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Dienstunfähige Beamte - welche Leistungen erhalten sie vom Staat?

Ein Beamter hat bei Dienstunfähigkeit erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Staat. D.h. Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten keine Leistungen ihres Dienstherrn, sondern werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie allenfalls das Anrecht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, da hier ebenfalls Wartezeiten bestehen. Lesen Sie hierzu den Absatz "Der Staat sorgt schon für mich" in folgendem Blogartikel.

Ausnahme Dienstunfall oder Dienstbeschädigung

Lediglich nach einem Dienstunfall oder einer -beschädigung, erhalten Beamte auf Probe eine staatliche Versorgung. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese dem Beamten ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich widerfährt und zur Dienstunfähigkeit führt. Die Leistungen werden analog eines Beamten auf Lebenszeit ermittelt. Bei Beamten auf Widerruf wird ein Unterhaltsbeitrag berechnet.

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Ein Beamter auf Lebenszeit erhält ein sog. Ruhegehalt, falls er aufgrund einer Dienstunfähigkeit verrentet wird. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Ruhegehaltssatz bestimmen dessen Höhe. Die Vergütung setzt sich aus dem Grundgehalt, der Familienzulage sowie aus den Amts- oder Strukturzulagen zusammen. Als Basis dient die aktuelle Besoldungsstufe, gesetzt den Fall, dass sie bereits seit mindestens zwei Jahren besteht. Ist allerdings der Zeitraum kürzer, gilt die vorher bestehende Besoldungsstufe oder es wird gequotelt.

Berechnung des Ruhegehaltes

Der Ruhegehaltssatz beträgt für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr 1,79375 Prozent. In die Berechnung fließen auch Wehrdienst, drei Jahre Studium, fünf Jahre Ausbildung und Elternzeiten ein. Das Maximum in Höhe von 71,75 Prozent ist nach 40 Jahren erreicht. Vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte erhalten einen Bonus auf die Zurechnungszeit. Der Satz hierfür liegt bei zwei Drittel der noch bis zum 60. Lebensjahr ausstehenden Dienstjahre. So ergibt sich beispielweise bei einem 45-jährigen, der 20 ruhegehaltsfähige Dienstjahre aufweist, folgende Berechnung: 20 x 1.79375 + (60-45) x (2/3) = 45,875 Prozent.

Versorgungsabschlag maximal 10,8 Prozent

Es erfolgt eine Multiplikation des sich ergebenden Ruhegehaltssatzes mit den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen. Vom errechneten Betrag wird anschließend der Versorgungsabschlag subtrahiert. Dieser beträgt für jeden vor der Regelaltersgrenze liegenden Monat 0,3 Prozent, ist jedoch maximal auf 10,8 Prozent begrenzt. Ausnahme Dienstunfall - hier wird kein Abschlag vorgenommen.

Mindestversorgung beachten

Hiernach kommt es zu einem Vergleich vom ermittelten Betrag mit den beiden vom Beamtenbesoldungsgesetz vorgeschriebenen Mindestversorgungen. Demnach beträgt das jeweilige Ruhegehalt entweder mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder mindestens 65 Prozent der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Sofern das errechnete Ruhegehalt darunter liegt, greift die für den betroffenen Beamten vorteilhaftere Mindestversorgung. Der aktuelle Mindestanspruch für Beamte auf Lebenszeit liegt bei € 1.800.

Private Dienstunfähigkeitsversicherung ist wichtig

Die vorgenannten Zahlen belegen eindeutig, dass - entgegen der landläufigen Meinung - Staatsbedienstete mit Beamtenstatus nicht automatisch ausgesorgt haben. Der Beamte auf Lebenszeit, der nicht mehr dienstfähig ist, muss sich einschränken, jedoch bedeutet für einen Beamten auf Probe bzw. Widerruf die gleiche Situation häufig den sozialen Abstieg. Es gibt einige Versicherer, die genau für diese Konstellation eine bedarfsgerechte Absicherung anbieten. Interesse? Dann rufen Sie mich unter der Telefonnummer 09032-70880 einfach an.

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