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Fahrraddiebstahl 2019 – 155.000 Räder entwendet

Da viele Bürger derzeit öffentliche Verkehrsmittel meiden oder durch Kurzarbeit mehr Freizeit zur Verfügung haben, sowie die Möglichkeiten durch Reisebeschränkungen begrenzt sind, boomt der Fahrradhandel. Diese Branche zählt zu den wenigen Gewinnern der Coronakrise. Mittlerweile sind auch einige Arbeitgeber auf „diesen Zug aufgesprungen“ und bezuschussen für ihre Mitarbeiter Leasingräder, damit diese unter Wahrung der Abstandsregeln und zudem umweltfreundlich zur Arbeit kommen.

€ 4,31 Millionen Räder verkauft

Nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbands wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 4,31 Millionen Fahrräder und E-Bikes verkauft. Das entspricht einen Zuwachs von gut drei Prozent im Vergleich zu 2018. Dabei fiel der Anteil an teuren E-Bikes überproportional stark aus.

Weniger Fahrräder gestohlen

Die gute Nachricht für Fahrradfans: die Zahl der gestohlenen Räder ging im letzten Jahr zurück. Laut einer aktuellen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben bundesweit 155.000 Fahrräder ungewollt den Eigentümer gewechselt, der Rückgang zum Vorjahr betrug rund 5.000 Stück.

Hohe Dunkelziffer

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist mit 278.000 gestohlenen Zweirädern allerdings eine fast doppelt so hohe Zahl aus. Ursächlich dafür ist, dass nur ein Teil der Räder versichert sind. Einig sind sich die beiden Statistiken darüber, dass neben den Stadtstaaten Münster und Leipzig ganz vorne in der Liste der Fahrraddiebstähle rangieren.

Durchschnittliche Schadenssumme € 720

Die Gesamtschadenssumme, die Versicherungsgesellschaften ausbezahlt haben, lag mit rund € 110 Millionen etwa auf dem gleichen Niveau des Vorjahres. Als Grund dafür gilt, dass die gestohlenen Räder im Durchschnitt teurer waren. Für einen gestohlenen Drahtesel wurden im Mittelwert € 720 bezahlt, in 2018 lag der Betrag bei € 650. Rückblick in das Jahr 2009: die durchschnittliche Leistung betrug damals € 410, der Anstieg in 10 Jahren entspricht 75 Prozent.

Wann leistet die Hausratversicherung?

Fahrräder zählen zum Hausrat. D.h. bei Diebstahl aus einem verschlossenen Abstellraum, Keller oder der Wohnung leistet die bestehende Hausratversicherung für den entstandenen Schaden. Allerdings erfolgen die meisten Diebstähle auf offener Straße – dieses Risiko lässt sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice abdecken. Als Voraussetzung dafür reicht zur Sicherung ein verkehrsübliches Schloss. Laut GDV enthalten 47 Prozent der Verträge eine solche Klausel.

Diebstahl polizeilich melden

Im Schadensfall ersetzt die Versicherungsgesellschaft den Neuwert, damit ein gleichwertiges Rad angeschafft werden kann. Hier ist im Regelfall der Nachweis einer Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei notwendig. Daher ist der Verlust umgehend den Ordnungshütern anzuzeigen.

Deckungssummen prüfen

Als Höchstentschädigungsgrenze ist im Versicherungsvertrag ein bestimmer Prozentsatz (beispielsweise 2 Prozent) des gesamten versicherten Hausrats festgelegt. Gerade Eigentümer hochwertiger Räder und E-Bikes sollten daher überprüfen, ob diese Summe tatsächlich ausreicht. Andernfalls kann die Versicherungssumme erhöht oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

 

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