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Wohngebäudeversicherung - Vorsicht vor dem Rauswurf

Wer zu viele Schäden an seine Wohngebäudeversicherung meldet, bekommt vom Versicherer häufig die Kündigung. Es darf aber keinesfalls mit dem Aufhebungsschreiben der Gesellschaft in der Tasche nach einer neuen Police gesucht werden.

Leitungswasser, Brand, Sturm, Hagel - entstehen durch derartige Ereignisse Schäden an einer Immobilie, springt die Wohngebäudepolice ein. Im vergangenen Jahr regulierten Versicherungsgesellschaften hierzulande nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als 2,1 Mio. gemeldeter Schadensfälle mit einem Volumen von € 5,2 Mrd.

Wohngebäudeversicherung ein Muss

Die Wohngebäudeversicherung ist ein absolutes "Muss" für Immobilienbesitzer. Zerstört beispielsweise der Sturm das Dach eines Gebäudes oder ein Brand bricht aus, so entstehen rasch Schäden in immenser Höhe, die der durchschnittliche Hauseigentümer selbst kaum mehr tragen kann. Umso fataler wenn dann die Versicherungsgesellschaft den Vertrag kündigt. Das geschieht oftmals schneller als gedacht. Viele Anbieter haben in den letzten Jahren ihre Bestände bereinigt, wie es im Branchenjargon heißt. Das bedeutet im Klartext für den Kunden, dass viele gemeldete Schadensfälle einen Rauswurf nach sich ziehen.

Keine Faustregel

Zwischenzeitlich hat sich die Lage etwas beruhigt. "Aber das Risiko, gekündigt zu werden, ist immer da", so Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine feste Faustregel, ab welcher Anzahl gemeldeter Schäden die Kündigung droht, besteht nicht. Es ist immer vertragsabhängig, auch die Art der Schadensmeldungen spielt eine Rolle, führt Weidenbach weiter aus. Meldet etwa ein Hausbesitzer binnen kurzer Zeit zwei, drei oder noch mehr Schäden durch Leitungswasser, dann gehen viele Versicherer davon aus, dass die Wasserleitungen im Haus marode sind und weitere Lecke drohen. Eine Kündigung des Vertrages ist die Folge.

Gespräch suchen

Laufen Hausbesitzer Gefahr ihre Gebäudeversicherung zu verlieren, sollten sie vorrangig das Gespräch mit ihrem Versicherer suchen, rät die Verbraucherschützerin. "Man kann etwa fragen, ob er den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung weiterführen würde", rät Elke Weidenbach. Unter Umständen sieht der Versicherer auch dann von einer Kündigung ab, wenn man eine höhere Prämie vereinbart.

Selbstkündigung nicht immer möglich

Lässt sich allerdings der Versicherer nicht umstimmen, so sollten Kunden versuchen den Vertrag selbst zu beenden. Denn wer gekündigt wurde, hat es schwer einen neuen Versicherer zu finden. "Eine Kündigung ist für andere Versicherer ein Zeichen dafür, dass über den alten Vertag viele Schäden abgerechnet wurden", sagt Weidenbach.

Aber nicht alle Immobilienbesitzer haben die Möglichkeit ihre Gebäudeversicherung selbst zu kündigen. Wurde beispielsweise eine Hypothek auf das Objekt aufgenommen und steht die Bank als Gläubiger mit im Grundbuch, so muss diese der Kündigung zustimmen - das tut sie jedoch in der Regel nicht, sagt die Expertin. Ein Ausweg kann daher sein, den bisherigen Versicherer zu überzeugen den Vertrag zumindest ein weiteres Jahr laufen zu lassen, ggf. mit einer Selbstbeteiligung und einer höheren Prämie. Anschließend können sich dann Betroffene ungekündigt einen neuen Anbieter suchen und mit dessen Deckungszusage die Kündigungserlaubnis von der Bank für den bestehenden Vertrag holen.

Schwierige Einzelfälle

Im Einzelfall kann es aber auch so ablaufen, dass Hausbesitzer mit einer Kündigung im Gepäck überhaupt keine neue Gebäudeversicherung mehr erhalten, warnt die Verbraucherschützerin. Oft kommt das allerdings nicht vor - in der Regel findet sich meist ein neuer Versicherer. Es ist aber durchaus möglich, dass ein neuer Vertrag deutlich teurer ist als der alte. Oder dass einzelne Bausteine ausgeschlossen werden und das Haus beispielsweise zwar gegen Feuer und Hagel, nicht aber gegen Leitungswasserschäden versichert ist. Bei der Suche nach einem neuen Anbieter helfen hier Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox nicht weiter – siehe folgender Blogartikel. Das ist das Fachgebiet spezialisierter Versicherungsmakler.

Einschluss Elementarschäden

Beim Neuabschluss einer Wohngebäudeversicherung gehören Elementarschäden dazu. "Eine reine Gebäudeversicherung genügt heute nicht mehr, äußert Weidenbach. Denn sie greift nicht bei Schäden durch Überschwemmung und Starkregen. Überschwemmung sind Naturereignisse, die durch den Klimawandel auch mitten in Europa immer häufiger zu beobachten sind.

Kleinere Schäden selbst tragen

Im Bereich Sachversicherungen, die ebenfalls die Produkte Rechtschutz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen umfassen, drohen Versicherer schnell mit einer Kündigung bei Schadenshäufigkeit. Daher empfehle ich Kleinschäden selbst zu tragen, bzw. speziell in der Wohngebäudeversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, die zudem die Prämie reduziert. Sie haben Fragen zu diesem Thema - dann rufen Sie mich unter der Nummer: 09232-70880 einfach an.

 

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