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Verbände zerpflücken geplante Pflegereform

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 10.03.2023 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Eine Schnittmenge zu finden, ist nicht ganz leicht. Aber vielleicht die: Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung (SPV) ist zwar gut gemeint, am Ende aber nicht wirklich gelungen. Zumindest lassen sich Verbände von Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung so zitieren. Damit beziehen sie sich auf den nun vorliegenden Referentenentwurf für das Reformgesetz.

Zum Beispiel der Verband der Ersatzkassen (VDEK): „Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) greift aus Sicht des Verbandes der Ersatzkassen e. V. zu kurz und erfüllt nicht die selbstgesteckten Ziele der Ampelkoalition für eine umfassende nachhaltige Finanzreform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV).“

Zunächst einige Pläne aus dem Referentenentwurf

Der allgemeine Beitragssatz soll zum 1. Juli in diesem Jahr um 0,35 Prozentpunkte auf dann 3,4 Prozent steigen. Laut „Ärzteblatt“ entspricht das Mehreinnahmen von € 6,6 Milliarden. Der Zuschlag für Menschen ohne Kinder soll um 0,25 Punkte auf 0,6 Prozent anziehen. Im Gegenzug zahlen Eltern mit mehr als einem Kind vom zweiten bis zum fünften Kind je Kind 0,15 Prozentpunkte weniger. Macht bei fünf Kindern also 0,75 Prozentpunkte Rabatt.

Zugleich sollen Pflegegeld, ambulante Sachleistungen (häusliche Pflege) und Leistungszuschläge zu Eigenanteilen von Heimbewohnern steigen. Beträge für häusliche Pflege und Pflegegeld sollen im kommenden Jahr um je 5 Prozent steigen. Und alle Leistungsbeträge sollen Anfang 2025 ebenfalls um 5 Prozent steigen. Ab 2028 soll die Dynamik anhand der dann vorhandenen Inflation neu festgelegt werden.

Die Zuschläge der Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen steigen zum 1. Januar 2024 je nach Aufenthaltsdauer. Bei unter einem Jahr von 5 auf 15 Prozent. Ab einem Jahr um jeweils 5 Prozentpunkte – in der Spitze von 70 auf 75 Prozent für einen Aufenthalt ab drei Jahre.

Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts

Mit dem Reformgesetz will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Das besagt, dass sich die SPV-Beiträge spätestens ab 1. Juli 2023 an der Kinderzahl von Beitragszahlern orientieren müssen. Zumindest diesen Punkt scheint Lauterbachs Plan zu erfüllen. Der VDEK bezeichnet den entsprechenden Vorschlag als „sachgerecht“. Ist ja immerhin was.

Der Entwurf ist ein Signal

Auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möchte zunächst das Gute finden. So sagt der stellvertretende Vorstandschef Gernot Kiefer: „Immerhin, der bekannt gewordene Entwurf aus dem Hause Lauterbach ist ein Signal, dass die Bundesregierung die Probleme der Pflegebedürftigen und der Pflegeversicherung versucht anzugehen. So sind geplante Leistungsverbesserungen wie durch die Zusammenlegung der Budgets Kurzzeit- und Verhinderungspflege sinnvoll. Sie entsprechen der Lebensrealität der Pflegebedürftigen und verbessern die Situation der Betroffenen.“ Eher kritisch sieht der Verband hingegen, wie die Leistungen steigen sollen. Kiefer: „Sie bleibt hinter der erheblichen Kostenentwicklung deutlich zurück.“ Ähnlich äußert sich übrigens auch der VDEK.

Der Ersatzkassenverband bemängelt außerdem, dass zwar die Beiträge steigen, aber kein zusätzliches Steuergeld fließen soll. „Das ist völlig inakzeptabel und widerspricht den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Erhöhung von Steuerzuschüssen für die SPV“, schimpft Jörg Meyers-Middendorf, der den Vorstand vertritt. Die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger würden nun doch nicht mit Steuergeld übernommen. Auch die Ausbildungskostenumlage werde nicht aus den einrichtungsbezogenen Eigenanteilen ausgegliedert und wie eigentlich geplant über Steuern bezahlt.

Wirtschaftsnahe Initiative bemängelt hohe Beiträge

Damit stehle sich der Bund erneut aus der politischen Verantwortung und verschone auch die Länder von Mehrkosten, so der Verband. „Sie müssen endlich Verantwortung übernehmen und die Investitionskosten der stationären Altenpflege vollständig übernehmen“, fordert Meyers-Middendorf. Das würde die Pflegebedürftigen monatlich um durchschnittlich € 472 entlasten.
Die 2020 gegründete wirtschaftsnahe „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“ hingegen beanstandet erwartungsgemäß die erneut steigenden Beiträge. So lässt sie verlauten: „Sollte das Gesetz so kommen, würde das eine schwere Hypothek für den deutschen Arbeitsmarkt und die jüngeren Generationen bedeuten. Es katapultiert die Sozialbeiträge auf über 41 Prozent und erhöht das strukturelle Defizit der SPV im demografischen Wandel.“

In dem Gesetzentwurf gehe es nur darum, Leistungen zu verändern, nicht aber Strukturprobleme zu lösen. Steigende Beitragssätze könnten allenfalls kurzfristig die Ausgaben decken. Die SPV nachhaltig finanzieren können sie indes nicht. Um das hinzubekommen, „müsste jede Generation zumindest für die zukünftigen Kostensteigerungen in der Pflege selbst aufkommen“, so die Initiative. Das ihrer Meinung nach dafür geeignete Mittel: ergänzende, kapitalgedeckte Vorsorge.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/reaktionen-auf-lauterbachs-plan-verbaende-zerpfluecken-geplante-pflegere

 

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