header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Euro Rettung kann Deutschland € 95 Milliarden kosten

Bis Ende des Jahres will die Europäische Zentralbank (EZB) mit den nationalen Zentralbanken der EU-Länder Anleihen in Höhe von € 2,3 Billionen aufkaufen. Über dieses Programm, auch Quantitative Easing (QE) genannt, habe ich bereits berichtet. Die Geldschwemme wird allerdings von vielen Experten kritisch bewertet und aktuell laufen bereits mehrere Klagen gegen das Anleihekaufprogramm. Kürzlich verschickte das Bundesverfassungsgericht einen Katalog von 43 Fragen an die EZB.

EZB klärt auf

Die Aufteilung der Risiken unter den einzelnen Staaten ist vielen Bürgern nicht bekannt. So kauft die EZB selbst lediglich zehn Prozent der Staatsanleihen; den Großteil übernehmen in ihrem Auftrag die Notenbanken der einzelnen EU-Länder – in Deutschland etwa die Deutsche Bundesbank. Damit teilen sich die Staaten das Risiko, das die Transaktionen der EZB herbeiführen. Selbiges gilt für Papiere von internationalen Organisationen und Entwicklungsbanken im Euro-Raum – egal ob diese durch die EZB oder einer nationalen Zentralbank erworben werden. Das Statement der EZB lautet dazu: Das führe zu einer „Risikoteilung unter den nationalen Zentralbanken für 20 Prozent des Gesamtvolumens“ der Anleihekäufe aus dem öffentlichen Sektor. 20 Prozent klingt erst einmal gar nicht so dramatisch. Doch dieser Anteil steht für Papiere im Wert von € 380 Milliarden! Dabei ist der größte Anteilseigner, wie sollte es auch anders sein, Deutschland. Unser Staat hält über die Bundesbank einen Anteil von 25 Prozent; somit beträgt die Haftung € 95 Milliarden. Es ist natürlich sehr unwahrscheinlich, dass all diese Papiere zeitgleich ihren Wert verlieren, dennoch zeigt diese gewaltige Summe welche Risiken durch die lockere Geldpolitik eingegangen werden.

Mitgliedstaaten haften alleine für Käufe, aber nur theoretisch

Nun stellt sich die Frage, wer ist haftbar für die restlichen 80 Prozent der Anleihenkäufe, welche  durch die nationalen Zentralbanken getätigt werden? Der einfache Teil der Antwort lautet: Entstehende Verluste bleiben an dem Mitgliedstaat hängen, dessen Zentralbank aktiv war. Die EZB schreibt dazu, „bei diesen Käufen finde keine Risikoteilung statt“. Der kompliziertere Teil legt dar, dass durch einen Paragrafen in der Satzung der EZB ebenfalls andere EU-Staaten zur Haftung herangezogen werden können. Danach steht dem EZB-Rat die Entscheidung offen, Länder „für spezifische Verluste“ aus „währungspolitischen Operationen“ zu entschädigen. Theoretisch kann somit der EZB-Rat entscheiden, dass nach dem Ausfall einer Anleihe, die beispielsweise von der spanischen Nationalbank gekauft wurde, andere Staaten einen Anteil des Verlustes übernehmen müssen.

Vergleich mit Mietshaus

Diese schwer durchschaubare Aufteilung der Risiken gilt als Ursache, weshalb das QE der EZB umstritten ist. Markus C. Kerber, Professor an der TU Berlin und Verfahrensbevollmächtigter einer Klage gegen das Anleihekaufprogramm vor dem Bundesverfassungsgericht, vergleicht den Euro-Raum mit einem Mietshaus – einige Mieter stellen Schäden an, die anderen müssen dafür bezahlen. Dieser Klage sind mittlerweile andere Professoren und Unternehmer beigetreten. Darunter ist auch der neue Präsident des Verbands „Die Familienunternehmer“, Reinhold von Eben-Worlee. Kerber empfindet es als untragbar, dass Deutschland für die EZB-Politik mit € 95 Milliarden haftet: „Der Umfang der Risiken, die die Bundesbank tragen muss, steht in keinem Verhältnis zum angeblichen Ziel der Preisstabilität.“

Inflationsziel zwei Prozent

Die EZB fürchtet eine deflationäre Tendenz. Sie entsteht bei einer Preissteigerung von null Prozent; Verbraucher sowie auch Unternehmen könnten in Erwartung weiter sinkender Preise weniger Geld investieren und das wiederum würde zu einem Rückgang der Wirtschaft führen. Daher hat die EZB eine Inflationsrate von knapp zwei Prozent ausgerufen. Allerdings gilt als umstritten, ob diese Vorgabe nicht schon realisiert ist, denn zuletzt lag die Preissteigerung bei 1,9 Prozent im Euro-Raum. „Wir haben das Ziel längst erreicht“, so Kerber.

Anlagestrategie überdenken

Die Anfrage des Bundesverfassungsgerichts zeigt, welche Risiken hier eingegangen werden. Wer zahlt im worst case die Zeche? - natürlich der Steuerzahler. Aber viel wichtiger ist meines Erachtens dabei die schleichende Enteignung der Bürger. Wie soll sparen funktionieren, wenn es auf Bankguthaben keine Zinsen mehr gibt, aber zur gleichen Zeit die Preissteigerung zwei Prozent beträgt?

Schreiben Sie mir ihre Meinung zu diesem Thema.

 

Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?

Einfach auf den Gutschein

klicken & aktivieren!

 Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten

als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.

 

Kommentar 0
Text - tipp, mach den vettercheck
blockHeaderEditIcon
Bild-Beratungsgutschein
blockHeaderEditIcon

Beratungsgutschein im Wert von 89,00 Euro

fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
Kein Problem. Geben Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich registriert haben.
*