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Grundfähigkeitsversicherung – eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Grundfähigkeitsversicherung (GF) sichert bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten ab. Fallen diese für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aus (längere Prognosezeiträume sind möglich), beispielsweise durch Krankheit oder Unfall, greift die vertragliche vereinbarte Rente.

Fähigkeiten-Katalog

Die versicherten Fähigkeiten werden in den Versicherungsbedingungen der Gesellschaften im sog. Fähigkeiten-Katalog aufgelistet. Bei elementaren Fähigkeiten, wie Sprechen, Sehen, Hören, Stehen, Gebrauch einer Hand, Greifen und Halten, Bücken und Knien, sowie Gleichgewicht bieten im Regelfall alle Anbieter Versicherungsschutz. Mittlerweile gehen jedoch immer mehr Gesellschaften dazu über in ihren Verträgen auch konkrete Fähigkeiten,  wie Verlust der Fahrerlaubnis, Schreiben, Bildschirmarbeit, Tastatur/Touchscreen bedienen und Radfahren einzuschließen. Meist zahlt der Versicherer die versicherte Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit – bei welchem Pflegegrad, das variiert von Anbieter zu Anbieter.

Wie sind die Grundfähigkeiten definiert?

Wichtig dabei ist nicht nur welche und wie viele Fähigkeiten versichert sind, sondern auch wie genau der Verlust der einzelnen Grundfähigkeiten definiert ist. In dieser Hinsicht bestehen gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen. So erkennt etwa der eine Versicherer den Verlust der Fähigkeit seine Hände zu gebrauchen erst an, wenn die versicherte Person weder mit der linken noch mit der rechten Hand eine Schere richtig benutzen kann; andere hingegen bezahlen die vereinbarte Rente, wenn der Versicherte mit einer Hand nicht mehr in der Lage ist den Schraubverschluss einer Flasche zu öffnen. Wieder andere prüfen ob es noch gelingt einen Schraubenzieher zu benutzen. Daher ist es enorm wichtig, dass die Definition der versicherten Tätigkeiten möglichst transparent und verbraucherfreundlich gestaltet ist. Je mehr Bedingungen erfüllt sein müssen bevor eine Fähigkeit als verloren gilt, desto schwieriger wird es später bei Einschränkungen auch tatsächlich eine Leistung zu erhalten.

Auf berufliche Fähigkeiten achten

Zwingend erforderlich ist es, dass man vorab prüft, welche Fähigkeiten für den Beruf besonders wichtig sind. Wann greift etwa bei einem körperlich anspruchsvollen Job die Leistung der Versicherung bei einer Erkrankung des Rückens, der Beine, der Hände oder der Arme? Hier machen Zusatzbausteine wie die Fähigkeit der Bildschirmarbeit wenig Sinn, wenn keine Bürotätigkeit vorliegt. Andere Punkte, wie etwa Fahrrad fahren oder öffentliche Verkehrsmittel nutzen erhöhen den Beitrag unnötig, helfen aber nicht wenn eine bestimmte Fähigkeit, die essenziel für die ausgeübte Tätigkeit benötigt wird, verloren gegangen ist. Ein Überblick über den gesamten Markt gestaltet sich für den Laien schwierig, daher empfiehlt es sich einen auf dieses Produkt spezialisierten Makler zu kontaktieren.

Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie bereits Eingangs ausgeführt, stellt die GF allein auf den Verlust bestimmter Fähigkeiten ab. Im Gegensatz dazu definiert die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in den aktuellen AGB`s den Leistungsfall folgendermaßen: „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent zu verrichten.“ Eine BU bietet daher den besseren Schutz, denn sie versichert alle gesundheitlichen Ursachen für den Verlust der Arbeitsfähigkeit. Im Gegensatz zur GF fordert sie nicht, dass spezielle körperliche und psychische Fähigkeiten wegfallen. Allein entscheidend ist die Befähigung einen konkreten Beruf nachzugehen. Umgekehrt gilt aber auch: Beim Verlust einer versicherten Fähigkeit, wie etwa Treppensteigen, zahlt die Versicherung auch dann, wenn man in seinem aktuellen Job noch arbeiten kann.

Die Hürde Versicherungsleistung zu erhalten ist hoch

Die Hürde eine Versicherungsleistung bei der GF zu erhalten ist in vielen Fällen hoch, denn die versicherten Fähigkeiten müssen vollständig verloren sein, damit der Versicherer zahlt. Trotz Berufsunfähigkeit besteht die Gefahr, dass keine Leistungen fließen. Die Fähigkeit Sprache gilt als verloren, wenn kein vollständiges Wort mehr gesprochen werden kann. Probleme bei der Artikulation führen jedoch u.U. dazu, dass jemand einen Beruf mit Kundenkontakt nicht mehr ausüben kann.

Ein weiters Beispiel: Bei einem Handwerker ist nach einem Schlaganfall das Gleichgewicht eingeschränkt und somit kann er nicht mehr auf dem Bau arbeiten. Die GF leistet aber erst, wenn es dem Versicherten nicht möglich ist auf einer dreistufigen Leiter zu stehen. Im besagten Fall darf der Bauarbeiter laut ärztlicher Empfehlung kein Gerüst besteigen, die dreistufige Haushaltsleiter hingegen schon. Obwohl in diesem Fall eine Berufsunfähigkeit besteht, erhält der Handwerker keine Rente.

Psyche nur eingeschränkt abzusichern

Erkrankungen der Psyche sind die häufigsten Ursachen einer Berufsunfähigkeit – siehe folgenden Blogartikel. Die GF versichert jedoch nur gravierende psychische Erkrankungen, etwa Schizophrenie oder schwere Depressionen. Bei geistigen Fähigkeiten wie Konzentration und Gedächtnis ist der Schutz hingegen massiv eingeschränkt. In der Regel tritt der Leistungsfall ein, wenn alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigt werden können, beispielsweise Termine vereinbaren oder Mahlzeiten zubereiten. Die Fähigkeit seinen Beruf ausüben zu können, geht aber schon weit vorher verloren – ein Physiklehrer kann keine komplexen Rechenaufgaben mehr lösen, weil seine Konzentrationsfähigkeit aufgrund eines Schlaganfalls eingeschränkt ist. Er ist somit berufsunfähig, die Rente aus der GF erhält er allerdings nicht, da er seinen Alltag noch meistern kann.

Höhe und Laufzeit

Es ist sinnvoll den Vertrag bis zum gesetzlichen Rentenalter von derzeit 67 Jahren laufen zu lassen, denn damit besteht die Absicherung während des gesamten Erwerbslebens. Die Höhe der Rente ist so zu wählen, dass sie die laufenden Kosten sowie die Sparbeiträge für eine Altersvorsorge abdeckt. Als grobe Faustregel gilt hier: drei Viertel des Nettoeinkommens. Prinzipiell gibt es keine Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Auch hier müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Allerdings ist diese in der Regel weniger streng und auch nicht so umfangreich als bei einer BU. Wer unter gesundheitlichen Problemen leidet, muss allerdings auch bei einer GF mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder den Ausschluss bestimmter Ursachen rechnen.

Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine GF kommt vor allem für Menschen in Frage, für die eine BU zu teuer ist. Für Personen mit einem Bürojob wurden die Prämien bei diesem Produkt in den letzten Jahren gesenkt, während körperlich Tätige vergleichsweise hohe Beiträge zahlen müssen. Für solche Beschäftigte kann die GF eine bezahlbare Alternative darstellen. Da - wie bereits erwähnt - die Gesundheitsprüfung einer GF nicht so umfangreich ist als bei einer BU, besteht durchaus die Möglichkeit einer Absicherung, die wiederum bei einer BU auf Ablehnung stößt. Fazit: die BU ist das bessere Produkt, aber hier gilt lieber eine eingeschränkte Absicherung der Arbeitskraft als gar keine.

 

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