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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

Ein Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung, die er nur in besonderen Fällen vorenthalten darf. Arbeitsunfähigkeit (AU) im Krankheitsfall ist dafür ein gewichtiger Grund.

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Laut geltendem Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zudem regelt das Sozialrecht auf Basis des fünften Sozialgesetzbuches Ansprüche gegenüber der Krankenkasse und ggf. auch gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Unfallversicherungsträger. Voraussetzung für die Durchsetzung dieser Anrechte ist das korrekte Verhalten des Arbeitnehmers.

Definition AU

Ein Arbeitnehmer gilt dann als arbeitsunfähig, wenn er seiner zuletzt ausgeübten, genau definierten Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Beispiel: Der Mitarbeiter eines Callcenters mit Stimmproblemen wird eher arbeitsunfähig geschrieben, als ein Fließbandarbeiter mit den gleichen Symptomen ohne Kundenkontakt. Hierzulande sind die häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit  Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Unfallverletzungen und Erkrankung der Psyche.

Ärztliches Attest nach drei Tagen

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen krankheitsbedingt dem Arbeitsplatz fern bleiben, ohne seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Allerdings kann diese Regelung durch anderslautende Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden, sodass eine Attestpflicht ab dem ersten Tag der AU besteht. In einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts wurde dies bestätigt (Az. 5 AZR 886/11).

Krankenschein für Arbeitgeber und Krankenkasse

Bei längerer AU ist ein Besuch bei einem Vertragsarzt der Krankenkassen notwendig. Neben entsprechenden Medikamenten und/oder Behandlungsmaßnahmen und einer Diagnose erhält der Patient eine Bestätigung über die AU – den sog. Krankenschein. Das Formular für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung besteht aus zwei Teilen, der eine Abschnitt ist für den Arbeitgeber, der zweite für die Krankenkasse bestimmt. Auf der Bescheinigung ist das Datum der Ersterkrankung sowie die voraussichtliche Dauer der AU vermerkt.

Folgeattest und schnellere Genesung

Besteht eine AU über den angegebenen Zeitraum vom Krankenschein hinaus, wird ein Folgeattest benötigt. Es ist darauf zu achten, dass die Krankschreibung lückenlos erfolgt und auch  Wochenenden sowie Feiertage eingeschlossen sind. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt nur eine Prognose des Arztes dar. Sollte sich der Arbeitnehmer vorzeitig arbeitsfähig fühlen, kann er seine Tätigkeit vor Ablauf der Krankschreibung wieder aufnehmen.

Leistungen aus staatlicher Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Regelfall geht man bei einer AU von einer zeitweisen Beeinträchtigung aus. Bessert sich der Zustand des Arbeitnehmers allerdings nicht, kann eine Berufsunfähigkeit vorliegen. Es ist zu prüfen, ob ihm Leistungen aus der staatlichen Erwerbsminderungsrente oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zustehen – letztere setzt voraus, dass er seinen zum Schluss ausgeübten Beruf zu weniger als 50 Prozent nachkommen kann. Eine volle staatliche Leistung erhält er nur, wenn er täglich weniger als drei Stunden (in egal welchem Beruf) arbeiten kann. Das ist aber ein wesentlich schwieriges Unterfangen.

Sechs Wochen Lohnfortzahlung

Für die Dauer von sechs Wochen hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung in voller Höhe, sofern eine Krankheit ununterbrochen vorliegt. Dies gilt jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Zudem besteht die Möglichkeit durch Tarif- oder Arbeitsverträge andere Regelungen festzulegen.

Bei gleicher Krankheit werden Krankentage addiert

Krankheitstage, die durch dieselbe Krankheit verursacht wurden, werden über das Jahr addiert. Ist also der Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund von Rückenproblemen im April drei Wochen und im Oktober noch einmal fünf Wochen arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber im Oktober nur noch drei Wochen den Lohn fortzahlen. Da der Arbeitgeber im Regelfall allerdings nicht weiß, welche genauen Erkrankungen vorliegen, erhält er in derartigen Fällen eine Mitteilung der zuständigen Krankenkasse.

Krankengeld der Krankenkasse ab dem 43. Tag

Nach sechs Wochen endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Ab dem 43. Tag der AU zahlt die Krankenkasse ein sog. Krankengeld. Diese Leistung beträgt in der Regel nur 70 Prozent vom Bruttogehalt, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden die Bezüge der letzten vier Wochen herangezogen.

Leistung beschränkt auf die Dauer von eineinhalb Jahren

Die Zahlung des Krankengeldes ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren auf maximal eineinhalb Jahre beschränkt. Während des Bezugs besteht weiterhin Sozialversicherungspflicht, auch müssen in dieser Zeit Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet werden.

Private Krankentagegeldversicherung füllt Lücke

Auch im Krankenstand fällt ein großer Teil der Ausgaben weiter an, andererseits  verringert sich das Einkommen jedoch deutlich. Um nicht in existenzielle Nöte zu geraten, ist es sinnvoll diese Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung auszugleichen. Für Infos stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer: 09232-70880 zur Verfügung.

 

 

 

 

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