google bewertungen
blockHeaderEditIcon
Juli 01 2016

Versicherungsschutz bei Einbruch

Die Wohnung ist verwüstet, alle Schränke durchwühlt, der neue Flachbildfernseher weg, ebenso die teure Kamera und der Goldschmuck. Mit einem Einbruch konfrontiert zu werden, ist eine schlimme Vorstellung, wird aber leider immer öfter zur Realität. Neben dem Verlust von Wertgegenständen und persönlichen Dingen, fehlt Betroffenen nach einem Einbruch häufig das Gefühl der Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Laut aktueller Kriminalstatistik der Polizei stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche im letzten Jahr um 10 Prozent auf 167.000. Welche Gegenstände am häufigsten gestohlen werden zeigt der Einbruch-Report 2016.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über den möglichen Versicherungsschutz, der zumindest den monetären Verlust ausgleicht:

Welche Versicherung leistet bei Schäden durch Einbruch?

Mancher Immobilienbesitzer ist davon überzeugt, mit einer Wohngebäudeversicherung auch seine persönlichen Sachen gegen Diebstahl abgesichert zu haben – ein Irrglaube. Diese Art von Police deckt lediglich Schäden am Objekt selbst ab, nicht aber am beweglichen Inventar. Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) erklärt hierzu: „Wer keine Hausratversicherung hat, bleibt nach einem Einbruch auf den Kosten sitzen“. Hier werden nicht nur die Wiederbeschaffungskosten gestohlener Gegenstände zum Neuwert erstattet, sondern auch Reparaturkosten aufgebrochener Türen und Fenster, sowie Vandalismusschäden. „Der Kunde muss allerdings nachweisen können, dass er die gestohlenen Sachen auch besessen hat“, so Boss. Es empfiehlt sich daher, bei teuren Objekten Kaufbelege sorgfältig aufzubewahren, sowie den Hausrat mittels Foto- oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Diese Aufzeichnungen sollten außerhalb der Wohnung – beispielsweise in einem Bankschließfach oder bei Freunden – untergebracht werden.

Unterversicherungsverzicht beachten

Die Versicherungssumme sollte regelmäßig überprüft werden, denn durch hinzugekaufte Güter kann sich der eigene Hausstand im Laufe der Jahre stark verändern. Ist also im Schadensfall der Wert des Hausrates höher als im Versicherungsvertrag angegebenen, so kann der Anbieter auf die sogenannte Unterversicherungsklausel verweisen und die Leistung entsprechend kürzen. Beispiel: der Wert des Hausrates beträgt € 100.000, die Versicherungssumme liegt bei € 50.000, im Falle eines Schadens ersetzt die Gesellschaft hier nur 50 Prozent. In Policen mit aktuellem Bedingungswerk gibt es meist einen Unterversicherungsverzicht, d.h. hier wird ohne Abzüge geleistet, wenn eine Mindestversicherungssumme von € 650 pro Quadratmeter vereinbart ist. Überprüfen Sie daher im eigenen Interesse bestehende Verträge.

Grobe Fahrlässigkeit

Muss die Versicherung den Schaden regulieren, wenn der Dieb durch das offene Fenster oder eine unverschlossene Tür in die Wohnung eindringt? „Nein“, sagt Verbraucherschützerin Boss – dies gilt nicht als Einbruchdiebstahl. Wird dagegen ein gekipptes Fenster mit Gewalt aufgehebelt, handelt es sich um Einbruch. „Der Versicherer kann dem Kunden dann aber die Auszahlung kürzen, weil er grob fahrlässig gehandelt hat“. Es empfiehlt sich daher auf Verträge zurückzugreifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Denn hier wird der Schaden in voller Höhe beglichen, auch wenn vergessen wurde, das gekippte Fenster zu schließen.

Leistung bei Trickdiebstahl

In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen sich Kriminelle beispielsweise als Mitarbeiter der Stadtwerke oder als Handwerker ausgeben und sich so Zutritt in eine Wohnung verschaffen. Der Tathergang läuft dabei häufig nach dem gleichen Muster ab. Während einer der Täter den Bewohner ablenkt, durchsucht der andere die Räume nach Wertsachen. Da die Trickdiebe nicht gewaltsam eingedrungen sind, sondern ihnen durch den Mieter/Eigentümer freiwillig die Tür geöffnet wurde, bleibt der Kunde normalerweise auf dem entstandenen Schaden sitzen. Es gibt aber mittlerweile Gesellschaften, die den Tatbestand des Trickdiebstahls abdecken.

Diebstahl außerhalb der Wohnung

Bei gewaltsamen Raub eines Smartphones oder Geldbeutels, leistet die Versicherung. Allerdings liegt das Limit dabei meist bei 10 % der Versicherungssumme, sowie bei Bargeld bei € 1.000. Einfacher Diebstahl – ein Gegenstand wird beispielsweise aus der Tasche gezogen – ist nicht versichert. Hier muss zwingend Gewalt angewendet oder zumindest angedroht werden, damit es als versicherungspflichtiger Raub anerkannt wird. Außerdem muss nachfolgend eine sofortige Anzeige bei der Polizei erfolgen, um den Vorfall dem Versicherer gegenüber belegen zu können.

Leistung im Urlaub  

Im Urlaub gelten die gleichen Bedingungen wie daheim. Werden Wertsachen aus dem Hotelzimmer gestohlen, leistet die Versicherungsgesellschaft nur wenn Einbruchsspuren vorhanden sind. Ein Raub außerhalb der Unterkunft ist ebenfalls versichert, einfacher Diebstahl ist ausgeschlossen.

Diebstahl aus dem Kfz

Werden Wertgegenstände aus dem eigenen Pkw entwendet, besteht oftmals nur Versicherungsschutz über die sog. Außenversicherung. Der Kunde kann hier die Erstattung in voller Höhe nur dann erwarten, wenn das Auto verschlossen in einem umfriedeten Grundstück o.ä. steht. Bei abgestelltem Kfz am Straßenrand, kann die Gesellschaft die Leistung kürzen oder auf einen Maximalbetrag deckeln. Bianca Boss hierzu: „In einigen Versicherungsbedingungen sind Diebstähle dann trotzdem abgedeckt, allerdings nur bis zu einer Höhe von 500 Euro“.

Sind Prämiensteigerungen in Aussicht?

Die stetig steigende Zahl der Diebstähle erhöht die Ausgaben der Versicherungsgesellschaften. In Verträgen sind neben Einbruch auch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie gegen einen Aufpreis, auch Elementargefahren versichert. Verbraucherschützerin Boss: „Sollten jedoch bei den anderen versicherten Gefahren auch mehr Schäden auftreten, dann kann das insgesamt zu einer Betragssteigerung führen“.

 

Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?

Einfach auf den Gutschein

klicken & aktivieren!

 Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten

als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.

Kommentar 0
Wetter in Wunsiedel
blockHeaderEditIcon

script-naturgefahren-check
blockHeaderEditIcon
telefon
blockHeaderEditIcon

Rufen Sie einfach an und klären Sie Ihre Fragen mit dem Experten Stefan Vetter:

Telefon: 09232-70880

video-makler-spart-geld
blockHeaderEditIcon
Link popup- ARD Reportage Berufsunfähigkeit
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

e-book-cover-vers
blockHeaderEditIcon

Neu

E-Book Download als PDF

Versicherungs Ratgeber von Stefan Vetter Wunsiedel

Stefan Vetter lüftet das Versicherungs Geheimnis

link - tarifrechner-reiseversicherung
blockHeaderEditIcon
link - ladylike-krebs-schutzbrief
blockHeaderEditIcon
link - geldanlagerechner
blockHeaderEditIcon
link - gratis schulung BILD
blockHeaderEditIcon

 >> Jetzt klicken und anmelden

Gratis Schulung Geldanlage

e-book-cover-geld
blockHeaderEditIcon

NEU - E-Book von Stefan Vetter

Tipps für Ihre Geldanlage von Stefan Vetter

Erfolgreiche Tipps für Ihre Geldanlage

anzeige-google-adsense-300x600
blockHeaderEditIcon
fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*