Ehemann holt seine Frau wegen nicht bezahlbarer Pflegekosten nach Hause

€ 3.400 musste Werner P., aus einem Ort in der Nähe des Ammersees in Oberbayern, jeden Monat für die stationäre Pflege seiner schwer an Demenz erkrankten Ehefrau bezahlen. So fraßen die Kosten – nach Abzug des staatlichen Pflegezuschusses – die Rente fast vollständig auf. Daher holte der 77-jährige Rentner seine zwei Jahre ältere Frau nach nur einem Jahr im Pflegeheim nach Hause zurück, um sie selbst zu pflegen. Einem Reporter der tz München erklärte er sein Vorgehen mit den Worten: „Weil uns die Kosten ruiniert hätten. Wer soll sich das noch leisten können?“

Pflegekosten fressen Rente auf

Irmgard P. war in der Pflegestufe II und die Familie erhielt daraufhin monatlich einen staatlichen Pflegezuschuss in Höhe von € 1.298. Die Aufwendungen für das Pflegeheim betrugen hingegen € 3.400 – somit mussten rund € 2.100 aus der eigenen Tasche bezahlt werden. „Das war fast die ganze Rente“, so Werner G. „Um überhaupt leben zu können, schrumpfte unser Erspartes immer mehr zusammen.“ Außerdem war er mit der Pflege im Heim nicht zufrieden, denn am Wochenende sei die Station durchweg unterbesetzt gewesen. Dem Personal selbst machte er allerdings keine Vorwürfe: „Da stimmt was am System nicht.“

Pflegeplätze kosten bis zu € 9.000

Nun kümmert er sich selbst mit einer Tagespflegekraft um seine Ehefrau. Bettlägerig ist sie „zum Glück“ nicht. „Irgendwie schaffen wir das schon“, äußert er gegenüber einem Reporter der tz. Das bisherige Pflegeheim, in dem sich Irmgard P. aufhielt, gehörte nicht einmal zu den teuren Einrichtungen. Dem Bericht nach gibt es im Raum München keine finanzielle Grenze nach oben und so manch privater Anbieter verlangt für einen Pflegeplatz bis zu € 9.000 im Monat. Der Zuschuss aus der Pflegeversicherung bleibt hingegen immer gleich.

Neue Pflegereform beseitigt Finanzierungsproblematik nicht

Zum 01.01. 2017 trat das zweite und dritte Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Aber auch das beseitigt die Finanzierungsproblematik nicht. Zwar wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, das Problem der Privatfinanzierung, wie in o.g. Beispiel dargestellt, wird damit allerdings nicht gelöst. Der maximale Satz, den ein Pflegebedürftiger bei vollstationärer Pflege vom Staat erhält, liegt bei € 2.005 im höchsten Pflegegrad 5 - bei häuslicher Pflege mit Hilfe eines ambulanten Dienstes werden € 1.995 angewiesen. Betreuen Angehörige alleine, beträgt der Leistungssatz € 901 zuzüglich einem sog. Entlastungsbetrag in Höhe von € 125. Mit diesem kann beispielsweise eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege anteilig finanziert werden. Die kompletten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finden Sie hier.

Ohne private Pflegeversicherung wird Vermögen vernichtet

„Wer im Alter Vermögen hat, muss sich klar sein“, so das Fazit des tz-Reporters „das geht in die Pflege der eigenen Person – oder des Ehepartners.“ Das Thema „Pflege“ ist hierzulande, das am meisten verdrängte Problem. Jedoch ist Fakt, dass durch die zunehmende Lebenserwartung die Gefahr steigt pflegebedürftig zu werden. Tritt der Fall tatsächlich ein, wird das eigene Vermögen angegriffen oder noch schlimmer, die Kinder werden herangezogen. Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung deckt im Regelfall nur die Hälfte der entstehenden Kosten. Eine private Pflegeversicherung minimiert dieses Risiko.

 

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