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Juli 01 2022

Neurentner - immer höhere Steuerbelastung

Die Steuerbelastung der Rentner in Deutschland steigt deutlich, das zeigen aktuelle Daten der Bundesregierung. Davon betroffen sind vor allem mittelhohe Renteneinkommen. So musste beispielsweise ein Neurentner mit einer monatlichen Bruttorente von € 1.500 im Jahr 2021 eine Einkommensteuer von € 454 p. a. an den Fiskus abführen. Wer dagegen vor vier Jahren aus dem Arbeitsleben ausschied, zahlt hingegen nur € 110. Somit hat sich die steuerliche Belastung in dem Zeitraum mehr als vervierfacht!

Gewaltige Steigerung

Hier ein weiteres Rechenexempel: Bei einer monatlichen Bruttorente von € 1.700 betrug die Steuerlast für den Neurentner im letzten Jahr € 807 - zum Vergleich: 2011 führte dieser lediglich
€ 336 ab. Der sogenannte Grundfreibetrag von aktuell € 9.744 im Jahr, ist hier bereits eingerechnet.

Definition Grundfreibetrag

Im Jahr 1996 wurde der Grundfreibetrag eingeführt. Er sollte sicherstellen, dass das zur Bestreitung vom Existenzminimum nötige Einkommen nicht durch Steuerabzüge vermindert wird. Daher hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). Der Grundfreibetrag wird automatisch im Einkommensteuertarif bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.

Zusätzliche Belastung durch Kranken- und Pflegeversicherung

Geringere Renteneinkünfte bedingen eine wesentlich niedrigere Steuerbelastung - so beträgt bei einer Neurente in Höhe von € 1.200 der Abzug lediglich € 27. Zusätzlich müssen allerdings noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die Rente abgeführt werden, sofern der Ruheständler gesetzlich versichert ist.

Übergang zur nachgelagerten Besteuerung

Die immer höhere steuerliche Belastung ist dem sogenannten Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) aus dem Jahr 2005 geschuldet. Grundlage dafür war der Übergang der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2040. Damit werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise als Sonderausgaben steuerfrei gestellt, aber im Gegenzug die Leistungen in der Auszahlungsphase besteuert.

Die Höhe der Versteuerung der Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Bei Eintritt in den Ruhestand bis 2005 galt ein Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit. Dagegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 kontinuierlich pro Jahr.

Pläne der Ampelkoalition

Die Ampelkoalition kündigte eine Reform an, bei der die Rentenbeiträge schneller von der Steuer befreit werden, als dies der bisherige Stufenplan nach dem AltEinkG von 2005 vorsah. Bereits ab  2023 sollen Beiträge, die für die Rente eingezahlt werden, als Sonderausgaben voll von der Steuer absetzbar sein und damit zwei Jahre früher als geplant. Außerdem sieht die Neuerung vor, dass der steuerpflichtige Anteil auf Altersrenten langsamer ansteigt, als ursprünglich vorgesehen.

Wieder ein Reförmchen

Die genannten Pläne der Regierung werden in der Praxis den betroffenen Rentenempfängern nicht helfen. Es ist lediglich ein weiterer wohlgemeinter Versuch, von denen es in den vergangenen Jahrzehnten schon einige gab. Deutschland ist in der europäischen Union das Land mit dem höchsten Renteneintrittsalter und der geringsten prozentualen Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zum Arbeitseinkommen. Desweiteren zehren Inflation und immer höhere Abgaben an der Kaufkraft des Geldes.

Private Altersvorsorge ist Pflicht

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen müssen. Wer sich einmal realistisch die wirtschaftliche Entwicklung des Landes ansieht und das aufgeblasene Parlament, das Unsummen von Geldern verschluckt, kann sicher meinem Gedanken folgen, dass eine private Altersvorsorge unabdingbar ist, um nicht nach dem Ausscheiden aus dem Altersleben am Hungertuch nagen zu müssen.

 

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