Minustemperaturen – welche Versicherung bei Rohrbrüchen zahlt
Wer seine Immobilie bei winterlichen Temperaturen nicht beheizt, egal ob aus Sparsamkeit oder Unachtsamkeit, riskiert geplatzte Wasserleitungen. Was ist im Schadensfall zu beachten und welche Versicherung kommt dafür auf?
Schaden häufig nicht sofort sichtbar
Wenn eine Rohrleitung bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt kaputt geht, fällt es nicht auf solange das Wasser gefroren ist. Wird es allerdings wärmer, zeigt sich das ganze Ausmaß des Desasters. „Ein untrügliches Indiz für einen Leistungsschaden ist, dass der Wasserzähler gar nicht mehr aufhört zu laufen“, so Andreas Braun vom Zentralverband Heizung Klima Sanitär in einem Interview der Schweriner Volkszeitung. Um größere Schäden zu vermeiden, gilt es umgehend einen Fachmann einzuschalten.
Wann leistet welche Versicherung
Eine Wohngebäudeversicherung leistet für Schäden, die am Gebäude selbst entstehen, beispielsweise an Wänden und Decken. „Für Schäden, die an fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen entstehen, kommt die Wohngebäudeversicherung auf“, sagt Bianca Boss, Sprecherin des Bundes der Versicherten. Hierzu gehören u.a. Rohrleitungen und Fliesen. Die Versicherung kommt jedoch nicht für die Kosten des gesamten Rohrwechsels auf. Boss: „Sie zahlt nur für die Instandsetzung des Stücks, das kaputt war.“
Weitere entstandene Schäden an beweglichem Hausrat, wie etwa Möbel, Elektrogeräte und Teppiche übernimmt dagegen die Hausratversicherung.
Frostwächter reicht nicht aus
Ein Hausbewohner muss an kalten Tagen heizen, die Einstellung des „Frostwächters“, die kleine Flocke am Ventil, an der Zentralheizung reicht nicht aus, um Frostschäden vorzubeugen.
Ein Rentner war sieben Wochen auf Mallorca. Die Heizungsanlage war für diesen Zeitraum auf besagtem Frostwächter eingestellt. Zusätzlich sah seine Tochter ein- bis zweimal pro Woche nach den Rechten. Leider reichten all diese Vorsorgemaßnahmen nicht aus, es kam zu Schäden an Rohrleitungen und Heizkörpern. In diesem Fall verweigerte der Wohngebäudeversicherer die Regulierung mit der Argumentation, der Rentner bzw. seine Tochter hätten häufiger, wenn nicht gar täglich überprüfen müssen, ob das Haus nicht auskühlt.
Landgericht Bonn bestätigt mangelnde Sorgfaltspflicht
Die Richter des Landgerichtes Bonn haben diese Einschätzung der Versicherung bestätigt: Gerade bei der niedrigen Einstellung auf Frostwächter, müsse bei einer Frostperiode, im Falle eines Komplettausfalls der Heizung, mit einem besonders schnellen Auskühlen des Gebäudes gerechnet und daher täglich kontrolliert werden (Aktenzeichen: 10 O 203/06).
Mein Tipp:
Prüfen Sie bei Minustemperaturen regelmäßig ihre Heizungsanlage. Leitungswasserschäden sind keine Bagatellen. Kontrollieren Sie zusätzlich ihre bestehende Wohngebäudeversicherung auf Einschluss dieser Schadensart, denn viele Altverträge decken nur das Brandrisiko ab.
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