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Juli 30 2014

Rechtsschutzversicherung

Die Zahl der Streitfälle steigt ständig und schnell kann man in einen Streitfall mit immensen Kosten verwickelt sein. Das liegt zum Teil daran, dass sich heute der Freundeskreis vieler Bundesbürger auf soziale Medien beschränkt und persönliche Kontakte in Ihrer ursprünglichen Form, wie Sportverein oder Feuerwehr, in den Hintergrund treten. Somit wird weniger miteinander gesprochen. Zum anderen gibt es immer mehr Rechtsanwälte, die Geld verdienen wollen und müssen, deshalb werden Auseinandersetzungen häufig vor Gericht ausgetragen. Ein Streitwert von € 10.000 verursacht bereits in erster und zweiter Instanz Kosten von über € 9.700!

Welche Bereiche sind versicherbar?

Über eine Rechtsschutzversicherung können die Bereiche Privat, Beruf und Haus/Grundstück - hierzu zählen auch Mietstreitigkeiten - abgedeckt werden. Weiterhin „großer Fußgängerrechtsschutz“, d.h. es besteht Deckung für jegliche Form der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Auch der Vermieter kann sich gegen Streitigkeiten mit dem Mieter absichern.

Freie Anwaltswahl

Übernommen werden Leistungen für den Anwalt bei freier Anwaltswahl, Sachverständigenkosten, Gerichtskosten inklusive Zeugenauslagen, Verfahrenskosten vor Verwaltungsgerichten, sowie Kosten der Zwangsvollstreckung und Strafkautionsdarlehen.

Die aktuellen Tarifen beinhalten eine kostenlose Anwalts-Hotline. Dort erhalten Sie umgehend eine grundsätzliche Einschätzung Ihres juristischen Problems. Im privaten Bereich sollte eine Mediation eingeschlossen sein. Es handelt sich dabei um eine außergerichtliche Konfliktlösung, welche zu einem schnelleren Ergebnis führt und weniger kostet als ein Gerichtsverfahren.

Ab wann wird geleistet?

Versichert sind nur Ereignisse, die während der Vertragsdauer auftreten. Wichtig ist hierbei der sog. „Zeitpunkt des Gefahrenübertrittes“. Wenn Sie im Jahr 2012 ein Auto kaufen und 2014 Probleme damit haben, haftet eine in diesem Jahr abgeschlossene Versicherung nicht, sondern der Vorvertrag. Im Regelfall übernimmt der Versicherer noch fünf Jahre nach Kündigung des Vertrages die Gewährleistung.

Lassen Sie sich vor Beginn eines Rechtsstreites von Ihrer Versicherung eine Deckungszusage geben. Bedenken Sie, dass sich Gesellschaften von „Prozesshanseln“ trennen, die überdurchschnittlich viele Schadensfälle produzieren.

Interessenkonflikt vermeiden

Ich empfehle den Privatrechtsschutz nur bei einer Gesellschaft abzuschließen, bei der Sie keine anderen Versicherungsverträge laufen haben. Stellen Sie sich vor, Sie haben Probleme mit einer Schadensregulierung Ihres Versicherers und klagen gegen diesen, der Rechtsschutzversicherer ist jedoch der gleiche. Sportlich gesehen steht es dann zwei zu eins. Diesen Interessenkonflikt gilt es von vornherein zu vermeiden.

Eine Selbstbeteiligung ist, wie bei der Wohngebäudeversicherung, sinnvoll.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.maklerwunsiedel.de

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