Berufsunfähigkeit wegen Corona?
Aus meiner Korrespondenz mit Kunden, Interessenten und meinen Kontakten in den sozialen Netzwerken bin ich darüber informiert, dass im Zusammenhang zwischen Corona und der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Wissenslücken bestehen. Zur BU selbst sehen Sie folgenden Clip: https://www.maklerwunsiedel.de/876.
Definition BU
In den aktuellen Bedingungen eines leistungsstarken Tarifs gilt der Versicherungsfall als eingetreten, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Unfall oder Körperverfall, die ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, die letzte berufliche Tätigkeit zu mehr als 50 Prozent auszuüben. Ältere Tarife können u.a. einen längeren Prognosezeitraum oder eine abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit enthalten.
Keine Leistung bei kürzerer Erkrankung
Ist eine Erkrankung nur von kurzer Dauer - beispielsweise 14 Tage - erfolgt keine Leistung, selbst dann nicht, wenn die Krankheit kurzzeitig heftig ausfällt. Dennoch sind in drei Bereichen Ansprüche gegenüber der BU mit Corona-Beteiligung möglich:
1) Corona führt zu Langzeitfolgen
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es kaum Untersuchungen, unter welchem Umständen das Coronavirus zu Langzeitschäden führen kann. Der Pneumologe Kai-Michael Beeh, Verfasser des Bestsellers „Die atemberaubende Welt der Lunge“, berichtet, dass irreversible Schädigungen der Lunge und der Lungenfunktion auftreten können. Eine andere Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) schloss mit dem Resultat, auch andere Organe wie Herz, Gehirn und Blut waren bei einigen Patienten teils schwer geschädigt und führte zum Totalversagen.
Diese Beeinträchtigungen gehen manchmal so weit, dass u.U. der Beruf nur noch geringfügig ausgeübt werden kann oder sogar gänzlich aufgegeben werden muss. Sind die Voraussetzungen erfüllt – siehe Absatz: „Definition BU“, so besteht ein Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer.
2) Berufsverbot
Einige Tarife regeln auch, dass der Versicherungsfall eintritt, falls ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz angeordnet wurde. Dies betrifft Ärzte vieler Fachrichtungen, Zahnärzte oder auch andere medizinische Berufe, bei welchen im Bedingungswerk eine sog. Infektionsklausel vereinbart ist. Damit führt ein behördlich ausgesprochenes Berufsverbot automatisch zu einer Berufsunfähigkeit. In solch einem Fall ist die Versicherung verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das heißt konkret, ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist notwendig.
Leistungen bei Berufsverbot ohne Infektionsklausel
Auch ohne eine vertraglich vereinbarte Infektionsklausel sind Leistungen aus der BU bei Erkrankung denkbar, die ein Berufsverbot bedingen – beispielsweise kann ein HIV infizierter Mediziner berufsunfähig sein. Beim Coronavirus tritt dieser Fall ein, sofern die Erkrankung nicht nur zu einem kurzen, sondern länger andauernden Berufsverbot führt.
3) Versicherungsschutz für besondere Risikogruppen
Juristische Ausführungen weisen darauf hin, wonach eine Berufsunfähigkeit nicht alleine auf einer Erkrankung beruhen muss. Als Voraussetzung reicht, dass eine Krankheit besteht, die infolge zu einer Berufsunfähigkeit führt. In der Literatur diskutiert man dieses Phänomen anhand des eben erwähnten HIV infizierten Arztes, der an und für sich noch arbeiten kann, aber aufgrund vorhandener Ansteckungsgefahr nicht arbeiten soll. Ob in diesem Fall von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen werden kann, ist strittig. Ähnlich gelagert ist auch die Situation von Personen, die zu einer Coroana-Risikogruppe zählen, wie etwa Asthmatiker oder Diabetiker.
Die Hauptauslöser einer BU sind andere
In der Praxis lösen folgende vier Hauptfaktoren rund Zweidrittel aller BU-Fälle aus:
Psyche
Schäden am Bewegungsapparat
Herz-Kreislauf-Probleme
Krebs
Daran ändert auch das seit Monaten die Schlagzeilen bestimmende Thema „Corona“ nichts. Meines Erachtens werden die indirekten Folgen der angeblichen Pandemie die Leistungsfälle aufgrund psychischer Probleme stark ansteigen lassen. Spontan fallen mir Menschen ein, die um ihren Job und ihre finanzielle Zukunft bangen, vereinsamen oder aufgrund von Ausgangssperren unter Reibereien in der Familie leiden.
Medien verschweigen die Wahrheit
Auch in anderen Bereichen wiegen die indirekten Folgen der Coronakrise und des Lockdown weit schwerer als die direkten Folgen des Virus selbst. Ich nenne hier nur den wirtschaftlichen Abschwung und der damit verbundenen hohen Zahl zukünftiger Arbeitsloser. Des weiteren die vielen Toten aufgrund fehlender Behandlung oder Operationen von kranken Menschen und die betagten Personen, die im Alten- oder Pflegeheim verstorben sind an Vereinsamung oder fehlender/minderwertiger Betreuung. Mal ehrlich: Was lesen Sie zu diesen Sachverhalten in den öffentlich-rechtlichen staatstreuen Medien? Einfach drüber nachdenken...