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Wann ist es sinnvoll Schäden am Haus selbst zu bezahlen?

In den letzten Jahren wurde manch einem Hauseigentümer die Wohngebäudeversicherung gekündigt. So zum Beispiel Frau M. aus Mühlheim. Ihr Vertrag lief 20 Jahre beim gleichen Versicherer, dann wurde dieser plötzlich von Seiten der Gesellschaft storniert. „Nie war ein Schaden gemeldet worden. Nur nach dem Sturmtief Ela und einem nachfolgenden Sturm haben wir drei kleine Reparaturrechnungen eingereicht“, sagte Frau M dem Online-Portal „Der Westen“. Die Schadenssumme lag bei knapp € 600; eine minimale Gegenleistung in Relation zur Summe an Versicherungsbeiträgen, die während der Laufzeit überwiesen wurden.

Kündigungen durch die Wohngebäudeversicherer nehmen zu

Frau M. ist kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilte dem Portal mit, dass so etwas häufiger vorkommt – meist dann, wenn mehrere Schäden kurz hintereinander gemeldet würden.

Schäden verursachen hohe Verwaltungskosten

Die genaue Höhe der Rechnung spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. „Drei kleinere Fälle sind für den Versicherer mehr Arbeit als ein großer, die Verwaltungskosten sind höher“, hört man aus Expertenkreisen. Die Gesellschaften schließen aus der Schadenshäufigkeit, dass künftig vermehrt Schäden auftreten könnten.

Reaktion der Gesellschaften verständlich

Die Leistungen, die durch Schäden an Immobilien durch Versicherer erstattet wurden, sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gründe dafür sind u.a. der Klimawandel und hochwertigere Ausstattungen in den Häusern. In dieser Vertragsart können die Risiken Leitungswasser, Feuer, Sturm/Hagel und sogenannte Elementarschäden versichert werden, wobei das Hauptrisiko Leitungswasserschäden sind. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass sich einige Gesellschaften ganz aus diesem defizitären Geschäft zurückgezogen haben. Andere versichern nur noch Objekte bis zu einem gewissen Alter oder wenn Wasserleitungen komplett erneuert wurden.

Schwierige Neuversicherung

Droht ein Versicherer mit der Kündigung des bestehenden Vertrages, sollten Sie der Gesellschaft den Vorschlag unterbreiten, ob der Vertrag mit höherem Beitrag oder einer Selbstbeteiligung fortgeführt werden kann. Vermeiden Sie unbedingt, dass Ihnen von Seiten der Versicherungsgesellschaft gekündigt wird, denn es wird schwer sein, einen neuen Vertrag zu attraktiven Konditionen zu erhalten. Der neue Anbieter interpretiert nämlich die Vertragsaufhebung durch die Gesellschaft meist als Ausschluss wegen zu hohem Schadensrisiko. Daher ist es empfehlenswert, den Vertrag selbst zu kündigen – nachdem bereits Angebote von anderen Gesellschaften eingeholt und verglichen wurden.

Wohngebäudeversicherung ist wichtig

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor existenzgefährdenden Schäden. Versichert ist nur das Wohngebäude selbst, der Inhalt kann über eine separate Hausratversicherung geschützt werden. Bei einem auftretenden Schaden zahlt der Versicherer die Wiederinstandsetzung bzw. den Neuaufbau. Auf der Grund der beschriebenen Situation am Markt ist es nicht sinnvoll, Bagatellschäden, wie einen kaputten Dachziegel zu melden. Der Abschluss solch eines Vertrages ist daher dringend anzuraten. Wird die Immobilie fremd finanziert, verlangt das Kreditinstitut zumindest die Vorlage einer Brandversicherung.

 

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