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Hochwasser – Ohne Bemühen um Elementarversicherung keine Staatshilfen

Bei einem Treffen der Bundesländer am 1. Juni in Berlin wurde beschlossen, dass zukünftig nach einer Naturkatastrophe nur noch die Betroffenen eine staatliche Soforthilfe erhalten, die sich vergeblich um eine Elementarversicherung bemüht haben. Somit können lediglich Geschädigte  mit einer finanziellen Hilfe rechnen, die keine Versicherung erhalten haben, so Stanislaw Tillich, Ministerpräsident Sachsens. „Man kann Unternehmen und man kann Wohnhäuser versichern. Wer sich nicht versichert hat – und das aus wirtschaftlichen Gründen nicht gemacht hat, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre – der wird zukünftig vom Staat keine Hilfe erfahren können“, wird Tillich von der Deutschen Presseagentur (DPA) zitiert. Man darf die Augen vor den Gefahren durch Naturkatastrophen nicht verschließen, nach dem Motto: „das Wasser ist weg und das Vergessen setzt ein“, warnte der Ministerpräsident.

Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch Naturgefahren

Wie bereits in einem meiner Blogartikel erwähnt, deckt die private Wohngebäudeversicherung nicht automatisch Naturgefahren, wie etwa Überschwemmungen, ab. Für derartige Ereignisse ist ein separater Elementarschutz notwendig. Dieser kann als zusätzlicher Baustein in eine  Wohngebäude-Police einfließen, aber es besteht auch die Möglichkeit über einen Einzelvertrag. Die Versicherung leistet somit bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Erdsenkung/Erdrutsch/Erdbeben, Lawine und Vulkanausbruch.

Beratungsdokumentation ist wichtig, wenn keine Absicherung möglich

Was können Hausbesitzer tun, wenn der Abschluss nicht oder nur gegen eine sehr hohe Prämie möglich ist? Eine nicht repräsentative Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen hat ergeben, dass in der höchsten Überschwemmungs-Risikozone Zürs4 Immobilieneigentümern der Zugang zu einem finanzierbaren Versicherungsschutz verwehrt bleiben kann. So erhielten diese bei Anfragen flussnaher Objekte in Grimma kein Angebot, da die sächsische Stadt 2002 und 2013 bereits von einer Flutkatastrophe heimgesucht wurde. In solch einem Fall empfiehlt es sich, die ergebnislosen Anfragen bei den Versicherungsgesellschaften mittels Beratungsprotokoll durch den Versicherungsvermittler dokumentieren zu lassen, um im Schadensfall die Voraussetzung auf ein Anrecht staatlicher Hilfe geschaffen zu haben.

Verbraucherzentrale Sachsen fordert Pflichtversicherung

Trotz der aktuellen Einigung der Bundesländer macht sich die Verbraucherzentrale Sachsen weiterhin für eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden stark. Nach deren Auffassung sollte es für alle Immobilieneigentümer verpflichtend sein, eine entsprechende Versicherung abzuschließen – egal ob Risikogebiet oder nicht. Argument: Das finanzielle Risiko wird im Schadensfall verteilt und damit ist die Versicherungsprämie für alle finanzierbar. „Die Verbraucherzentrale Sachsen ist schon seit vielen Jahren und wird auch in Zukunft für die Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht gegen Naturgefahren bei Wohngebäuden bleiben“, legt Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen Verbraucherzentrale Sachsen, auf Anfrage des Versicherungsboten dar. „Ministerpräsident Tillich hat auf unseren Naturgefahrenkolloquium am 7. April 2017 erklärt, dass das Thema einer Versicherungspflicht nicht vom Tisch ist“, erklärt Heyer weiter.

Zu geringe Versicherungsdichte

Obwohl die Haushalte überwiegend problemlos eine Elementar-Police erhalten, sind nur 30 Prozent der Objekte hierzulande versichert und etwa 11 Millionen Gebäude sind ohne Versicherungsschutz. „Bezüglich der staatlichen Unterstützung nach Schadenfällen vertreten wir die Auffassung, dass es kaum zu akzeptieren ist, dass betroffene Hauseigentümer nach jeder Katastrophe auf private Spenden und staatliche Almosen angewiesen sind oder auch dass sie mit staatlicher Unterstützung rechnen können, ohne eigene Beiträge für eine Versicherung aufbringen zu müssen“, erklärt Andrea Heyer die Position der Verbraucherzentrale.

Zwei Drittel befürworten Versicherungspflicht

Vor wenigen Wochen wurde von der Verbraucherzentrale Sachsen eine Studie vorgestellt, wonach zwei Drittel der Befragten eine Versicherungspflicht befürworten. Dafür würden rund 30 Prozent der Studienteilnehmer einen Beitrag in Höhe einer Kfz-Vollkaskoversicherung in Kauf nehmen. Allerdings hält der überwiegende Anteil nur einen geringeren Betrag für angemessen.

2013 hat der Bund € 460 Millionen an Soforthilfen gezahlt

Bei den letzten beiden Flutkatastrophen erhielten die betroffenen Bürger staatliche Soforthilfe. Die geplante Abschaffung ohne eigenes Bemühen um Privatschutz stellt jedoch einen Paradigmenwechsel in der deutschen Politik dar. Aus einem Bericht des Bundesministeriums des Inneren (BMI) geht hervor, dass nach dem letzten verheerenden Hochwasser im Jahr 2013 vom Bund € 459,85 Millionen an die Bundesländer für deren Soforthilfeprogramm flossen. Nahezu die Hälfte des Betrages (€ 209 Millionen) erhielten Unternehmen und Gewerbetreibende, € 121,5 Millionen private Haushalte, Kommunen € 67 Millionen sowie die Land- und Forstwirtschaft € 62,35 Millionen.

Aufbauhilfegesetz leistet mehr als Soforthilfe

Ein wesentlich größeres Volumen umfasst das von der Bundesregierung verabschiedete Aufbauhilfegesetz. Dieses stattete einen Wiederaufbaufonds mit € 8 Milliarden aus, um Schäden der Hochwasserkatastrophe zu beheben. Aus dem Topf bezogen Unternehmen € 527,5 Millionen und Privathaushalte € 587,5 Millionen. Die Aussage von Stanislaw Tillich zeigt uns, dass neben privaten Immobilieneigentümern ebenfalls Gewerbetreibende und Betriebe eine Elementar-Police benötigen, damit Soforthilfen nach Naturkatastrophen auch in diese Richtung fließen können.

 

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