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Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie wichtig es ist die eigene Arbeitskraft optimalerweise in Form einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, darauf habe ich bereits mehrmals in meinen Blogartikeln hingewiesen. Häufig wird der Versicherungsvermittler jedoch mit dem Einwand konfrontiert, die Versicherungsgesellschaften würden im Schadensfall versuchen sich der Zahlungspflicht zu entziehen. Die Anerkennungsverfahren sollen sich angeblich über Jahre hinziehen,  um eine Leistungserbringung zu verzögern oder gänzlich zu verhindern.

Dreiviertel aller Leistungsfälle anerkannt

Eine Studie der Ratingagentur Franke & Bornberg stellte fest, dass drei von vier Anträgen auf Leistung wegen Berufsunfähigkeit stattgegeben und dementsprechend Leistungen erbracht werden. Die Quote der Lebensversicherer liegt damit wesentlich höher, als die der gesetzlichen Rentenversicherung, hierbei wurden nur die Hälfte aller beantragten Fälle genehmigt.

Leistungsauslöser der staatlichen Erwerbsminderungsrente wesentlich strenger

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Regelfall, wenn die versicherte Person ihren Beruf zu weniger als 50 Prozent ausüben kann; einige wenige Tarife sehen andere Prozentsätze vor. In den aktuellen Bedingungswerken beträgt der Prognosezeitraum sechs Monate, d.h. wer länger als ein halbes Jahr außer Gefecht ist, hat Anspruch auf die vereinbarte Summe. Außerdem darf die Gesellschaft nicht "abstrakt" auf einen anderen Beruf verweisen, den der Versicherte auf Grund seiner Erfahrung und Ausbildung ausüben könnte. Die Kriterien für die staatliche Erwerbsminderungsrente sind für nach 1961 geborene Arbeitnehmer wesentlich strenger. Eine Rente in vollen Umfang erhält nur diejenige Person, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – egal in welchem Beruf. Verliert beispielsweise der Dachdecker ein Bein, so kann er prinzipiell einen Job als Kassierer annehmen und erhält somit keine Leistung.

Jahrelange Verschleppung von Leistungen geschieht nicht

Auch den Vorwurf der jahrelangen Verschleppung von Leistungen, welche in den Medien des öfteren thematisiert wird, entkräftet die Recherche der Ratingagentur. Durchschnittlich benötigen Versicherer 168 Tage um festzustellen, ob eine Leistungspflicht vorliegt; 2013 lag dieser Wert bei 171 Tagen. In den meisten Tarifen erfolgt im Anschluss daran die Zahlung der Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Gründe für eine Ablehnung

Leistungsablehnungen resultieren zu über einem Drittel daraus, dass Kunden auf die Schreiben der Gesellschaft nicht reagieren bzw. fehlende Unterlagen nicht nachreichen. Weitere – rund 30 Prozent – werden abgelehnt, da der vereinbarte BU-Grad (siehe dritten Absatz) nicht erreicht ist, so Franke & Bomberg. Jede zwölfte Ablehnung ist auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen, jede dreizehnte auf Betrug. Als Empfehlung gilt: Füllen Sie ihren Antrag auf Berufsunfähigkeit wahrheitsgemäß aus. Leiden Sie unter gesundheitlichen Problemen, so stellen Sie eine Risikovoranfrage bei verschiedenen Gesellschaften um zu klären, ob und zu welchen Bedingungen ein Vertrag angenommen wird. Ein unabhängiger Versicherungsmakler bietet dabei Hilfe. Sollte ihr Antrag nicht angenommen werden, ist zu prüfen ob Alternativprodukte möglich und auch sinnvoll sind.

 

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