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Aug 29 2016

Schäden durch Umzugshelfer

Steht ein Umzug an, sind Bekannte gern gesehene Helfer. Wird jedoch bei einem solchen Freundschaftsdienst ein wertvoller Gegenstand beschädigt oder komplett zerstört, stellt sich die Frage nach der Haftung. Wer kommt nun für den entstandenen Schaden auf?

Gericht stellt Umzugshelfer von der Haftung frei

Ein Flachbildfernseher wurde beim Umzug beschädigt – ist das ein sogenannter  Gefälligkeitsschaden? Laut diversen Gerichtsurteilen kann eine Person, die einen unentgeltlichen Hilfsdienst erbringt, bei einem Schaden nicht haftbar gemacht werden. In der Rechtsprechung geht man davon aus, dass der Geschädigte bei einem derartigen Vorfall den Helfer nicht in die Haftung nimmt und auf mögliche Schadensersatzansprüche verzichtet.

Privathaftpflichtversicherung deckt Schadensfall

Wie wichtig der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist, darüber habe ich in meinen Blogartikeln bereits mehrfach hingewiesen. So können Schäden, die bei einem Umzug entstehen, langjährige Freundschaften gefährden. Prüfen Sie bei einem bestehenden Vertrag, ob Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen sind. Die Leistungen der Versicherer sind je nach Gesellschaft und Tarif unterschiedlich geregelt – einige leisten erst ab einer bestimmten Schadenshöhe, andere verweisen auf eine Selbstbeteiligung in ihrem Vertrag. Details dazu finden sie im Bedingungswerk des Vertrages.  

Erstattung zum Zeitwert

Die Privathaftpflichtversicherung erstattet im Regelfall nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstandes. Lediglich bei einigen leistungsstarken neuen Tarifen besteht eine sogenannte Neuwertregelung, d.h. bis zu einem bestimmten Alter und Anschaffungspreis kann hier auch der Neuwert ersetzt werden. Bei der Zeitwertregelung wird das Kaufdatum zugrunde gelegt und der Zustand des Objekts entsprechend berücksichtigt. Insofern fällt der Schadensersatz in manchen Fällen eher gering aus.

 

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