Bezugsrecht bei Lebensversicherungen
Eine Lebensversicherung dient zur Absicherung der Hinterbliebenen. Man unterscheidet hierbei zwischen der reinen Risikolebensversicherung und der kapitalbildenden bzw. fondsgebundenen Lebensversicherung – einer wenig sinnvollen Kombination aus Absicherung und Ansparung.
Bezugsrecht regelt die Auszahlung der Versicherungssumme
Das Bezugsrecht regelt, an wen die Versicherungssumme bei Tod des Versicherungsnehmers (VN) ausbezahlt wird. Wurde kein Bezugsberechtigter benannt, fällt die Auszahlungssumme in den Nachlass, so die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Widerrufliches und unwiderrufliches Bezugsrecht
Hierbei unterscheidet man zwischen zwei Varianten - der unwiderruflichen und der widerruflichen Benennung eines Bezugsberechtigten im Versicherungsfall. Dem unwiderruflich Bezugsberechtigten steht nach Ableben des VN die volle Leistung aus dem Versicherungsvertrag zu. Er kann dieses Recht nicht verlieren, bei der widerruflichen Form kann dieser Anspruch allerdings durch den VN jederzeit geändert werden.
Konkrete Formulierung wird empfohlen
Experten des DAV empfehlen grundsätzlich eine konkrete Benennung des Begünstigten für den Schadensfall. Wird dieser nur abstrakt angeführt, kann es zu unerwarteten Folgen kommen. Ein Beispiel dafür: Werden im Vertrag der Versicherung „die Erben“ als bezugsberechtigt benannt, muss der Auszahlungsbetrag auf alle tatsächlich ermittelten Erben aufgeteilt werden. Sind dagegen nur die gesetzlichen Erben eingetragen, erhalten nur diejenigen Personen eine Leistung aus der Versicherung, die auch nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt sind.
Bei Neuheirat Bezugsrecht prüfen
Ist im Lebensversicherungsvertrag nur der Ehepartner als Bezugsberechtigter benannt, erhält jene Person die Leistung, welche zum Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsnehmer verheiratet war. Der neue Ehegatte geht somit im Versicherungsfall leer aus. Daher sollte nach einer Scheidung bei abermaliger Heirat das Bezugsrecht geprüft und dementsprechend geändert werden.
Abtretung an Bank beachten
Wurde die Versicherung als Darlehenssicherheit an eine Bank abgetreten, erhält das Kreditinstitut die Versicherungssumme anteilig oder voll. Mit dem verbleibenden Rest der Auszahlungssumme wird wie oben erwähnt verfahren.
Tipp: Prüfen Sie bestehende Verträge, damit auch tatsächlich die von Ihnen gewünschte Person abgesichert ist. Somit treten im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen auf und Streitereien lassen sich vermeiden.