E-Scooter gemietet: Wer zahlt eigentlich für Schäden?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 25.02.2025 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Im vergangenen Jahr waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 990.000 E-Scooter in Deutschland unterwegs. Das sind 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 210.000 Leih-Roller unter anderem von Tier und Lime, stehen laut aktuellen Zahlen von Statista und dem GDV zum Ausleihen an der Straße bereit.
Mit geliehenen E-Scootern passieren doppelt so viele Unfälle
Und obwohl Leih-Scooter nur rund 20 Prozent der Gesamtmenge an E-Scootern auf deutschen Straßen ausmachen, sorgen sie laut GDV für rund 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der KFZ-Haftpflichtversicherung. Im Jahr 2023 kamen auf 100 Leih-E-Scooter 0,9 Unfälle, also knapp 1.890 Unfälle pro Jahr.
Verleiher versichert E-Scooter ausreichend
Aber was passiert eigentlich, wenn es mal kracht? „Grundsätzlich müssen sich Nutzer keine Sorgen um die Haftpflichtversicherung machen – der Verleiher sorgt dafür, dass die E-Scooter ausreichend versichert sind“, beruhigt Melanie Freund-Reupert von der Rating-Agentur Ascore.
Jetzt kommt aber das große Aber: Die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung des Anbieters deckt nur Schäden an Dritten beziehungsweise am Eigentum von Dritten ab, nicht aber Schäden am Scooter selbst.
Mietsachenschadenklausel muss in Privathaftpflichtversicherung enthalten sein
Die private Haftpflichtversicherung greift laut der Expertin in der Regel nicht, wenn Mieter den geliehenen Roller beschädigen oder zerstören. „Denn die sogenannte Mietsachschadenklausel ist nicht standardmäßig in der Privathaftpflichtversicherung enthalten“, erklärt Freund-Reupert.
Einige Versicherer wie die Alte Leipziger, Degenia, die Bayerische, Die Haftpflichtkasse, Helvetia, Inter, Lippische, Phönix Maxpool und Universa haben diese Klausel in ihren Tarifen eingefügt.
Wann muss der Nutzer trotz Versicherung selbst zahlen?
Es gibt laut Ascore jedoch auch Fälle, bei denen die Versicherung die Leistung verweigert.
In den folgenden Fällen müssen Nutzer trotz Versicherungsschutz selbst zahlen:
• Wenn Mieter den Unfall grob fahrlässig verursacht haben, zum Beispiel wenn sie das Handy während der Fahrt nutzen oder Verkehrsregeln missachten.
• der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand
• der E-Scooter zweckentfremdet oder manipuliert wurde zum Beispiel durch das Entfernen der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Fahren zu zweit.
• der Nutzer den Schaden nicht ordnungsgemäß meldet oder ihn absichtlich verursacht.
Quelle: https://www.pfefferminzia.de/mobilitaet/ascore-tarif-analyse-e-scooter-gemietet-wer-zahlt-eigentlich-fuer-schaeden/