Das neue iPhone8 auf Kosten der Privathaftpflichtversicherung?
Bringen Hersteller von technischen Produkten ein neues Modell auf den Markt, erhalten im Gegenzug Haftpflichtversicherer vermehrt Schadensmeldungen von Altgeräten. Denn so manch Versicherter lässt sich zum Versicherungsbetrug hinreißen.
Aktuelles Beispiel iPhone8
Das neue iPhone8 von Apple ist ein aktuelles Beispiel dafür. Kaum war das Modell vorgestellt, häuften sich auch schon auffällig die Schäden an älteren Baureihen. Das Smartphone eines Bekannten ist angeblich aus der Hand gefallen und wurde dabei beschädigt. Eine Schadenmeldung ergeht nun an die Privathaftpflichtversicherung. Für manchen Versicherungsnehmer ist ein Betrugsversuch scheinbar der einfachste Weg, um an ein brandneues Modell zu kommen, da die Geräte immer teurer werden. Die Versicherungsgesellschaften gehen davon aus, dass mindestens jeder dritte Schadensfall davon betroffen ist. „Doch Versicherungsbetrug ist keine Bagatelle, sondern strafbar. Das gilt auch schon für den Versuch“, warnt Top Tarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder.
Versicherungsbetrug ist Straftatbestand
Kann einem Versicherten Betrug nachgewiesen werden, erwarten ihn Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen. Als Folge kündigt der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung und fordert bereits geleistete Schadenersatzzahlungen sowie Kosten für Gutachter zurück. Weitere detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Vorlage defekter Geräte gefordert
Aufgrund der Häufung von Schadensfällen bei Modellwechsel bekannter Hersteller, prüfen Versicherungsgesellschaften die Sachlage sehr genau. „Mittlerweile wird fast jeder eingereichte Schaden intensiv geprüft und rekonstruiert – oft auch von Sachverständigen. Zudem müssen defekte Geräte immer häufiger zur Prüfung vorgelegt werden. So werden vor allem vorsätzlich herbeigeführte Schäden schneller entlarvt“, so Dr. Schröder. Eine kürzlich durchgeführte Analyse von 2000 Schadenfällen ergab, dass der Schadenhergang bei mehr als der Hälfte nicht plausibel war. Immer öfter schicken Versicherer defekte Geräte zur Reparatur, anstatt eine Schadenszahlung zu leisten.
Nur Zeitwert wird erstattet
Vielen Versicherungskunden ist nicht bekannt, dass die Privathaftpflichtversicherung, im Gegensatz zur Hausratversicherung, nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert erstattet. Auch sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert. Die Kosten für Versicherungsbetrug werden vom Versicherer in die Prämien einkalkuliert – zum Nachteil des ehrlichen Kunden.
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