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Welche Versicherungen beim Hausbau benötigt werden

 

Damit es beim Bau eines Wohngebäudes im Schadensfall nicht zum bösen Erwachen kommt, benötigt der Bauherr einige sinnvolle Verträge. Die folgende Auflistung zeigt, dass eine Wohngebäudeversicherung alleine nicht genügt, um alle Risiken abzudecken.

Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als ein Muss für jedermann. Im Regelfall schließt diese Vertragsart eine Deckung für Bauvorhaben ein, die Höhe der Leistung variiert aber stark. Einige Toptarife am Markt werden ohne Summenbegrenzung angeboten, prüfen Sie ihren Vertrag dahingehend. Wie auch bei der PHV ist bei einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung ein Betrag von mindestens € 10 Millionen empfehlenswert. Beachten Sie, dass auch bei einem noch unbebauten Grundstück der Eigentümer für auftretende Schäden haftet. Sofern dieses Risiko nicht bereits die eigene PHV abdeckt, sollte bei verzögerten Baubeginn über den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzhaftpflicht nachgedacht werden. Diese leistet beispielsweise, wenn im Winter der Räum- und Streupflicht nicht ordentlich nachgekommen wird und aufgrund dessen ein Fußgänger stürzt.

Bauherrenrechtsschutzversicherung

Der Bau einer Wohnimmobilie stellt ein umfangreiches Projekt dar, bei dem es um hohe Summen geht. Zusätzlich sind vielerlei Personen und Unternehmen involviert. Naturgemäß läuft nicht immer alles rund und so landen Streitigkeiten oft vor Gericht. Anwalts- und Gerichtskosten deckt die Bauherrenrechtsschutzversicherung, allerdings bieten diese Absicherung meines Wissens nach nur zwei Gesellschaften in Baustein Haus und Wohnen – nämlich die ARAG im Tarif Premium und die ÖRAG. Bei letzterer sind die Bedingungen für einen Schutz sehr hoch. Man geht dabei die Verpflichtung ein, das Objekt entweder über eine Sparkasse zu finanzieren oder dort andere Versicherungen wie Bauleistungs-, Feuerrohbauversicherung etc. abzuschließen.

Bauherrenunfallversicherung

Banken erkennen das Einbringen der eigenen Arbeitskraft ins Bauvorhaben, wie etwa Fliesenlegen oder Wände streichen, bis zu einem gewissen Grad als Eigenkapital an. Dadurch verbessern sich die Kreditkonditionen. Auch Freunde und Familienangehörige können dazu ihren Beitrag leisten, allerdings sollte der Bauherr alle Helfer bei der Berufsgenossenschaft Bau anmelden. Denn Unfälle auf einer Baustelle sind unvorhersehbar. Der Bauherr selbst und seine Ehefrau benötigen eine private Unfallversicherung, falls noch keine vorhanden ist.

Bauleistungsversicherung

Da sich ein Hausbau oftmals über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, sollte der Bauherr  Wetterextreme, wie etwa Frost, Hagel, Sturm oder Starkregen, nicht ausschließen. Entsteht aus derartigem Anlass ein Schaden, so springt die Bauleistungsversicherung ein. Der Vertrag greift auch bei Überschwemmungen und Erdbeben. Weitere Tarife beinhalten auch Schäden, die durch Vandalismus und Diebstahl entstanden sind. Nicht abgedeckt sind Defekte durch Feuer und Blitzeinschlag.

Feuerrohbauversicherung

Diese Vertragsart schützt in der Bauphase das Objekt selbst, sowie auch Baustoffe vor Brand, Blitzschlag, Brandstiftung, Im- und Explosion. Zusätzlich kommt diese Police für sog. Folgekosten, wie Aufräumarbeiten und Löschwasser auf. Im Regelfall übernimmt die Wohngebäudeversicherung diese Absicherung im Vorfeld für die Dauer von max. 12 Monaten, wenn der Vertrag zur Fertigstellung abgeschlossen wird.

 

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