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Kleinanlegerschutzgesetz

Wie schützt man einen Kapitalanleger am wirksamsten? Skandale wie beispielsweise Infinus, Prokon oder S&K sind in aller Munde. Darüber wird aktuell im Parlament debattiert – denn momentan steht das Kleinanlegerschutzgesetz im Raum. Auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums steht zu lesen: "Die Bundesregierung erhöht den Schutz von Anlegern. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz können Anleger dank neuer Transparenzregeln und verbesserter Information künftig die Risiken von Vermögensanlagen besser einschätzen. Daneben erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsbefugnisse und als weiteres Aufsichtsziel den kollektiven Verbraucherschutz."

Die Praxis zeigt aber, dass nicht alles geregelt und reguliert werden kann. Anlageformen sind niemals automatisch schlecht, sondern erst hinsichtlich unsachgemäßer Vorgehensweisen und gesetzeswidriger Machenschaften.

Ziel absolute Überwachung?

Als Lösung soll das BaFin als sogenannter „Kapitalmarktwächter“ dienen. Aber wollen wir wirklich eine absolute Überwachung? Bereits im Jahre 2008 nach der Bankenkrise wurde es laut und alle schrien nach Kontrolle. Mittlerweile stellen sich uns die Fragen: Was ist seither passiert? Und hat sich die Arbeitsweise der Banken tatsächlich verändert? Beide Fragen müssen negativ beantwortet werden.
Machen Kontrolleure de facto alles richtig? – wer kontrolliert deren Konzept und Vorgehen? Wer schult sie? und welches Fachwissen müssen sie real nachweisen? In der Theorie klingt Kontrolle gut, leider scheitert sie häufig in der Praxis.

Gier frisst Hirn

Es gab sicherlich gute Beweggründe dafür, die Aufsicht in der Vergangenheit von der wirtschaftlichen Kontrolle zu befreien und sie nur mit einer formalen Prüfung von Produkten zu beauftragen. Vereinfacht ausgedrückt: Die Analyse der Chance-Risiko-Verhältnisse einzelner Geldanlagen ist auch eine Frage der Perspektive. Was will man gegen das  psychische Phänomen „der Gier“ unternehmen, wenn Bürger übertrieben hohen Renditeversprechen Glauben schenken, getreu nach dem Motto: „Gier frisst Hirn“? Aber dessen ungeachtet legen immer noch Millionen deutscher Sparer Geld zu Renditen unterhalb der Inflationsrate an. Gehört so etwas nicht ebenfalls bestraft?

Weshalb werden Staatsbürger in puncto Kapitalanlagen mit „Samthandschuhen“ angefasst, wenngleich sie sich selbst schwer kalkulierbaren Risiken aussetzen? – beispielsweise beim Motorradfahren, Bungee Jumping, Hauskauf, Heirat etc.

Ein guter Ansatz ist mehr Aufklärungsarbeit zur Thematik Vermögensanlage zu leisten, sowie in die Erwachsenenbildung zu investieren. Darüber hinaus sollte man Anleger auf die Problematik menschlicher „Habsucht“ sensibilisieren, damit sie letztendlich vor sich selbst besser geschützt werden können.

Das Kleinanlagerschutzgesetz – ist das der richtige Schritt einen mündigen Bürger zu schaffen?

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