebenfalls an Vertreter der unteren Ebene der Politik, wie etwa Bürgermeister, Stadträte oder Landtagsabgeordnete. Bauen Sie Druck auf, denn nur dagegen sein und still zu verharren, reicht nicht.

 

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