Risikolebensversicherung – Berechnung der richtigen Versicherungssumme
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Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung - siehe Video - ist die Höhe der Versicherungssumme das wichtigste Kriterium überhaupt. Leider wird sie häufig zu niedrig angesetzt. Verstirbt nun der Versicherungsnehmer, gerät der abgesicherte Partner bzw. die abgesicherte Familie in finanzielle Schwierigkeiten. Wer also nach dem Prinzip „Geiz ist geil“ nur auf einen geringen zu zahlenden Beitrag schielt und eine Versicherungssumme von beispielsweise nur € 50.000 wählt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass man damit eine Familie nicht über Wasser halten kann. Es droht der soziale Abstieg mit all seinen negativen Folgen.
Detaillierte Hochrechnung notwendig
Wer also eine Risikolebensversicherung ins Auge fasst, muss vor dem Abschluss eines Vertrages mit spitzem Bleistift rechnen. Wichtig: Unbedingt klären welche laufenden Kosten anfallen und mit welchem Betrag die bestehen Verbindlichkeiten zu Buche schlagen. Ein weiterer entscheidender Faktor sind Kinder. Für welchen Zeitraum müssen sie abgesichert werden, bevor sie auf eigenen Füßen stehen? Falls der Partner ebenfalls berufstätig ist, stellt sich die Frage, kann diese Tätigkeit nach dem Tod des Versicherungsnehmer weiter im vollen Umfang ausgeübt werden? Falls nicht, wie hoch ist die Summe, die dann noch zusätzlich benötigt wird? Gibt es staatliche Leistungen aus der Witwen- und Waisenrente und wenn ja, in welcher Höhe? Bestehen Guthaben, auf die zurückgegriffen werden können?
Faustregel: das vier- bis fünffache vom jährlichen Bruttoeinkommen absichern
Als Faustregel gilt, die Absicherung sollte dem vier- bis fünffachen vom jährlichen Bruttoeinkommen entsprechen. Bei Familien mit kleinen Kindern kann diese Summe noch nach oben angepasst werden.
Bei Darlehensabsicherung muss mindestens Kredithöhe abgedeckt werden
Einfacher stellt sich die Situation dar, wenn mit der Risikolebensversicherung ein Darlehen abgesichert werden soll, beispielsweise bei einer Baufinanzierung. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme mindestens die Höhe der Darlehenssumme abdeckt. Geht es um die Finanzierung eines Eigenheimes, muss geklärt werden, ob die Hinterbliebenen weiterhin dort wohnen bleiben oder ob womöglich die Immobilie verkauft werden soll. In letzterem Fall folgt demgemäß eine vorzeitige Kreditablösung und damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die finanzierende Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellt. Dieser Umstand muss bei der Festlegung der Versicherungssumme entsprechend einkalkuliert werden, damit es im worst case kein böses Erwachen gibt.
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