Gewaltiger Unterschied zwischen Pensionen und Renten

Die Schere zwischen der Höhe der Leistung von Beamtenpensionen und der gesetzlichen Rente hat sich in den letzten Jahren deutlich vergrößert. So lässt sich die Antwort des Bundesinnenministeriums zu diesem Thema auf Anfrage der AfD-Bundesfraktion zusammenfassen, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

53,4 Jahre beruflich tätig um Mindestversorgungsniveau zu erreichen

Aus den Zahlen, die sich auf das Jahr 2018 beziehen geht hervor, dass ein Arbeitnehmer in Vollzeit mit einem Durchschnittsverdienst - rein rechnerisch - 53,4 Jahre arbeiten muss, um mit der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) das Mindestversorgungsniveau von monatlich € 1.708,87 zu erreichen, welches Bundesbeamten nach fünf Jahren zusteht. Für das Jahr 2011 betrug dieser Wert noch 50,6 Jahre.

Durchschnittsrente € 760

Die aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Rentner erhielten im vergangenen Jahr durchschnittlich Altersbezüge in Höhe von € 760 aus der GRV. Im Vergleich dazu betrug 2018 das Ruhegehalt der zuletzt rund 440.400 pensionierten Bundesbeamten € 3.080.

Interessante Argumentationen des Bundesinnenministeriums

In einer Stellungnahme weist das Bundesinnenministerium darauf hin, dass die Beamtenversorgung gleichzusetzen ist mit der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge zusammen bei früheren Angestellten. Weiter führt das Ministerium aus, dass die durchschnittliche Rentenhöhe auch sogenannte "kleine Renten" enthalte: "Hintergrund dafür sind sehr kurze Erwerbsbiografien, wie sie in den alten Ländern besonders bei Frauen erkennbar sind, oder der Wechsel des Versichertenstatus von der gesetzlichen Rentenversicherung in die Beamtenversorgung oder andere Altersvorsorgesysteme." Hinzu komme, dass Beamtenpensionen - anders als Renten - "seit jeher vollständig zu versteuern" seien und "ein gegenüber pflichtversicherten Rentnern vergleichsweise hoher Krankenversicherungsbeitrag" zu bezahlen sei.

Hohe Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen für Bundesbeamten beliefen sich Ende des dritten Quartals 2019 auf einen Marktwert von nahezu € 16 Milliarden. Der Wert des darüber hinausgehenden Versorgungsfonds des Bundes belief sich zum gleichen Zeitpunkt auf rund € 5,8 Milliarden.

"Unverhältnismäßig und ungerecht"

Der AfD-Bundesabgeordnete René Springer sagte dem RND, ein Arbeitnehmer müsse inzwischen mehr als 53 Jahre in Vollzeit beruflich tätig sein um eine Altersversorgung zu erhalten, die einem Beamten bereits nach fünf Dienstjahren zustehe. "Das ist bei allem Respekt vor der Leistung der Beamten unverhältnismäßig und ungerecht. Offensichtlich hat die Bundesregierung mehr Interesse an einer guten Beamtenversorgung als an einer guten Rente für Millionen Arbeitnehmer." Dem ist auf meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

 

 

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