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Wie die Elektronikversicherung vor teuren Schäden schützen kann

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.02.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.

Die Katastrophe brach am 13. Juli 2021 über Selbitz herein: 90 Liter Wasser auf den Quadratmeter kippte ein Jahrhundert-Gewitter über der oberfränkischen Kleinstadt mit ihren rund 4.000 Bewohnern aus – binnen weniger Stunden fiel ein Zehntel der Regenmenge eines durchschnittlichen Jahres vom Himmel. Bis zu 1,70 Meter hoch habe das Wasser in Privathäusern, im Rathaus, in der Schule und in Firmen gestanden, wie regionale Medien berichteten.

„Das Wasser floss aus Steckdosen, drückte Stahltüren auf und schwemmte Autos weg“, zeichnete der Bayerische Rundfunk ein dramatisches Bild der Lage. Auch das Firmengebäude des Kunststoffteile-Herstellers Wikutec nahm schweren Schaden: Starkregenmassen drangen in den Serverraum ein und ließen die technische Infrastruktur wie ein Datenhaus in sich zusammenfallen.

Welche Versicherung leistet?

Doch welche Versicherung kommt für die Schäden an der teuren Elektronik auf? Firmeninhaber, die eine Sach-Inhaltsversicherung abgeschlossen haben, dürften sich jetzt womöglich auf der sicheren Seite wähnen. Doch dieser Gedanke greift oft zu kurz, wie Versicherungsexperten klarstellen.

Zwar seien Unternehmen mit der Inhaltsversicherung und der dazugehörigen Betriebsunterbrechungsversicherung bereits gut gegen mögliche Großschadenereignisse abgesichert, weiß Olaf Buttkewitz, Leiter Technische Versicherungen bei der VHV Versicherung. Allerdings sichert die Inhaltsversicherung die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie Warenvorräte in der Regel nur gegen Basisschäden ab – dazu zählen Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser. Erst mithilfe einer separaten Elektronikversicherung könne der Versicherungsschutz für die elektronische Betriebseinrichtung zu einer „Allgefahrendeckung“ erweitert werden, so Buttkewitz.

Elektronik- und Inhaltsversicherung ergänzen sich

Um zu verdeutlichen, wie sich der Versicherungsschutz unterscheidet, schildert Branchenkollege Hans-Georg Knipp von der Gothaer Versicherung ein Beispiel: „Kommt es infolge eines Blitzschlags zu einem Brand, bei dem große Teile des Inventars zerstört werden, so greift die Inhaltsversicherung – und deckt auch die Schäden an der Elektronik ab. Kommt es jedoch infolge eines Blitzschlags nur zu einer Überspannung, wodurch elektrische Anlagen und Geräte beschädigt oder zerstört werden, so greift hier in der Regel nicht die Inhaltsversicherung, sondern die Elektronikversicherung.“

Das Beispiel unterstreiche, dass sich die Elektronik- und Inhaltsversicherung gegenseitig ergänzten, meint Knipp. „Insbesondere Unternehmen, die über hochwertige elektrische Geräte und Anlagen verfügen, sind gut beraten, wenn sie beide Versicherungen abschließen“, betont der Gothaer-Mann. Beim Vergleich der beiden Policen hilft es also, sich die unterschiedlichen Dimensionen der Schadenrisiken vor Augen zu führen.

Unvorhergesehenes Ereignis mitversichert

Versichert sind im Falle der Elektronikversicherung die Entwendung, Zerstörung oder Beschädigung der Anlage durch ein „unvorhergesehenes Ereignis“, wie aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Anbieter hervorgeht – und diese Ereignisse können unglaublich vielfältig sein: Ungeschicktkeit oder Bedienungsfehler des Personals, Überspannung, Kurzschluss, Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosionen), Wasser (Leitungs- und Löschwasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung), Sabotage, Vandalismus, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub sowie höhere Gewalt.

Ach ja, versichert sind außerdem Sachschäden durch Konstruktions- und Materialfehler. Während es die Versicherung also gut meint mit dusseligen Angestellten, hört für sie jedoch der Spaß auf bei vorsätzlich handelnden Mitarbeitenden, bei Verschleiß oder Alterung der Geräte sowie – das muss man in diesen Zeiten leider dazu sagen – bei Schäden durch Krieg oder nukleare Strahlung.

Bärenstarker Allesregulierer

Dass es sich bei der Elektronikversicherung um einen bärenstarken Allesregulierer handelt, der seinen Schutzschirm im Ernstfall auch weit über die Grenzen des Betriebsgeländes aufspannt, veranschaulicht der Schadenexperte Armin Bajus – und zwar am Trend zum Homeoffice. Denn die Pandemie habe sich eben nicht zuletzt auch auf die Versicherung der elektronischen Betriebsausstattung der Unternehmen ausgewirkt. „Versicherbar ist das mobile Arbeiten mit der Technik des Arbeitgebers in den Räumlichkeiten der Mitarbeiter“, gibt Bajus eine etwas sperrige, aber kundenfreundliche Versicherungsbedingung wieder.

Und – bitte einmal festhalten – selbst private Geräte von Mitarbeitern sind oft versichert – zumindest, wenn diese zeitweilig auch für die Arbeit genutzt werden. Bei einigen Anbietern seien zudem neben den Schäden an der Hardware auch Schäden an der Software eingeschlossen, ergänzt Bajus, der als Handlungsbevollmächtigter für das Gewerbe- und Industriegeschäft beim Maklerpool Wifo tätig ist.

Doppelungen besser vermeiden

Zugegeben: All die Ein- und Ausschlüsse zu überblicken dürfte auch gestandenen Versicherungsmaklern nicht immer leichtfallen. So möchte Gothaer-Manager Knipp auch nicht ausschließen, dass es mancherorts zu Überschneidungen beim Versicherungsschutz kommt. Wenn also bereits ein Versicherungsschutz über eine Sach-Inhaltsversicherung besteht, könne es sinnvoll sein, zu überprüfen, ob man die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser in der Elektronikpolice nicht besser ausschließt oder nur einen „subsidiären Versicherungsschutz“ für diese Gefahren vereinbart. Auf diese Weise ließen sich Doppelungen vermeiden.

Diese drohen womöglich auch im Zusammenspiel mit der Cyberversicherung. So erklärt Olaf Buttkewitz von der VHV, dass sich die Elektropolice durch eine Softwareversicherung erweitern ließe, wodurch zusätzliche Kosten für die Wiedereingabe oder Wiederbeschaffung von verlorenen Daten und Programmen versichert sind. Das allerdings bieten längst auch Cyberversicherungen, und hier gehe „die Tendenz in den letzten Jahren“ auch hin, so Buttkewitz – zumal Cyberpolicen auch Schäden durch kriminelle Angriffe aus dem Netz absicherten.

Kosten sind überschaubar

Zugleich muss man sagen, dass die Kosten einer Elektronikversicherung in der Regel sehr überschaubar sind – wodurch die eine oder andere Dublette im Versicherungsumfang zu verschmerzen wäre. „Die Absicherung der elektronischen Betriebsausstattung wie Daten-und Kommunikationstechnik, PCs, Server, Mess- und Regeltechnik, Präsentationstechnik und so weiter bekommt man bei einer beispielhaften Versicherungssumme von € 150.000 bereits ab € 208,78  pro Jahr inklusive Versicherungssteuer am Markt“, sagt Wifo-Mann Bajus. Dafür trägt der Versicherer im Falle eines versicherten Elektronikschadens die Kosten für die Neuanschaffung einer beschädigten oder abhandengekommenen Sache zum Neuwert.

Quelle: https://www.pfefferminzia.de/technischer-k-o-wie-die-elektronikversicherung-vor-teuren-schaeden-schuetzen-kann/2/

 

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