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DVAG – Kritik an Umdeckungsoption

Die deutsche Vermögensberatung (DVAG) – nach eigener Auskunft Deutschlands größter Finanzstrukturvertrieb - steht im Kreuzfeuer der Kritik. Werbung kam in der Vergangenheit auch von ganz oben, denn Bundeskanzlerin Angela Merkel lobte die Gesellschaft auf deren Kongressen in den Jahren 2008 und 2013, ein Zitat vom 20.11.08: "Sie haben ein tolles Konzept, ein klassisches Konzept der sozialen Marktwirtschaft" . Die Frage ist allerdings, ob diese Lobpreisung sachlich begründet war oder nur aufgrund umstrittener Parteispenden des mittlerweile verstorbenen Gründers Reinfried Pohl. Allein im Wahljahr 2013 flossen € 493.000 an die CDU. Die DVAG ist ein Strukturvertrieb. Das heißt, jeder der dort als Außendienstmitarbeiter anfängt, erhält nur einen geringen Teil der Provision – üblicherweise liegt der Branchenschnitt bei 10 – 15 %, den Rest bekommen seine sogenannten „Strukkis“, die in der Rangfolge über ihm stehen. Abhängig von seinem eigenen Umsatz und dem der von ihm geworbenen Vermittler, kann er Stufe für Stufe nach oben rutschen. Als Folge des Systems bleiben viele Vermittler auf der Strecke, überschulden sich und verkaufen an Personen aus ihrem Umfeld Produkte, von denen sie nur wenig Ahnung haben.
Klar ist, dass in dieser Konstellation nur provisionsträchtige Produkte verkauft werden können, damit der Anfänger überhaupt Geld verdient. Auch wenn viele Bürger anderer Meinung sind, handelt es sich hier um keine Gesellschaft, die ihre Produktpartner frei wählen können – sondern um den Ausschließlichkeitsvertrieb der Aachen-Münchener Versicherung AG und deren Produktpartnern.

Verkaufsförderung zu Ungunsten des Kunden

Laut einem Bericht der Zeitschrift Versicherungsjournal verschickte die Abteilung Verkaufsförderung Leben Anfang Februar E-Mails an ihre Außendienstmitarbeiter mit der Aufforderung fondsgebundene Versicherungen ihrer Kunden – die fünf Jahre vor Ablauf stehen – in klassische Tarifvarianten umzudecken. Wörtlich hieß es: „Mit der so genannten Wechseloption steht Ihnen ein Instrument zur Guthabensicherung von rein fondsgebundenen Verträgen zur Verfügung. Diese können Sie in den letzten fünf Jahren vor Ablauf einsetzen. Im Rahmen der Wechseloption kann das Fondsguthaben vollständig entnommen und ohne Anwendung der Neusto-Regel auf eine konventionelle Rentenversicherung oder das P.U.R.-Konzept übertragen werden. Für den neuen Vertrag erhalten Sie die volle Provision.“ Im Anhang dieser Mail befand sich die Übersicht aller Verträge, für die diese Option infrage kommt.

Von der steuerfreien Fondsanlage in die Niedrigzinspolice

Bei den angesprochenen Versicherungen handelt es sich durchweg um fondsgebundene Verträge der Aachen-Münchener Lebensversicherung AG. Diese wurden vor 2004 abgeschlossen und eine Auszahlung ist nach heutiger Steuergesetzgebung komplett steuerfrei. Besagte Altverträge sollen nunmehr in neue Tarife umgedeckt werden und in folge dessen muss der Kunde den Gewinn am Ende versteuern. Ein weiterer Nachteil, es fallen erneut Abschluss- und Verwaltungskosten an und der Zinssatz entspricht dem heutigen niedrigen Stand. In einem Beispiel wurde errechnet, dass sich durch diese Umdeckung die garantierte Altersrente von € 380 auf € 270 reduziert – eine Änderung also, die für den Kunden keinerlei Vorteile bringt.

Interessante Stellungnahme der DVAG

DVAG-Pressesprecherin Maria Lehmann sagt gegenüber dem Versicherungsjournal folgendes zu den Vorwürfen: „Möchte der Kunde das angesparte Guthaben verrenten lassen, gehen dabei keiner Steuervorteile verloren.“ Und weiter: „Durch die Kursrally an den Aktienmärkten der letzten Jahre haben sich die Guthaben in den Fondspolicen äußerst positiv entwickelt. Ein Absturz der aktuell historischen Höchststände an den Aktienmärkten würde auch für die Fondspolicen erhebliche Verluste bedeuten, die bei Verträgen, die sich kurz vor Ablauf befinden, nicht mehr ausgeglichen werden könnten. Mit der Wechseloption wird nun für rein fondsgebundene Verträge, die sich in den letzten fünf Jahren vor Ablauf befinden, ein Instrument geboten, Vertragswerte zu sichern und von einer garantierten Leistung zu profitieren.“ Damit hat die Sprecherin grundsätzlich recht, allerdings haben Kunden die Möglichkeit innerhalb des bestehenden fondsgebundenen Vertrages kostenfrei auf einen konservativeren Fonds zu wechseln. Hierbei bleibt die steuerfreie Auszahlung erhalten und es fallen keine neuen Verwaltungs- und Abschlussgebühren an. Auf Nachfrage gibt Lehmann zu, dass dieser aktive Wechsel die bessere Wahl ist.

Provisionspotenzial von 80.000 Euro

Nicht alle Vermittler der DVAG zeigen sich erfreut über diese vorgegebene Marketingmaßnahme. Beispielsweise äußerte Thorsten B. (Name geändert) gegenüber dem Versicherungsjournal: „ 38 Verträge mit einer Ablaufleistung von 1,6 Millionen Euro, woraus sich neue Provisionen von bis zu 80.000 Euro ergeben. Wenn einem da nicht viele Vorteile für den Kunden einfallen“. Dazu die DVAG-Sprecherin: „ Die Wechseloption ist keine Aktion, sondern eine Option, die genutzt werden kann aber nicht muss. Die Entscheidung, ob die Nutzung der Option im Kundeninteresse ist, trifft einzig und allein der Kunde. Es versteht sich von selbst, dass der Kunde die Wechseloption nicht nutzen wird, wenn er hierin keinen Vorteil erkennt.“

Finanzdienstleistungsbranche gerät durch solche Aktionen in Verruf

Danke DVAG, für deinen aktiv geleisteten Beitrag dazu, dass die Finanzdienstleistungsbranche ihren schlechten Ruf behält. Diese Wechseloption wird von vielen Seiten scharf kritisiert, denn jegliche Form der Provision wird allein vom Kunden gezahlt. Betrachtet man die Kostenseite, gehört die Aachen-Münchener Lebensversicherung von jeher zu den teuren Anbietern. Mit der nunmehr angestrebten Wandlung verliert der Kunde steuerliche Vorteile und es fallen erneut Kosten an – er zahlt somit doppelt, eine deutliche Verschlechterung für ihn selbst. Von einem „guten Geschäft“ spricht man, wenn der Mandant, die Gesellschaft und der Vermittler einen Vorteil daraus ziehen. Geht der Gewinn jedoch nur an die beiden letztgenannten und der Versicherungsnehmer zahlt die Zeche, ist das eine sehr kurzfristige Denkweise. Es wird sicherlich schwierig sein, mit diesem Kunden nochmals ins Geschäft zu kommen, wenn ihm zum Bewusstsein kommt, dass er übervorteilt wurde. Auch wenn es einige immer noch nicht verstanden haben, die Branche lebt vom zufriedenen Kunden. In dieser Situation ist das Prinzip: „Gier frisst Hirn“ leider unverkennbar.

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