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Finanztest kritisiert Beratung der Bausparkassen

Der diesjährige Bausparkassentest des Verbrauchermagazins „Finanztest“ kommt zu einem „durchwachsenen“ Ergebnis. Eine durchweg positiv gewählte Formulierung. Denn nur drei von zwanzig Gesellschaften wurden mit „gut“ bewertet, beängstigend - vier von zwanzig fielen schlichtweg durch. Alle restlichen Bausparkassen erhielten lediglich die Benotung „befriedigend“ bis „ausreichend“ wegen Fehlern in der Beratung.

Teure Beratungsfehler

Oberste Priorität hat eine gute Beratung, denn häufig soll mit diesem Bausparvertrag eine Immobilie finanziert werden. Der Kunde bindet sich infolgedessen über Jahre hinweg an eine Gesellschaft. Schlechte Angebote und Beratungsfehler kosten langfristig enorm viel Geld. Finanztest dazu: „Wären unsere Tester den Ratschlägen der Bausparberater gefolgt, hätten sie oft einig Tausend Euro in den Sand gesetzt.“

Vier Gesellschaften sind durchgefallen

Gleich vier Anbieter sind beim Praxistest durchgefallen: LBS West, LBS Rheinland-Pfalz, Aachener und Deutsche Bank Bauspar. Die Tester beurteilten bei all diesen Gesellschaften die „Qualität des Angebots“ als „mangelhaft“. Dieser Unterpunkt macht 55 Prozent des Testurteils aus. Nach den Kriterien des Verbrauchermagazins ist für die Qualität eines Angebotes durch den Berater entscheidend, ob der Kundenwunsch berücksichtigt wurde, sowie die Kosten der Finanzierung.

Simple Anfrage überfordert Berater

Die Mitarbeiter von „Finanztest“ gaben sich als Bausparinteressenten aus, mit dem Wunsch in 10 Jahren eine Immobilie erwerben zu wollen. Für dieses Vorhaben ständen € 400 monatlich zum Einzahlen in einen Bausparvertrag zur Verfügung. Prinzipiell eine simple Aufgabe. Erschreckend ist, dass kein Berater diese Herausforderung bewältigen konnte, wörtlich heißt es: „Die Bausparberater ließen in den Beratungsgesprächen kaum einen Fehler aus“. Als schwerwiegendste Verfehlung wurde beklagt: „Viele Berater wollten Verträge mit zu hohen Bausparsummen verkaufen.“ Somit sind nach 10 Jahren nicht, wie gewünscht, die geforderten Eigenmittel eingebracht. Der Bausparvertrag ist nach dieser Frist deshalb nicht zuteilungsreif. Daher muss zur Überbrückung ein Darlehen aufgenommen werden, wodurch unnötigerweise zusätzliche Kosten entstehen. „Finanztest“-Chef Heinz Landwehr meint, dass einige Berater bewusst überdimensionierte Verträge verkaufen, denn sie verdienen an der Abschlussgebühr.

Vergleich für den Laien schwierig

Nach objektiven Kriterien kann „Finanztest“ den Wert der Beratungen messen. Ein echter Bausparinteressent ist dazu jedoch kaum in der Lage. Die Tester geben daher den Tipp, sich bei der Beratungsqualität nicht vom Gefühl leiten zu lassen - denn selbst geschulte Mitarbeiter konnten diesbezüglich kaum eine gute von einer schlechten Beratung unterscheiden. „Völlig daneben“ lagen die Test-Kunden oftmals nach Gesprächen mit ihrem Bausparbetreuer, heißt es bei „Finanztest“. „Viele fühlten sich kompetent beraten und hätten den angebotenen Vertrag sofort abgeschlossen.“ Die Auswertung der Protokolle ergab laut dem Verbrauchermagazin oft: „Das Angebot war grottenschlecht und hätte den Bausparer viel Geld gekostet.“

Der Verband Privater Bausparkassen meldet sich zu Wort

Der Verband Privater Bausparkassen überlegt, welche Schlussfolgerung er aus den Testergebnissen ziehen soll. Laut einer Pressemeldung „seien offenbar in einzelnen Beratungen Fehler gemacht worden“. „Dies gilt es jetzt genauer zu analysieren“, sagte Sprecher Alexander Nothaft gegenüber dem Nachrichtendienst dpa. Für ein endgültiges Urteil ist es aber noch zu früh. „Ziel ist es selbstverständlich, durchgängig nicht nur eine hohe Produktqualität, sondern auch eine hohe Beratungsqualität zu gewährleisten.“ Als Laie fragt man sich, welche Äußerung sonst zu erwarten war?

Bausparkassen kündigen massenhaft Altverträge

Das Testergebnis kam zu einem ungünstigen Zeitpunkt, denn die Branche ist unlängst heftig negativ in die Schlagzeilen geraten. Als Grund dafür gelten die massenhaften Kündigungen der höherverzinsten Altverträge. So bereiten nicht nur den Banken und Versicherern, sondern auch den Bausparkassen die historisch niedrigen Zinsen enorme Probleme. In Folge dessen sind einige Gesellschaften dazu übergegangen Verträge zu kündigen, die vor längerer Zeit mit deutlich höheren Guthabenzinsen abgeschlossen wurden.

Die Bausparkassen handeln nach eigener Meinung legitim. Doch die Kündigungswelle erreicht immer neue Dimensionen – so hatte beispielsweise der Branchenprimus Schwäbisch Hall in der Vergangenheit betont, keine Verträge aufzulösen bei denen das eingezahlte Guthaben die Bausparsumme nicht überschreitet. Und bisher erhielten auch nur die Kunden eine Kündigung, deren Verträge diesen Status erreicht hat. Bausparer hingegen, die lediglich das Darlehen lange nicht in Anspruch genommen haben, wurden verschont. „Mit Blick auf die weitere Zinsentwicklung können wir es aber auch nicht grundsätzliche ausschließen“, kündigte Schwäbisch-Hall Chef Reinhard Klein an. Eine Entscheidung dazu steht aber noch aus. Die Entwicklung bleibt abzuwarten, denn es wird auf mittlerer Sicht schwierig für die Gesellschaften bleiben, entsprechende Renditen am Kapitalmarkt zu erzielen.

Bafin auf Seite der Bausparkassen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verteidigt das Verhalten der Bausparkassen. Elke König, die ausgeschiedene Chefin der Behörde äußerte dazu: „Die Sparer hätten die Darlehen, um die es ging, nicht in Anspruch genommen, obwohl der Bausparvertrag schon seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif gewesen sei.“ Scheinbar ist es nicht im Sinne der Gesellschaften seinen Bausparvertrag als Spareinlage zu nutzen. Ob die Kündigungen rechtlich zulässig sind, müssen Gerichte entscheiden. Viele Experten betrachten das Verhalten der Branche kritisch und sprechen von einer rechtlichen Grauzone, vor allem bei Verträgen, bei denen die Bausparsumme noch nicht überschritten ist.

In der heutigen Zeit ist der Sinn eines Bausparvertrages fraglich. Häufig wird ein neuer abgeschlossen, nur weil der alte abgelaufen ist, ohne den Grund dafür zu hinterfragen. Ein Vertrag sollte mit einem Partner zum Abschluss gebracht werden, der fair handelt. Ob dies bei der Kündigung von Altverträgen so ist, mag jeder selbst entscheiden.

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