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Weihnachtsmarkt Magdeburg - wer entschädigt die Opfer?

Mit einem gemieteten BMW-SUV raste der polizeilich bekannte Taleb A., der bereits seit 2013 kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland besitzt, am 20.12.2024 in die Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarktes - 6 Menschen werden getötet, nahezu 300 verletzt, z. T. schwerst. Unvorstellbares Leid für Angehörige und Hinterbliebene. Die Liste von Anschlägen durch Migranten auf deutsche Bürger wird immer länger: Solingen, Mannheim, Würzburg usw. Die Äußerungen der Politiker nach einem derartigen Attentat sind immer die selben und so entsteht der Eindruck, dass bei deren Reden lediglich Ort und Datum ausgetauscht werden. Diese schreckliche Tat wird in den Mainstreammedien mittlerweile nicht mehr thematisiert. Interessant ist auch zu klären, wer daran Schuld trägt, dass diese Person sich noch in Deutschland befunden hat. Dies soll in diesem Artikel nicht behandelt werden, sondern die Frage, wer die Opfer entschädigt.

Kfz-Versicherung

Für die Opfer und Hinterbliebenen wird lt. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kfz-Versicherung des Halters leisten müssen. Dazu eine Sprecherin des GDV: "Hat der vorsätzliche Täter das Auto mit Wissen des Halters benutzt, haftet der Halter des Fahrzeuges aus der Betriebsgefahr des Autos."

Eingeschränkte Versicherungssummen

Die reine Gefährdungshaftung aus Betriebsgefahr führt allerdings zu stark reduzierten Versicherungssummen. So haftet der Halter für die Verletzung oder Tötung eines oder mehrerer Menschen durch dasselbe Ereignis nur bis zu einem Betrag von insgesamt € fünf Millionen, für alle Sachbeschädigungen stehen € eine Millionen zur Verfügung. Die betroffenen Opfer haben Anspruch auf Schmerzensgeld, Unterhaltszahlungen und Rentenleistungen.

Staatlicher Terror-Fonds springt eventuell ein

Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits den Hilfsfonds "Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten", der aus Haushaltsmitteln besteht, eingerichtet. Er greift, sofern die Versicherungssummen für die Entschädigung der Opfer und ihrer Hinterbliebenen nicht ausreichen. Seit dem Jahr 2022 werden daraus Leistungen zur Verfügung gestellt. Geschädigte müssen einen Antrag beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen - Schadenersatzansprüche gelten nur für Personenschäden, einen Rechtsanspruch dafür gibt es allerdings nicht. Die Leistungen privater Versicherer sind primär.

Zudem übernimmt der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland die Betreuung für die Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Vermittelt werden psychosoziale und praktische Hilfen für Hinterbliebene, Verletzte und deren Angehörige sowie für Personen, die die Tat miterlebt haben. (Hotline Inland 0800-0009545; Hotline Ausland 0049 30 185 80 8050).

Private Lebens- und Unfallversicherung leisten

Lebens- und Unfallversicherungen leisten grundsätzlich unabhängig von der Ursache des Versicherungsfalls, dies gilt auch für Terrorakte. Laut GDV gilt die sog. Kriegsklausel bei solchen Anschlägen nicht.

 

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