google bewertungen
blockHeaderEditIcon

Sechs Prozent Strafzins – Finanzbehörden zocken Bürger und Unternehmen ab

Wer seinen Steuerausgleich zu spät einreicht, nachträgliche Steuervorteile aberkannt bekommt oder wessen Steuerprüfung sich lange hinzieht, wird zur Kasse gebeten. Finanzminister Wolfgang Schäuble freut sich hier über üppige Einnahmen aus Strafzinsen von 0,5 Prozent pro Monat, d.h. bezogen auf das ganze Jahr volle 6 Prozent. Diese Frist beginnt ab dem 16. Monat nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres und endet mit Zustellung des Steuerbescheides. Im Gegenzug erhält der Steuerpflichtige bei einer Erstattung ebenfalls Zinsen, allerdings nur in Höhe von 4,5 Prozent.

Umstrittene Praxis

In einer Zeit, in der die Europäische Zentralbank (EZB) Zinsen aufgrund einer Verschuldung der Staaten faktisch abgeschafft hat, beklagen Juristen dieses Abzocken von Bürgern, Freiberuflern, Unternehmern und gescheiterten Steueroptimierern seit Jahren. So treffen hoch verzinste Nachforderungen der Finanzbehörden Unternehmen aller Größenordnungen, deren Steuerbescheide aus der Vergangenheit infolge einer Betriebsprüfung zu deren Ungunsten geändert wurden. Durch diese Zinsansprüche wird die betriebliche Altersvorsorge vieler Geschäftsführer geschwächt. Betroffen davon sind auch Bürger, die eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt verlieren. Viele Steuerrechtler laufen Sturm gegen diese  Praxis. „Der Zinssatz ist spätestens seit 2011 überhöht“, so Roman Seer, Professor für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum. Nach seiner Aussage haben sich die Zinsforderungen zu einer „verdeckten Zusatzsteuer“ entwickelt. „Eine Absenkung ist deshalb verfassungsrechtlich dringend geboten.“

Grundlage Steuerreformgesetz 1990

Die Grundlage für die Erhebung des Strafzinses ist das „Steuerreformgesetz 1990“. Damals ging es um den „Ausgleich einer zeitlich ungleichmäßigen Heranziehung zur Steuer“, zu deutsch: Wer Steuern verspätet zahlt, soll nichts daran verdienen. „Der Fiskus belässt es aber nicht mehr dabei, etwaige Zinsvorteile abzuschöpfen“, kritisiert Martin Bünning, Steuerrechtler und Partner der Kanzlei Jones Day in Frankfurt. Diese hoch verzinsten Nachzahlungen sind längst „zu einer lukrativen Einnahmequelle“ der Finanzämter geworden.

Schäuble zockt ab

Für unseren Finanzminister ist Steuergerechtigkeit in dieser Angelegenheit ein Fremdwort. Eine parlamentarische Anfrage der Linken brachte ans Licht, dass allein im Jahr 2013 die Einnahmen aus dem Strafzins bei rund € 1,3 Milliarden lagen. Die Forderung nach einer möglichen Zinssatzsenkung lehnt Bundesfinanzminister Schäuble aber kategorisch ab. Sein Ministerium lässt ausrichten, man sehe „weiterhin keine Notwendigkeit, den Zinssatz zu reduzieren“. Noch Fragen?

Urteile stehen aus

Mit dieser Rechtsauffassung werden sich die Gerichte beschäftigen müssen. Allerdings hat der Bundesfinanzhof (BFH) den Zinssatz von 6 Prozent für 2014 gebilligt, anstatt das Bundesverfassungsgericht über die Höhe entscheiden zu lassen (IX 31/13). Im abgeurteilten Fall ging es jedoch nur um einen Zeitraum bis Ende des ersten Quartals 2011. In ihrer Urteilsbegründung wiesen die Finanzrichter explizit darauf hin, dass eine Reduzierung „von Verfassung wegen“ geboten sein könnte, wenn sich der Marktzins „dauerhaft auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert“.

Gleichbehandlung Fehlanzeige

Die Bundesregierung hat Ende 2010 die sogenannten Erstattungszinsen per Gesetz für steuerpflichtig erklärt. Wer Rückzahlungen vom Finanzamt erhält, muss diese mit 25 Prozent versteuern. Während der Fiskus den Steuerzahlern bei Nachzahlungen 6 Prozent abknöpft, zahlt er selbst aber tatsächlich nur 4,5 Prozent. "Von einer Gleichbehandlung kann keine Rede mehr sein", sagt Bünning von Jones Day. Aus Expertenansicht schreit diese Ungleichbehandlung zum Himmel.

Finanzministerium spielt bewusst auf Zeit

Mittlerweile ist es gängige Praxis, dass Betriebsprüfungen erst Jahre später anberaumt werden und sich lange hinziehen, so dass zwangsläufig hohe Zinsen auflaufen. Für Unternehmer und Freiberufler eine überaus teurer Angelegenheit, klagen zahllose Steuerberater. Der Zusammenhang ist hier klar ersichtlich, denn Betriebsprüfer werden nach den erzielten Mehreinnahmen bewertet. Dazu gehören eben auch besagte Strafzinsen von monatlich 0,5 Prozent, welch ein Wunder. Warum soll der Prüfer einen Vorgang schnell abschließen, wenn ersichtlich ist, dass Nachforderungen entstehen? - die Zeit läuft für ihn. Eine Stellungnahme des Finanzministeriums zu diesem Thema ist nicht zu erhalten.

Einspruch gegen Zinsfestsetzung einlegen

Haben Sie eine Steuernachforderung mit Strafzinsen erhalten, sprechen Sie mit ihrem Steuerberater, ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen diese Zinsfestsetzung einzulegen. Damit ruht dieses Verfahren. Die Zinsen werden trotzdem fällig, allerdings kann der Steuerbescheid nachträglich noch geändert werden. Ein versierter Steuerfachmann ist mit der neuesten Rechtsprechung vertraut und kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

 

 

Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?

Einfach auf den Gutschein

klicken & aktivieren!

 Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten

als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.

Kommentar 0
Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*