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Sep 14 2015

Gewaltige Summen werden vererbt

In den nächsten zehn Jahren werden in Deutschland Vermögenswerte von über € 3 Billionen vererbt. Das Gesamtvolumen der privaten Haushalte liegt bei rund € 11 Billionen. Dies bedeutet eine Übertragung von mehr als 25 Prozent des Kapitals, wobei ein Anstieg des Immobilienanteils an der Erbmasse auffällig ist. Begünstigt ist hier besonders die nächste Generation, denn sie erhält Werte von € 2,1 Billionen – davon € 900 Milliarden in Form von Immobilien. Aufgrund der vorhandenen Vermögensverteilung im Land profitieren aber vor allem Begüterte von dieser Entwicklung. Allein zwei Prozent der Bevölkerung vereint rund ein Drittel des gesamten Erbschaftsvolumens auf sich. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Erben in Deutschland 2015 – 24: Volumen, Verteilung und Verwendung“. Verfasst wurde sie von Dr. Reiner Braun, Empirca AG (www.empirca.de), im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (www.dia-vorsorge.de).  

€ 363.000 beträgt das durchschnittliche Erbe

Laut der Studie werden pro Erbfall im Durchschnitt € 363.000 hinterlassen. Berücksichtigt man bei dieser Berechnung die zwei Prozent der größten Erbmassen nicht, sinkt die Summe auf € 242.000. In jedem achten Fall gehen die Erben sogar leer aus. Der Anteil der Immobilien bestimmen bei einer Erbschaft maßgeblich deren Gesamthöhe. Hinterlassenschaften ohne Wohneigentum haben in einem Viertel aller Fälle keinen Wert. Werden Immobilien vererbt, beträgt der Nachlass meist über € 150.000. In den alten Bundesländern umfassen über die Hälfte aller Erbschaften eine Immobilie, während der Anteil im Osten nur ein Drittel beträgt. Diese Quote ist aber im steigen und zur Jahrtausendwende waren 80 Prozent der Erbschaften in den neuen Bundesländern ohne Wohneigentum. Aus den veröffentlichen Zahlen geht hervor, dass die vererbten Summen deutschlandweit in den letzten 15 Jahren um 19 Prozent gestiegen sind und das bei real gesunkenem Haushaltsvermögen.

Regionale Unterschiede bei Erbschaften

„Erbschaften werden zunehmend ungleicher, denn die Vermögensausstattung wird immer mehr durch regionale Besonderheiten geprägt; insbesondere in Regionen mit hoher oder gar steigender Wohneigentumsquote und zuwanderungsbedingt steigenden Preisen kann mit hohem und weiter zunehmendem Erbschaftsvolumen gerechnet werden“, stellt Dr. Reiner Braun fest. Eine langfristige Entwicklung über die Höhe der Erbschaften ist unsicher. So steigt die Lebenserwartung der Generation der Erblasser, außerdem wird konsumfreudiger gelebt. Dies spiegelt sich in der steigenden Zahl von Reisen und Luxuskarossen wieder.

Staatlich geförderte Altersvorsorge negativ für Erben

In den kommenden zehn Jahren wird ein Geldvermögen von € 597 Milliarden vererbt. Diese Berechnung enthält nicht die zwei Prozent der einkommensreichsten Haushalte. Die Hälfte  dieser Summe wird in defensiven festverzinslichen Rentenpapieren und klassischen Bankanlagen gehalten. Ein Drittel ist zwar renditestärker, aber eben auch riskanter in Wertpapieren investiert. Altersbedingt ist der Anteil am Geldvermögen der Erblasser in Bausparguthaben und Versicherungsprodukten nur gering. Die staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte wirken sich negativ auf die Generation der zukünftigen Erben aus, denn mit staatlichen Zulagen gebildete Vermögen sind nicht bzw. nur sehr bedingt vererbbar. Zudem sind sie vom Aufbau her für den Vermögensverzehr gedacht.

Eigene Vorsorge ist wichtig

Dr. Braun resümiert, dass Erbschaften zunehmend ungleicher werden und dies nicht nur aufgrund der regionalen Unterschiede. Wie bereits ausgeführt, ist die Entwicklung des Volumens unklar, da Erblasser konsumfreudiger sind und vor allem auch länger leben. Wiederum führt eine steigende Lebenserwartung auch zu einem höheren Anteil an Pflegebedürftigkeit. Die staatliche Absicherung ist in diesem Fall unzureichend. Daher müssen im Pflegefall hohe Summen aus der eigenen Tasche zugezahlt werden, folglich reduziert sich die Höhe des zu vererbenden Volumens. Ebenfalls wirkt sich nachteilig aus, dass mit der Zahl der Erbberechtigten der Anteil am zu erhaltenen Erbvermögen sinkt. Dies betrifft vor allem ärmere Elternhäuser, die tendenziell eher kinderreich sind. Auch führt das steigende Alter der Bevölkerung dazu, dass Vermögen erst später übertragen werden.

Grundsätzliche gilt: Die eigene Vorsorge darf sowohl für den Fall von Berufsunfähigkeit, Pflege und Tod als auch für die Altersvorsorge keinesfalls vernachlässigt werden.

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