Juni 15 2016

Pflegeversicherung – sinnvoll für jeden

In früheren Zeiten wurden die Alten von ihren Kindern - meist Töchtern oder Schwiegertöchtern - gepflegt. Teilweise regelten auch Personen, die selbst keine eigenen Kinder hatten, die Versorgung durch eine Adoption. Im Gegensatz zu heute dauerte die Pflegezeit nur wenige Monate. Außerdem gab es in vielen Kommunen Gemeindeschwestern, die der Familie zur Seite standen. Aber durch die demografische Entwicklung hat sich ein Wandel vollzogen der eine Pflege durch nahe Angehörige kaum noch möglich macht. So ist im 21. Jahrhundert die Wahrscheinlichkeit auf Hilfe anderer angewiesen zu sein wesentlich höher, als früh zu sterben. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als 2,5 Millionen Bürger, die auf Fürsorge angewiesen sind. Laut Prognosen soll sich diese Zahl bis zum Jahre 2050 verdoppeln. Die Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aktuell schon nicht aus, um entstehende Kosten auch nur annähernd zu decken. Wie soll das bei dieser Entwicklung in Zukunft werden? Ohne ausreichendem Kapital oder einen passenden Versicherungsschutz, ist im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit, ein Leben in Würde und ohne Belastung der eigenen Familie kaum möglich.

Was bedeutet Pflegebedürftigkeit für den einzelnen?

- Für Frauen

Häufig versorgen Frauen ihre Männer auch im hohen Alter, wenn diese nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag alleine zu meistern. Da Frauen, statistisch gesehen, eine höhere Lebenserwartung haben und meist jünger als ihre Ehepartner sind, verbringen sie mit großer Wahrscheinlichkeit die letzten Lebensjahre alleine. Meist müssen sie mit einer geringen Rente auskommen, da ihr Verdienst im Durchschnitt niedriger war als bei Männern. Zusätzlich bestehen in der Erwerbshistorie oftmals berufliche Fehlzeiten, beispielsweise durch Geburt und Erziehung der Kinder. Aber bekanntermaßen ist eine ausreichende Liquidität die Basis von einer gewissen Lebensqualität, vor allem dann, wenn man auf Hilfe Dritter angewiesen ist.

- Für den Pflegebedürftigen selbst

Dreht sich eine Unterhaltung zwischen Eltern und Kindern hauptsächlich um Geld, drückt das gewaltig auf die Stimmung. Dramatisch entwickelt sich die Lage, wenn das Barvermögen bereits aufgebraucht ist und das Elternhaus verkauft werden muss, um die Kosten für ein Pflegeheim aufbringen zu können. Die psychische Belastung steigt in dieser Situation für den Pflegebedürftigen enorm, solange er „Herr seiner Sinne ist“. Verständlich ist dabei, dass er sich die Frage stellt, was er in seinem Leben falsch gemacht hat und wie er jetzt sparen kann, etwa an Zahnpasta oder Seife?

- Für Familien mit mehreren Kindern

Bei Familien mit mehreren Kindern gilt im Falle des Elternunterhaltes – zahlen muss, wer gut verdient oder sparsam ist. Gewinner ist also derjenige, der munter konsumiert. Ein Streit ist somit vorprogrammiert. Zwar kann der Zahlende durch die sog. gesamtschuldnerische Haftung seine Geschwister nachträglich zur Kasse bitten, aber häufig ist kein Erbe mehr zu erwarten, da die Kosten für Pflege dieses aufgebraucht haben. Nebenbei ist noch erwähnenswert, dass Eltern meist derartige Streitigkeiten mitbekommen.

- Für Patchworkfamilien

Der neue Partner zahlt, sobald das Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht ist. Das ist auf den ersten Blick nicht ungewöhnlich, denn dafür zeichnet sich eine Ehegemeinschaft aus. Sind Kinder aus der vorherigen Beziehung vorhanden, bedeutet das, dass der Großteil des Kapitals vom Vater oder der Mutter an den neuen Partner fließt. Außerdem steigt mit jedem Monat die Wahrscheinlichkeit für den eigenen Elternteil zur Kasse gebeten zu werden.

- Für vermögende Kinderlose

Viele Vermögende ohne Kinder sind der Meinung, keine Vorsorge für den Pflegefall treffen zu müssen. Falsch – denn sie sind später in der Regel auf die Betreuung durch mehr oder minder Fremde angewiesen. Diese Personen treffen dann leichter finanzielle Entscheidungen für den zu Betreuenden, wenn genügend Liquidität vorhanden ist. Sie stehen nur vor der Wahl, welcher Vermögensteil zur Deckung der Kosten herangezogen werden soll; erfahrungsgemäß kritisch gestaltet sich die Lage, wenn Immobilienvermögen veräußert werden soll. Einige dieser Gruppen versuchen mit einer Stiftung Vermögen ohne Abzug der Erbschaft- und Schenkungssteuer zu erhalten, um ein positives Zeichen für die Zukunft zu hinterlassen. Am einfachsten ist das möglich, wenn eine private Pflegeversicherung besteht.

 

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