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Überzeugende Sterbegeldversicherungen und Urteil zum Halten des Handys beim Autofahren

Vier von fünf Sterbegeldversicherungen überzeugen

Eine Bestattung kostet in Deutschland, in einfacher Ausführung, im Durchschnitt rund € 8.000. Fällig werden neben Bestattungskosten und dem Kaufpreis für Sarg bzw. Urne und Grabstein auch Friedhofsgebühren und natürlich die Kosten der Trauerfeier (die ja voraussichtlich in einigen Monaten wieder in gewohntem Rahmen stattfinden können wird).

Wer seine Angehörigen nicht in einer Zeit tiefer Trauer mit solchen Ausgaben noch zusätzlich belasten will, kann mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen. Sie zahlt beim Tod der versicherten Person eine vorher vereinbarte Summe aus und bietet in vielen Fällen überdies verschiedene Assistance-Leistungen an.

Das Analysehaus Morgen & Morgen hat kürzlich 105 Tarife von Sterbegeldversicherern unter die Lupe genommen – und dem Markt ein gutes Zeugnis ausgestellt: 83 Angebote wurden mit „ausgezeichnet“ (32) oder „sehr gut“ (51) bewertet. Nur ein Tarif fiel mit der Note „schwach“ durch. Das Preis-Leistungs-Verhältnis blieb dabei zwar außen vor, die Prämienhöhe wurde als nicht einbezogen. Doch die Kunden können sich mit diesem unabhängigen Testat darauf verlassen, bei den meisten Anbietern ordentliche Qualität zu erhalten.

Wird ein Handy „gehalten“, wenn es zwischen Ohr und Schulter geklemmt ist?

Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.

Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.

Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.

 

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