Was bringt das Rentenpaket 2018?
Vor einigen Tagen wurde das Rentenpaket um Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vom Kabinett verabschiedet. Alle Rentner sollen davon profitieren, speziell auch Geringverdiener und Mütter, so war im Vorfeld zu hören. Und weil zusätzlich auf Bestreben der CDU/CSU der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt wird, bestehe für jedermann ein Vorteil.
Doppelte Haltelinie
Im Vordergrund der SPD stand der Punkt, das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 zu stabilisieren. D.h. nach 45 Jahren der Beitragszahlung soll die Rente mindestens 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsverdienstes betragen. Außerdem dürfe der Beitragssatz 20 Prozent nicht übersteigen. Stolz nennt die Regierung dieses Konstrukt eine „doppelte Haltelinie“. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz bei 18,6 Prozent und wäre ohne das Rentenpaket ab dem 01. Januar 2019 auf 18,3 Prozent gesunken. Welch Ironie.
Pflegeversicherung wird teurer
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gibt vor, die Beiträge zur Pflegeversicherung ab 01.Januar 2019 um 0,5 Prozent zu erhöhen, geplant waren ursprünglich 0,3 Prozent. Derzeit liegt der Satz bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose zahlen 2,8 Prozent.
Arbeitslosenversicherung dagegen günstiger
Positiv erscheint auf den ersten Blick eine Verminderung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 auf 2,5 Prozent. Aber auch hier lohnt es sich genauer hinzusehen. Die gesetzliche Senkung beträgt lediglich ca. 0,4 Prozent zuzüglich einer per Verordnung festgelegte Entlastung um weitere 0,1 Prozent, die jedoch nur bis Ende 2022 befristet ist.
Mütter profitieren...
Zahlenmäßig die größte Gruppe der Profiteure stellen rund sieben Millionen Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern – sie erhalten einen halben Rentenpunkt dazu. Dabei hängt die Höhe der Zusatzrente vom Wohnort ab und bewegt sich zwischen € 15,35 in den neuen und € 16,02 in den alten Bundesländern.
...ebenso Geringverdiener...
Auch Geringverdiener erhalten mehr Geld. Die Einkommensgrenze zum vollen Sozialversicherungsbeitragssatz steigt von ehemals € 850 auf € 1.300. Weiterhin sehen die Beschlüsse der Bundesregierung vor, dass Bürger, die über Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente erhalten, die zehn Prozent über der Grundsicherung liegt.
...und Bezieher von Erwerbsminderungsrente
Besser stellen sich ebenfalls die künftigen Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2016 waren 14,7 Prozent von den Bürgern, die nicht mehr in der Lage waren einer Tätigkeit nachzugehen, auf Grundsicherung angewiesen, im Gegensatz dazu lag der Satz bei Altersrentnern bei 2,6 Prozent. Nun sollen Betroffene so behandelt werden, als ständen sie bis zum aktuellen Rentenalter in einem Beschäftigungsverhältnis – bislang wurde nur bis zum 62. Geburtstag hochgerechnet. Allerdings kommen Personen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, nicht in den Genuss dieser Änderung.
Pläne zu Lasten der jungen Generation
Ökonomen kritisieren das von der großen Koalition verabschiedetet Paket. „Mit der Mütterrente und dem Einziehen von Haltelinien setzt die große Koalition ihren seit Jahren beschrittenen Weg fort, beim Rentensystem den Herausforderungen durch den demografischen Wandel ohne Not noch weitere Probleme hinzuzufügen“, beschreibt Christoph Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigungsrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Situation. Die Pläne gehen für ihn deutlich zu Lasten der jungen Generation. „Um die aktuelle Rentnergeneration besser zu stellen, werden die Steuer- und Beitragszahler noch stärker belastet, obwohl die Steuerquote bereits ein Allzeit-Hoch erreicht hat“, so Christoph Schmidt, zusätzlich Chef des Essener RWI-Instituts, weiter.
Von Entlastung kann keine Rede sein
Einer Entlastung in Höhe von 0,5 Prozent der Arbeitslosenversicherung stehen nunmehr einer entgangenen Minderung der Rentenversicherung mit 0,3 Prozent, sowie einer Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent gegenüber. Unter dem Strich bedeutet das für einen Arbeitnehmer, mit einem durchschnittlichen Bruttolohn von € 3.800, eine Mehrbelastung von € 11 monatlich. Vollmundig ließ die Regierung verlauten, das Rentenpaket 2018 stelle eine Entlastung für alle Bürger dar – soweit zur Praxis.